POLIZEI auf den Geschmack gekommen!!!

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Babyracer
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Re: POLIZEI auf den Geschmack gekommen!!!

Beitrag von Babyracer »

Sollte man wegen 2x 25km/h zu schnell als Raser an den Pranger gestellt werden, empfiehlt jeder Anwalt Einspruch einzulegen. Weil das alleine reicht nicht, um jemanden des Vorsatzes zu beschuldigen. Hingegen solche Aussage wie "Ich hatte es eilig" und "Ich musste dringend aufs stille Örtchen" zeigen einen Ansatz zum Vorsatz. Dann kann es schon mal härtere Strafen geben. Allerdings hast du anscheinend auch einen kleinen Fehler. Ich habe das letzte mal was von 5% Toleranz bei Messung mit Videoaufzeichnung gehört, was bei 150 aber die Sache nicht ändert. Wieviel Toleranzen gibts es eigentlich?

fester und stationäre Blitzer - bis 100km/h 3km/h, über 100km/h 3%
Laser und Videowagen - 5%

Im Netz habe schon wahnwitzige 10% Toleranz gelesen.
Mein 1U 90PS BJ 2001 Combi :( R.I.P. 5. Januar 2010 :(
Jetzt: Touran 2.0 TDI Highline, reflexsilber, 7 Sitze, BJ 2004 ;)

Zum Forumskalender 2012!!
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KlausK
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Re: POLIZEI auf den Geschmack gekommen!!!

Beitrag von KlausK »

Hallo Magister,
nichts anderes habe ich geschrieben, siehe Dein Zitat von mir: "...nach Abzug der Toleranz mindestens 41km/h..."
Ich bin bei Deinen 150km/h von der Tachanzeige ausgegangen, nicht vom Nettowert. Selbst bei einem Meßwert von 150km/h muss noch die Toleranz (üblicherweise 10%, bei Nachtfahrten können es auch schon mal 20% sein, systemabhängig) abgezogen werden. Solltest Du die 150km/h als vorwerfbare Geschwindigkeit meinen, liegst natürlich richtig, jedenfalss (agO). Um alledings vorwerfbare 150km/h zu haben, müssen ca. 170km/h (eher mehr) auf dem Tachozu sehen sein.
Vielleicht haben wir durch Brutto-/Nettowete aneinander vorbeigeredet?!
Deine Tabelle oben hat noch einige kleine Fehler: sie gilt nicht grundsätzlich auf Autobahnen, da diese nicht immer agO sind, siehe Berlin.
Die Toleranz von 3% gilt nicht für Video (ProViDA, etc) sondern nur für Blitzer (Multanova, etc) und Laser. Bitte immer die Meßmethode beachten.

Das regelmäßige Fahrverbot für einen Monat gilt nur bei 2x mehr als 25 km/h vorwerfbare Überschreitung innerhalb von 12 Monaten (Datum rechskraft erstes Vergehen <-> Datum Tattag zweites Vergehen). Das hat nichts mit Vorsatz zu tun, sondern mit "Unbelehrbarkeit". Bei angenommen Vorsatz wird nur der Regelsatz erhöht, meist verdoppelt.

Grüße
Klaus
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Magister

Re: POLIZEI auf den Geschmack gekommen!!!

Beitrag von Magister »

watt??
Die Tabelle stammt aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, nicht von mir. Anzusehen online unter
http://www.bussgeldkataloge.de/
Deine Toleranzangaben stimmen auch eher nicht, siehe
http://www.ramom.de/rechtsthemen/verkeh ... ng-53.html
Da steht z.B.: Bei der Messung mittels Nachfahren muss die Messung über eine Mindeststrecke und einen Mindestabstand erfolgen. Die dabei einzuhaltenden Werte divergieren je nach Länderrichtlinie und Rechtsprechung, sowie nach dem zum Einsatz gebrachten Messverfahren. Toelranzabzüge von mehr als 5 % müssen nur erfolgen, wenn es sich um kein!!! standardisiertes Messverfahren handelt. Standardisierte Geschwindigkeitsmessungen mit eichpflichtigen Videonachfahrsystemen sind z. B. Pro-ViDa, ProofSpeed, PDRS 1245, Police-Pilot-System.

Beachte bitte den letzten Satz! Dein angeführtes ProViDA fällt also in die 5% regelung weil standardisiert und geeicht. Ungeeichte Systeme mit bis zu 20% Toleranzabzug sterben geradezu in atemberaubender Geschwindigkeit aus.
Dem zur Folge reichen gefahrene 150km/h bei erlaubten 100km/h locker. 50 zuviel abzüglich 7,5 macht 42,5km/h.

Aber Du kannst ja dann vor Ort mit den Beamten oder später mit dem Richter :motz:ausdiskutieren wo der Bußgeldkatalog Fehler hat und welche Toleranzen Dir zustehen.

