Re: LED-Tagfahrlicht Octavia RS
Verfasst: 16. Juli 2007 22:33
Begrenzungsleuchte <> Standlicht
Und was soll das sagen???Mir ist klar,daß das Bregrenzungslicht das Standlicht ist.PuuhBaer hat geschrieben:Begrenzungsleuchte <> Standlicht
Sag ich doch!illegut hat geschrieben:Es steht dort ganz klar (R19) ,daß Nebelscheinwerfer in Verbindung mit dem Standlicht zu leuchten haben.
Das tun sie bei Nordamerika nicht.Also keine vorschriftsmäßige Nutzung.
Das ist Quatsch! Wenn ein Österreicher mit (dort zugelassenen) Neblern als TFL nach Deutschland kommt, verliert er ja auch nicht die Zulassung.....illegut hat geschrieben: Es sind ja auch keine Tagfahrleuchten (keine Kennzeichnung RL) sondern Nebelscheinwerfer.
Also werden sie in BRD zu einer solchen Sache fälschlicherweise verwendet und es ist nicht nach STVZO.
Damit erlischt die ABE da das Fahrzeug nicht mehr deutschem Recht entspricht also auch der Versicherungsschutz.
Sag ich doch gar nicht.....illegut hat geschrieben: Und sag hier bitte nicht, daß das umprogrammieren rechtens ist.
Beim Octi nicht, bei meinem Fabia habe ich einfach eine Brücke am Lichtschalter vom TFL-Kontakt zu den Neblern gelegt. Und das kann (fast) jeder.illegut hat geschrieben: Es wird was verändert ,vom Serienzustand abgewichen und das ist nen Sache die nicht jeder selbst machen kann.
Du hast es aber einfach so an den Text der StVZO drangehängt dass es aussah (aussehen sollte?), als ob es in der StVZO so drin steht!illegut hat geschrieben: Es wurde von mir lediglich für andere verständlich zusammengefasst!
Ja, was denn? Ändere ich irgendetwas an der Leuchte? Nein!illegut hat geschrieben: Wie oben beschrieben wird was verändert!
Welche Zusammenhänge denn noch?illegut hat geschrieben: Du solltest nun erst mal die Zusammenhänge aufarbeiten![]()
Nochmal: Es gibt keine Veränderung an den Scheinwerfern!!! Einschalten ist keine Veränderung.illegut hat geschrieben: Klar ist das nicht der Regelfall das die Versicherung sich quer stellt aber mal angenommen man will dir nen Strick drehen bei einem Toten beim Verkehrsunfall.Die weisen dir Veränderung der SW nach..........
Ich bin auch "dran" wenn ein Radfahrer, der völlig verkehrswidrig in der falschen Richtung auf dem Fußweg angebrettert kommt, einen Salto über die Motorhaube macht (ist meinem Chef passiert, er hat die Hauptschuld bekommen)!illegut hat geschrieben: .......und schon bist du drann.
Naja, das ist wohl mehr als weit her geholt.........illegut hat geschrieben: Wie gesagt im Härtefall.Es ist halt so auch wenn es in 100 Fällen nur 3 mal Anwendung findet.
Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich.illegut hat geschrieben: Auch eine Aussage wie Ich behindere oder gefährde damit niemanden..... ist für mich nicht duldbar,da es auf dich bezogen ist.Würde jeder so denken.Es gibt auch Leute,die meinen von Kuhfängern geht keine Gefahr für Fußgänger aus.Reine Interpretationssache.
Wer hat denn damit angefangen?illegut hat geschrieben: Halte bitte den Ball flach und verbreite keine Legalitätsparolen!!!