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Mit Macke in Frontscheibe Plakette bekommen?
Verfasst: 29. Mai 2005 18:22
von Cayenne
Hi Leutz,
muß jetzt (ähm...schon letzten Monat...) zum TÜV.
Habe leider eine kleine Macke in der Frontscheibe (kleines "Löchlein2 mit Anriß auf beiden seiten, je ca. 7mm), leider auch noch am Rand des Fahrersichtfelds!
Will mir natürlich eine Investition in eine neue Frontscheibe bis zum nächsten Knacks sparen... Was habt Ihr für Erfahrungen beim TÜV gemacht? Seid Ihr schon mal mit "leichten Mängeln", aber mit Plakette vom Hof gekommen?
Gruß "Cayenne"
Verfasst: 29. Mai 2005 18:28
von Sigma
Hi,
wenn die Beschädigung weniger als 10 cm vom Rand entfernt ist, muß die Frontscheibe getauscht werden. Befindet sich der Schaden im Sichtfeld des Fahrers gilt das Gleiche.
Warum fährst Du nicht mal zu Carglass oder ähnlichen Firmen und läßt den Schaden begutachten? Wenn's ohne Austausch geht und Du Teilkasko hast, bezahlt diese den Schaden (~ 85 Euro).
Wenn der TÜV den Mangel feststellt, muß Du so oder so reparieren/austauschen lassen und zahlst auch noch die erneute Vorführung des Fahrzeugs.
Tschau,
Sigma
Verfasst: 29. Mai 2005 19:15
von Cayenne
Also,
die Aktion mit Carglass und Teilkasko kenne ich schon aus eigener Erfahrung von früher.
Mich interessiert halt: Ist schon mal jmd. mit ner kleinen Macke am Rand des Sichtfeldes durchgekommen - mit leichten Mängeln, aber ohne Wiedervorführung?
Will's halt mal wissen...!
Cayenne 8)
Verfasst: 29. Mai 2005 20:30
von SvenFa
Kommt drauf an was für ein Guten Tag der Prüfer hat oder wie glaubwürdig du rüberkommst das du die scheibe sofort rep. lässt .
Aber im Regelfall wird dich kein Prüfer mit der scheibe vom Hof lassen wenn sie schon risse hat schon garnicht.
SvenFa
Verfasst: 30. Mai 2005 07:07
von Droppdevil
Möcht auch mal was sagen.
Gehen wir mal davon aus, das du mit "gerinfügen Mängeln" deine Plakette bekommst, dann bist DU dazu verpflichtet, diese Mängel inerhalb von einem Monat zu beseitigen. Jeder Polizist darf von dir den letzten TÜV Bericht zur einsicht verlangen. Den TÜV bericht, genauso wie die ASU bescheinigung, musst du immer mit die führen(steht auch hinten auf dem wich). Und wenn der Mangel dann nicht behoben ist, kann dich das auch ne Strafe kosten.
MfG
Droppdevil
Verfasst: 30. Mai 2005 07:12
von insideR
Ähem, also, von wegen AU-Bescheinigung dabei ist wohl richtig, TÜV-Ticket muß bloß aufbewahrt werden, damit du es u.U. vorzeigen kanst.
Ralf