rob hat geschrieben:@puuhbaer
Korrekt, ist Modelljahr 06. Aber: Als unwissender Verbraucher muß ich doch davon ausgehen, dass das aktuelle Modell zum Verkauf bereitsteht. Da interesseieren mich keine Lieferzeiten oder Modellwechsel, und genau darauf bezieht sich ja die Verpflichtung des Händlers gem. EU-Recht. Ich werde da mal dezent nachhaken und halte euch auf dem Laufenden...
Greez
@@@@
OLG Schleswig
1999-07-21
9 U 101/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 1999-12-08
Bearbeitet von: Volker Kitz
Neuwagen muss nicht fabrikneu sein
Ein als "Neuwagen" angebotenes Fahrzeug muss nicht "fabrikneu" sein.
Nach Ansicht des OLG Schleswig darf ein Neuwagen auch
schon zweieinhalb Jahre im Lager gestanden haben. Zwar dürfe ein als
"fabrikneu" bezeichnetes Fahrzeug höchsten zehn bis zwölf
Monate alt sein. Als "Neuwagen" hingegen könne auch noch ein Fahrzeug im Alter von rund 2 1/2 Jahren verkauft werden, wenn das Modell weiterhin weitgehend unverändert weitergebaut werde und keine wesentlichen durch die Standzeit bedingten Mängel
http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/1017494.html
Sprech dein Händler an!