Find´s sehr schick (TFL über Nebler wie auch LED), bin aber zu feige

Das habe ich ja auch nicht bestritten.....illegut hat geschrieben: TFL Leuchten müssen ausserdem auf der Streuscheibe mit RL (Running Light) gekennzeichnet sein.Wie es z.B. auch bei Audi der Fall ist.
Zeig' mir bitte, wo DAS steht?!illegut hat geschrieben: Noch ein Auszug aus der StvzO:
Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für "Running Light") tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.
illegut hat geschrieben: Find´s sehr schick (TFL über Nebler wie auch LED)
Na dann....illegut hat geschrieben:Das gefällt mir nur nicht so richtig von der Optik
Aha, also doch frei reininterpretiert und damit eine staatliche Vorschrift vorsätzlich gefälscht! :motz:illegut hat geschrieben:http://www.bmvbs.de/
Verkehr-Straße-Straßenverkehr-KfZ-technische Vorschriften rechter Rand R 87 Leuchten Tagfahrlicht für Kfz scrollen und da steht alles drinn.
Verändert wird hier gar nix!illegut hat geschrieben: Das bei Veränderung, .....
Licht am Tage einzuschalten ist kein Missbrauch!illegut hat geschrieben: Mißbrauch der Lichtanlage.........
Der Versicherungsschutz erlischt hierbei NICHT! Schwachsinn!illegut hat geschrieben: ...der Versicherungsschutz erlöschen kann sollte jedem klar sein.
Fein. Dann lies es bitte sorgfältig durch, bevor Du wieder solche Parolen hier verbreitest!illegut hat geschrieben: Auf der Seite findet man nebenbei alles was Verkehrsrecht angeht
Hör auf so einen Quatsch zu schreiben. Nebler nur mit Standlicht ist unzulässig. Das was du für legitim erklärst ist illegal!illegut hat geschrieben:Es steht dort ganz klar (R19) ,daß Nebelscheinwerfer in Verbindung mit dem Standlicht zu leuchten haben.
Das tun sie bei Nordamerika nicht.Also keine vorschriftsmäßige Nutzung.