@Black1.6
Eine Riesensauerei ist das ja, was ich da in Deinem Posting lesen muß.
Der Freundliche gehört auf eine Zensur-Liste für besonders kundenunfreundliche Vertragshändler.
Eine Katastrophe für Skoda solche Vertragspartenr im Händlernetz zu haben. :motz:
Falls Du eine (Verkehrs)-Rechtsschutzversicherung oder eine gute Beziehung zu einem Anwalt hast, so verleihe Deinen Ansprüchen gegenüber dem Freundlichen den nötigen rechtlichen Nachdruck.
Der Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe der Kaufsache entspricht wohl bei weitem nicht den Erfordernissen, die an einem Neuwagenkauf zu stellen sind.
Der Verkäufer (der Freundliche) ist verpflichtet, Dir das Fahrzeug mängelfrei, sauber und orderntlich zu übergeben inkl. aller zugesicherten Produkteigenschaften.
Floskeln wie: "wir sind hier nicht bei Merzedes" sind völlig deplaziert.
Auch wenn das "Tour-Sondermodell" ein sehr preisaggressives Fahrzeug ist, so entbindet das den Verkäufer in keinster Weise von seinen Pflichten, die aus einem Kaufvertrag resultieren.
Gegenüber dem Autohaus kannst Du für 2 Jahre ab Kaufdatum Ansprüche aus der Sachmängelhaftung geltend machen.
Insbesondere solche Mängel, die beim Übergang/Übergabe des Autos zunächst nicht erkennbar waren, aber von denen anzunehmen ist, daß diese schon bestanden haben (sog. verborgene Mängel).
Bis zu einer Dauer von 6 Monaten muß Dir der Verkäufer das Gegenteil beweisen und Du sitzt am längeren Hebel. Erst nach den ersten 6 Monaten bis Du in der Beweispflicht (=Beweislastumkehr), dem Verkäufer nachzuweisen, daß ein verborgener Mängel tatsächlich schon beim Kauf bestanden hat.
Das jedoch wird Dir nur extrem schwer gelingen, es sei den Du schaltest einen Gutacher ein, den Du aber zahlen mußt.
Nutze also die ersten 6 Monate !
Laß Dich auch vom Freundlichen nicht bequatschen, daß dies oder das normal sei. Die Standard Lüge aller Freundlichen: "das ist normal so".
Wichtig:
Der Verkäufer ist verpflichtet, in diesen Sachmängelpunkten Nachbesserung zu leisten. Ohne wenn und aber.
Sonst weise ihn auf die Rechtslage hin.
Zusätzliche Sicherheit verleiht Dir ja auch noch die 2jährige Werksgarantie, die aber vom Hersteller ausgeht und die bei jedem beliebigen Freundlichen einforderbar ist. Falls hier Dein Verkäufer nicht so recht will, dann wechsle rigoros das AH.
Nach der Aktion, solltest Du das AH in jedem Fall wechseln.
Egal ob Du nun über die Sachmängelhaftung den Verkäufer in Regress nimmst oder über die Werksgarantie Skoda Auto Deuschland, bestehe auf Deine Rechte !
Leider weiß der Endverbraucher zu wenig über seine Rechte gerade im Verbrauchsgüterkauf (= den alltäglichen Kaufgeschäften) und läßt sich gerne von pampigen Verkäufern oder Kundendienstlern einschüchtern.
Trett den mal ordentlich auf die Füße, notfalls unter dem Vorbehalt der Inanspruchnahme von Rechtsmitteln.
Und diese "Merzedes-Floskel" soll sich Deiner Freundlicher mal in den A.. schieben (Pardon). Das ist wohl die größte Frechheit, jemanden so zu begegnen der gerade eben einen Neuwagen gekauft hat. Hallo wo leben wir denn :motz:
Alleine wegen diesem Auspruch würde ich beim Kundendienstleiter oder am besten gleich bei der Geschäftsführung vorsprechen und mich beschweren.
So, jetzt habe ich mich genug aufgeregt.
Hoffe dennoch, daß ich Dir ein wenig Mut machen konnte, beharrlich auf die Behebung aller Mängelpunkte zu bestehen.
--> günstige Verkehrsrechtschutzversicherungen gibt es u.a. beim ADAC.
Dort habe ich auch meine abgeschlossen.
Diese kann ich für alle Fälle/Situationen einschalten in die mein Auto auch nur irgendwie verwickelt ist.
Und das gibt mir immer das Gefühl am längeren Hebel zu sitzen
In diesem Sinne
Viel Erfolg ! und auch noch viel Spaß mit Deinem neue Occi
V-Power