Was du hingegen machst, finde ich unverantwortlich:
Klinke hat geschrieben:Ich fahre auf der rechten Spur

Klinke hat geschrieben:Ich fahre auf der rechten Spur
Also Spiegel anklappen und durch.Dem Kläger, der einen Pkw fuhr, ist ein Verstoß gegen § 41 Abs. 2 Nr. 6 Zeichen 264 StVO (Verbot für Fahrzeuge, die breiter sind als im Verkehrszeichen angegeben) anzulasten. Der von ihm befahrende Fahrstreifen war an der Unfallstelle lediglich für Fahrzeuge mit einer Breite von maximal zwei Metern frei gegeben. Maßgeblich ist dabei die die tatsächliche Breite des Fahrzeugs. Diese betrug beim klägerischen Fahrzeug einschließlich der Außenspiegel 2,20 m, auch wenn im Fahrzeugschein 1,90 m angegeben sind.
Die Beschränkung durch das Verkehrszeichen 264 dient auch nicht dazu (wie der Kläger meint), das Abkommen eines (zu breiten) Fahrzeuges von dieser Spur auf die Nachbarspur zu verhindern. Vielmehr sieht die Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 264 (und 265) vor, dass bei Festlegung der entsprechenden Maße für die Breite bzw. Durchfahrtshöhe ein ausreichender Sicherheitsabstand zu berücksichtigen ist. Eines solchen Sicherheitsabstands bedarf es, weil ansonsten immer die Gefahr besteht, dass zwei nebeneinander fahrende Fahrzeuge sich berühren, weil eines von ihnen aus seiner Spur hinaus und - geringfügig - in die Nachbarspur hineingerät.
so wirklich viel fahre ich ja nicht BAB, aber wenn und in Baustellen, kann ich deine Aussage definitiv nicht unterschreiben. Bin mit meinen 10 mehr als erlaubt auf der linken Spur definitiv besser unterwegs. Opa Basulke und Co fahren ja eher 10 weniger als zu schnellKlinke hat geschrieben:Selten erlebe ich, dass ich dort langsamer als die vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit vorankomme.