Nur soviel, ich wurde auch schon geblitzt und die Beamten schauen sich Fahrer und Fahrzeug genau an und NUR! weil ich sofort und reuig ohne zu diskutieren die 35€ zückte durfte ich nach einer intensiven Belehrung ohne zu bezahlen weiterfahren.
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KlausK
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Re: POLIZEI auf den Geschmack gekommen!!!

Beitrag von KlausK »

Hallo Magister,
Danke für die Hinweise auf die Seiten, aber ich nehme lieber den orignalen Bußgeldkatalog in aktueller Version, hier mal ein Link zu denen, die die Gesetze machen: http://www.bmv.de/Verkehr/Strasse-,1448 ... alog.htm#9, dort ist das Wort "Autobahn" nicht zu finden, es wird nur igO und agO unterschieden, eben weil eine BAB igO sein kann.
Einem Ersteller einer Seite der in seinen Texten justieren und eichen in einen Topf wirft, würde ich ja misstrauen.
PDRS-1245 ist übrigens das Police Pilot...
Die 5% Toleranz sind mindestens zu gewähren, dies wird u.a. von der PTB für den Betrieb vorgeschrieben, es spricht nichts dagegen eine höhere Toleranz zu gewähren, was auch gemacht wird (werden muss, z. B. 1,5% für
Reifenverschleiss, etc.).
Zur Info: Alle Werte werden grundsätzlich zu Gunsten des Betroffenen gerundet (7,5 = 8,0)
Wie ich schon schrieb: wenn die 150km/h der Messwert (und nicht der Tachowert) sind, Du hast ja vorher auch behauptet, dass bei erlaubten 120 auch ein Fahrverbot drohe, dem ist aber nicht so.
Wenn man Dich nach einer Belehrung (die übrigens auch eine Strafe ist) hat fahren lassen, lag es im pflichtgemässen Ermessen der Beamten (Opportunitätsprinzip).
Vor dem Richter ist noch die Bußgeldstelle...
Diskutieren brauche ich nicht, glaube mir einfach.

Grüße
Klaus
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Magister

Re: POLIZEI auf den Geschmack gekommen!!!

Beitrag von Magister »

KlausK hat geschrieben:Hallo Magister,
Danke für die Hinweise auf die Seiten, aber ich nehme lieber den orignalen Bußgeldkatalog in aktueller Version, hier mal ein Link zu denen, die die Gesetze machen: http://www.bmv.de/Verkehr/Strasse-,1448 ... alog.htm#9,
jaaaaaaaaa, gaaaaaaanz aktuell :rofl: guggsdu oben erste Zeile:
Bußgeldkatalog
Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog (Stand: 01. August 2007)

und der hier ist auch gut:
Es handelt sich hier nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.

ist NICHT! mehr aktuell, ab 03.01. 2008 gab/gibt es neue Regelungen, die hab ich verlinkt! Und ab 2009 wirds nochmal teurer.
Die 5% Toleranz sind mindestens zu gewähren, dies wird u.a. von der PTB für den Betrieb vorgeschrieben, es spricht nichts dagegen eine höhere Toleranz zu gewähren, was auch gemacht wird (werden muss, z. B. 1,5% für
Reifenverschleiss, etc.).
siehe Link - nicht mindestens, sondern nicht mehr als 5%. Soll aber immer wieder Leute geben die schlauer sind als Verkehrsrechtsanwälte.
Vor dem Richter ist noch die Bußgeldstelle...
korrrrekt, die diskutieren aber auch nicht mit Dir, die brummen Dir höchstens für Deinen Widerspruch ein weiteres Bearbeitungsgeld auf und weisen dann den Widerspruch ab. Mußt also doch zum Richter und gegen die Anzeige der Rennleitung klagen.
Diskutieren brauche ich nicht, glaube mir einfach.
Nein, tue ich nicht, habe dafür eine zu gute Infoquelle.
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KlausK
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Re: POLIZEI auf den Geschmack gekommen!!!

Beitrag von KlausK »

Hallo,
ich versuche es nochmal: Der aktuelle Katalog liegt hier auf meinem Schreibtisch, die Änderungen zum 03.01.2008 betrafen nur die Verdoppelung des gesetzlichen Höchstrahmens für Ordnungswidrigkeiten auf € 2.000,--, für Alkohol- und Drogenverstöße auf € 3.000,--. Die Regelsätze sind nicht angetastet worden. Diese werden (wie Du sagst) erst im Jahre 2009 angehoben, Basis ist die "Auflistung der aufgrund der Anhebung der Bußgeldobergrenze für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten beabsichtigten Änderungen der Bußgeldkatalog – Verordnung" welche am 10.10.2008 vom Bundesrat beschlossen wurde. Davor wurde im August 2006 etwas geändert (Tunnel und Nothaltebucht).
Der Link sollte nur die vielen kleinen Ungereimtheiten Deiner Zitate/Quellen aufzeigen. Wo findest Du "nicht mehr als 5%"?
Ich weiss das es in der Juristerei nicht ganz einfach ist die Text zu lesen, zu verstehen und zu intepetieren, aber wenn ich da lese, dass die uninteressanten Stellen weggelassen wurden, oh weh... Andere Studieren einige Jahre Jura, machen Staatsexamen und können trotzdem nicht auf Anhieb sagen was weggelassen werden kann.
Schade übrigens, dass Du auf die anderen Statemennts gar nicht erst eingehst.
Ich kenne ja Deine Infoquelle nicht, aber vielleicht verstehst Du sie nicht ganz richtig? Juristerei is nicht ganz einfach...

