Seite 1 von 1
Touristenabzocke
Verfasst: 27. Oktober 2005 09:34
von Columbo
Eigentlich nicht der Rede wert, aber ich finde es ganz schön dreist, scheinbar braucht Berlin unbedingt Geld:
Ich war Anfang des Jahres in Berlin, habe dort in einer Seitenstrasse vom Kurfürstendamm geparkt, extra nochmal nachgeschaut ob man keine Parktickets oder ähnliches braucht. Als wir wieder zum Auto kamen, klebte eine Zettel am Fahrzeug. Ticket, 10€ für Falschparken, weil kein Anwohnerausweis im Auto war. Da wir ne Digicam mithatten, habe ich ein paar Fotos von der Strasse gemacht, Anfag, Mitte und Ende. 4 Wochen später kann dann auch der Bescheid. Einspruch eingelegt, Bilder beigelegt und geschrieben, das dort kein Hinweisschild wäre. Nach 3 Monaten dachte ich mir, einfach mal anrufen, vielleicht haben die dich vergessen. Die Dame am Telefon war sehr nett, und fragte, ob ich das Schreiben nicht bekommen hätte, sie hätten sich vertan. Häh? Ahja, mir lag die Frage auf der Zunge, bei wieviel sie sich den noch vertan haben, die schon gezahlt hätten. So kann man seine Kassen auch aufbessern, einfach Tickets ausstellen, und hoffen, das den Betrug keiner merkt und alle schön bezahlen. Ziemlich abgebrüht!!
Verfasst: 27. Oktober 2005 11:41
von AMenge
Auf die Idee, dass denen tatsächlich ein Fehler passiert ist, kommst du offenbar nicht. Arbeitest du immer perfekt?
Verfasst: 27. Oktober 2005 16:19
von Klinke
@AMenge--->
Naja, die Frage drängt sich gerade bei Behörden immer wieder auf. Ich werde auch immer misstrauisch bei sowas. Ich hatte einen Einspruch gegen meine Heizkostenabrechnung 2003 verfasst. Vor meinem Einspruch sollte ich 321€ zahlen, nach dem Einspruch kam bis heute (6 Monate vergangen) nichts mehr.
Wenn eine Behörde einen Fehler macht bleibt trotzdem der Dumme derjenige der wohlwollend seine Schuld bezahlt. Glaub mal nicht das eine Behörde Geld an den Überweiser zurücksendet und seine Schuld eingesteht. Davon habe ich noch nicht mitbekommen.
Verfasst: 27. Oktober 2005 16:55
von Sigma
Hi,
das hat was mit Verwaltungsrecht zu tun und nicht mit dem Fehler der Behörde. Sollte es sich im jeweiligen Fall um einen Verwaltungsakt handeln, wird dieser nach Ablauf der Widerspruchsfrist rechtswirksam, auch wenn er Fehler enthält. Das hat folglich nix mit der einzelnen Behörde zu schaffen, sondern mit der Rechtsgrundlage.
Tschau,
Sigma
Verfasst: 27. Oktober 2005 17:05
von AMenge
Ich sehe trotzdem einen Unterschied zwischen Fehler und Vorsatz.
Verfasst: 27. Oktober 2005 18:02
von Octavia20
Ich sehe ein ganz anderes Problem. Derjenige, der den Zettel an der Scheibe angesteckt hat, hat offensichtlich schlechte Augen. In so einem Fall sollte bezweifelt werden, ob er überhaupt in der Lage ist so einen Job auszuüben.
PS: Ich hab mal einen 50cc Roller im Halteverbot abgestellt und prompt Post vom Ordnungsamt bekommen. Bla bla bla ... haben ihren PKW mit dem amtlichen Kennzeichen 123-ABC (ein Versicherungskennzeichen) verbotswidrig in der ... abgestellt. Ich habe nicht drauf reagiert, denn einen PKW mit so einem Kennzeichen besitze ich nicht

. Nach der 1. Mahnung hab ich angerufen und gefragt was das soll. Antwort Ähmm, Öhmmm, sie haben Recht, es hat sich erledigt.
Verfasst: 28. Oktober 2005 07:49
von Columbo
AMenge hat geschrieben:Auf die Idee, dass denen tatsächlich ein Fehler passiert ist, kommst du offenbar nicht. Arbeitest du immer perfekt?
Fehler schön und gut, nur das die drei Fahrzeuge die vor mir geparkt haben auch einen Zettel hatten, da drängt sich bei mir eher der Verdacht eines Vorsatzes auf. Wenn ich wirklich falsch geparkt hätte, hätte ich auch kein Problem damit gehabt das Geld zu bezahlen, wäre ja meine eigene Dummheit gewesen und wegen 10€ würde ich dann auch keinen Aufriss machen. Hier gehts mir aber ums Prinzip. Da ich nicht glaube das Berlin erst seit dem Tage wo ich dort geparkt habe Knöllchen für Falschparker ausstellt, müßten die Damen und Herren, die diese Knöllchen verteilen, so langsam wissen, wo sie sie verteilen und wo nicht.
Verfasst: 28. Oktober 2005 08:29
von peter.stegemann
Du kannst noch froh sein, dass es so gut gelaufen ist. In Freiburg wollen sie dir dann fuer die Ruecknahme des Strafzettels eine Verwaltungsgebuehr abknoepfen.
Verfasst: 28. Oktober 2005 11:21
von Sigma
peter.stegemann hat geschrieben:Du kannst noch froh sein, dass es so gut gelaufen ist. In Freiburg wollen sie dir dann fuer die Ruecknahme des Strafzettels eine Verwaltungsgebuehr abknoepfen.
Das ist bei berechtigtem Einspruch gegen den VA nicht zulässig.
Tschau,
Sigma
Verfasst: 28. Oktober 2005 14:06
von peter.stegemann
Sigma hat geschrieben:peter.stegemann hat geschrieben:Du kannst noch froh sein, dass es so gut gelaufen ist. In Freiburg wollen sie dir dann fuer die Ruecknahme des Strafzettels eine Verwaltungsgebuehr abknoepfen.
Das ist bei berechtigtem Einspruch gegen den VA nicht zulässig.
Ja - und? Ist ja auch nicht zulaessig, unrechtmaessig Strafzettel zu verteilen.
In Freiburg ist es auch ueblich, keine Schilder mehr aufzustellen sondern nur ein versteckter Automat an der langen Strasse. Wer den uebersieht, hat Pech gehabt.