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Verfasst: 6. April 2007 14:42
von Caravaner
Saratow hat geschrieben:
Caravaner hat geschrieben: sollte es zu einem verfahren kommen, werden die meisten eingestellt :rofl:
Das würde mich auch interessieren. Ich möchte behaupten, daß der "Unsicherheitsfaktor" - gemeint ist die Prognose zum Ausgang eines Verfahrens - nirgendwo größer ist, als vor einem Gericht. Wobei es vollkommen egal ist, ob es sich um ein Straf-, Zivil- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren handelt.

Gruß
Jürgen
stimmt leider mit dem "unsicherheitsfaktor" wie manche gerichtsverfahren ausgehen.....
manchmal geht man für einige hundert €uro in den Knast, andersweitig bekommt man bewährung, wenn man im Suff jemanden umbringt

ist eben typisch Deutschland mit seinen Gesetzen, alles viel zu lasch hier

Verfasst: 6. April 2007 15:00
von Grobie
Hallo Caravaner,
Caravaner hat geschrieben:man, hast du komischen ansichten
Ich kann nur lesen.
Caravaner hat geschrieben:Fakt ist, die Polizei oder das Ordnungsamt, darf NICHT ohne grund irgendwo stehen, um autofahrer zu blitzen/abzuzocken, solange dort keine Gefahrstelle oder Unfallschwerpunkt ist :o
Alles sehr schwammig formuliert. Von nicht dürfen ist nirgendwo die Rede. Und der Anwalt hat doch geschrieben, was passiert, wenn irgendwo geblitzt wird, obwohl es sich um keine Gefahrenstelle handelt, nämlich:
Caravaner hat geschrieben:sollte es zu einem verfahren kommen, werden die meisten eingestellt
Das hat der Anwalt nicht geschrieben! Es können höhere Toleranzgrenzen durch ein Gericht eingeräumt werden. Es könnte dadurch eine Geschwindigkeitsübertretung als geringfügig erkannt werden. Und es könnte ein Verfahren deswegen eingestellt werden. Je nachdem, wie ein Gericht entscheidet.
Mach den Leuten hier doch keine Hoffnung, dass man automatisch mit 'ner Klage durchkommt. Das könnte klappen, könnte aber auch danebengehen.

Gruß, Grobie

Verfasst: 6. April 2007 17:05
von Saratow
Das zahlreiche
Grobie hat geschrieben:könnte
ist tatsächlich der springende Punkt. Man darf dabei auch nicht außer Betracht lassen, daß es sich beim rechtsprechenden Teil unserer Bevölkerung auch nur um Menschen handelt.

Ich habe vor vielen Jahren mal als "Nichtjurist" (aka Bürohengst) bei der Justiz garbeitet und entsinne mich eines Richters, der mal zu mir sagte: "Ich glaube, ich muß so langsam doch mal den Führerschein machen."

Man muß sich das mal vorstellen! Der Mann war zuständig für Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Während man einen betrunkenen Autofahrer oder jemanden, der glaubt, ohne Führerschein durch die Gegend eiern zu können, ja noch relativ einfach verdonnern kann, denke ich doch, daß es gerade auf dem nahezu unabsehbar weiten Feld der Ordnungswidrigkeiten nur von Vorteil wäre, hätte man ein wenig Fahrpraxis.

Ich glaube auch nicht, daß es einer Kommune besondere Schwierigkeiten bereiten würde, einen Grund für Kontrollen zu liefern. Wäre ich in deren Lage, würde ich einfach behaupten, präventiv tätig werden zu müssen.

Gruß
Jürgen