Grüße
Klaus
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Re: POLIZEI auf den Geschmack gekommen!!!

Beitrag von Magister »

eigentlich wollte ich nicht nochmal antworten, weil in den beiden Links alles wichtige enthalten ist, aber:
Wo findest Du "nicht mehr als 5%"?
im zweiten link steht folgendes :"Toleranzabzüge von mehr als 5 % müssen nur erfolgen, wenn es sich um kein standardisiertes Messverfahren handelt. Standardisierte Geschwindigkeitsmessungen mit eichpflichtigen Videonachfahrsystemen sind z. B. Pro-ViDa, ProofSpeed, PDRS 1245, Police-Pilot-" hatte ich ja schon mal in meinen Beitrag zitiert. Also -> Provida= standardisiert und geeicht -> nicht mehr als 5% Toleranz.
Ich kenne ja Deine Infoquelle nicht, aber vielleicht verstehst Du sie nicht ganz richtig? Juristerei is nicht ganz einfach...
Ich habe familiär und Hobbymäßig sehr gute Kontakte zur Rennleitung. Da gibts eigentlich nichts was man nicht verstehen könnte. Da gibts auch keine Juristereien, sondern Fakten und wenn Du gegen diese verstößt und erwischt wirst kannst Du dieses mit den Behörden ausdiskutieren.
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KlausK
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Re: POLIZEI auf den Geschmack gekommen!!!

Beitrag von KlausK »

Hallo Magister,
Dir ist aber schon bewußt das Polizisten keine Juristen sind? Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, sind sie "nur" (meißtens sehr glaubwürdige) Zeugen. Wie gesagt, selbst Juristen haben so ihre Probleme mit der Auslegung von Gesetzen (welche ja auch durch VerwaltungsVorschriften, AusführungsVorschriften, Richtlinien, Urteile, etc. auch "leben").
Nochmal zur Toleranz: Die 5% hat die PTB vorgeschrieben, weniger geht bei diesem Meßverfahren nicht. Das beim nicht standardisierten Meßverfahren mehr als 5% gegeben werden müssen, schließt ein können beim standardisierten nicht aus?!
Jetzt kommen wir weder zur Interpretation von Texten, weswegen "das weglassen von unwichtign Teilen" manchmal nach hinten losgeht.
Ich versuche ab morgen mal, den kompletten Bußgeldkatalog (inkl. Historie, VwV, AfV, Richtlinien) in ein Format für die Öffentlichkeit zu bringen/finden.
Wir leben schließlich im Land des Paragrafendschungels, was vielen Leuten gut bezahlte Arbeit bringt :wink:
Wie schon erwähnt, brauche ich mit den Behörden nicht diskutieren.
Lassen wir es gut sein, ist ja auch schon etwas OT.

Grüße
Klaus
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Re: POLIZEI auf den Geschmack gekommen!!!

Beitrag von Ronny12619 »

mlgg hat geschrieben:
Jopi hat geschrieben:Es kann nur einen geben:
http://www.netcarshow.com/lamborghini/2 ... per_05.htm
der wird aber von einem (extra dafür angestellten) fahrer gefahren, da lamborghini die kiste sponsort, bestehen die darauf das kein carabinieri sich hinter das volant zwängt sondern chauffiert wird :rofl:
Hat ja lange gehalten das Ding:

http://cars.failblog.org/2010/10/08/fun ... ni_640_08/

http://cars.failblog.org/2010/10/08/fun ... ni_640_09/

http://cars.failblog.org/2010/10/08/fun ... ni_640_10/
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Re: POLIZEI auf den Geschmack gekommen!!!

Beitrag von mlgg »

das ist schon der zweite lambo im polizeidienst!
der erste wurde anfang des jahres (aus altersgründen) ausgemustert.
sieht ja lustig aus wie sich die a-klasse mit dem lambo "paart", wie sehen wohl die kinderlein aus... :rofl:

anscheinend wollte die a-klasse auf die tanke und der böse polizei-lambo war ihr im weg....mercedes hat doch eigentlich immer vorfahrt :wink:
macht's gut und danke für den fisch
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