Die DIN EN 14214 ist nun schon geraume Zeit gültig und "Biodiesel" muss dieser entsprechen. Viele Tankstellen nehmen für sich in Anspruch diese Norm (wie auch die Vorgängernorm) zu erfüllen, welcher der Kraftstoff entsprechen muss.Combi-Man hat geschrieben:Den Autoherstellern bleibt letztlich nichts anderes übrig, als die Freigabe für den Normsprit zu erteilen (es gibt ihn nur fast nirgends), weil es vom Verbraucher letztlich so gefordert wird.
Eine Klage könnte also u.U. an den Tankstellenbetreiber abgewälzt werden. Letzendlich ist der Fahrzeughersteller verantwortlich für seine "Freigaben". Fehlt eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft könnte es problematisch werden!
Um es nochmals klar zu sagen: Es gibt keine Freigabe von den Einspritzausrüstungsherstellern für Biodiesel, egal welcher Norm der enspricht. Das betrifft ALLE Hersteller!
Zulässig ist nur eine maximale Beimischung von 5% Biodiesel zum normalen Diesel!
Wirklich normgerechter Biodiesel (Qualitätsmanagement der UFOP beachten!) minimiert die Ausfallwahrscheinlichkeit, dennoch ist es riskant!
Bei den aktuellen Biodieselpreisen müsste man mindestens 140.000km fahren um einen eventuellen Pumpenschaden bezahlen zu können.
BYE
TDI-Schrauber