Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 10. September 2010 23:47
Super Beitrag. Super Schlußwort.
Najaaaa, da kommen noch Papier, Druckkosten und die Arbeitszeit des Mitarbeiters dazu.loucie hat geschrieben:ne behörde is sich net mal zu fein ein bussgeld über "0" euro auszustellen. Inkl Brief und 55cent porto![]()
Nein, habe ich nicht. Aber Du hast einen Denkfehler.loucie hat geschrieben: Bei der Linie haste wohl was falsch verstanden.
Korrekt!loucie hat geschrieben: Es gibt nur eine Linie....
Das ist teilweise falsch. Es gibt eine Linie, aber entweder 2 Schleifen in genau definiertem Abstand oder eben nur eine Schleife und 2 Blitze in definiertem Zeitabstand. Damit kann festgestellt werden, ob nur ein Haltelinienverstoß oder doch ein Rotlichtverstoß vorliegt und mit welcher Geschwindigkeit gefahren wurde.loucie hat geschrieben: ....und der Blitzer blitzt "immer" 2x. (Im Abstand von vermutlich einer Sekunde)
Korrekt!loucie hat geschrieben: Der Blitzer blitzt jeweils beim Überfahren
Man soll ja auch vor der Linie anhalten. Sowas lernt man in der Fahrschule.loucie hat geschrieben: In Heidelberg ist zb die Linie in einer leichten Linkskurve so dicht an der Haltelinie das nur 20cm zu weit den Blitz auslösen.
Das ist schlecht. Sollte aber im Falle des Falles auf dem Foto zu sehen sein.....loucie hat geschrieben: Im Winter wenn schnee liegt ist es nicht mehr zu erkennen wo denn nun gehalten werden soll.
Von denen würde ich z.B. jeweils die 10 Euro kassieren. 8)loucie hat geschrieben: Ebenso gibt es leute die auch gern mal 50cm drüber stehen.
Nochmal: Das ist kein Rotlicht- sondern ein Haltelinienverstoß! Isses denn soooo schwer zu verstehen?!loucie hat geschrieben: Jemand der ein Tick zuweit fährt weil die Kreuzung durch eine leichte kurve den fahrer einfach im unklaren lässt, wo ist denn nun der gewünschte haltepunkt, einen Rotlichtverstoß aufs Auge drücken wäre wohl mit Kanonen auf Spatzen...
Falsch! Bist Du auf beiden Bildern zu sehen, nur weit genug vorn, isses bewiesen.loucie hat geschrieben: 2 Bilder beim übertreten der Linie. Bist du nur auf einem Bild. Rotlichtverstoß unmissverständlich bewiesen.
Yo, weil dann "nur" Haltelinienverstoß.loucie hat geschrieben: Ist auf Bild 2 das Auto nur 20cm weiter. Kein Verstoß. Faire sache......oder nicht?