Ich kenne mich ja nicht so damit aus, was die Zulassung angeht. Ein Freund hat mir erzählt, dass es für Rückleuchten keine Regelung gibt wie hell Sie sein müssen. Klar, es muss ein Unterschied geben zwischen z.B. Rückfahr- und Nebellicht.AmiArts hat geschrieben: Im jetzigen Aufbau wird eine Abnahme nicht mal im Ansatz möglich sein, weil Faktoren, wie Leuchtstärke, Flächenausleuchtung, Abstrahlwinkel, Leuchtfarbe und Ausfallsicherheit mit Sicherheit nicht mit den Auf dem Mark befindlichen Rückleuchten zu vergleichen ist.
Gruss René
Hat mein Kollege etwa unrecht? Ich selbst weiß es leider nicht

Ansonsten super Leuchten! Limo!