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Garantieverlängerung defekter teile brauche dringend hilfe!!

Verfasst: 9. April 2007 08:57
von leopold1234
hallo,
mein octavia ist jetzt etwas über 2 jahre alt. in der garantiezeit wurden sehr viele teile getauscht, u.a. radio stream, steuereinheit climatronic, steuereinheit sitzheizung, radlager, undichte fenster, undichter scheinwerfer, einparkkontrolle usw.
jetzt ist mein radio wieder defekt. habe ich auf das gewechselte radio auch wieder 2 jahre garantie?
bzw. auch auf die anderen getauschten teile?
danke für eure antworten!!!

Verfasst: 9. April 2007 09:26
von insideR
Das wäre was. Nein, die Gewähr/Garantie verlängert sich nicht, du hast ja nix bezahlt.

Geile Überschrift, übrigens. Wieso muß die Hilfe am Ostermontagmorgen dringend sein?

Verfasst: 9. April 2007 11:41
von Klinke
Hmm, ich denke schon das bei neuen Teilen die Garantie auch von Neuem beginnt. Auh wenn nichts dafür bezahlt wurde, bleibt es ja ein neues Teil.
Sicher können Theresias oder Torsten da näher Auskunft geben. Das interessiert mich mal.

Verfasst: 9. April 2007 15:33
von insideR
Überleg doch mal, dann hätte man für solche Teile ja quasi lebenslang...
Was kostenlos getauscht wurde, muß nur so lange halten, dass die 2 gesetzlichen Jahre eingehalten werden.

Verfasst: 9. April 2007 15:39
von Klinke
Mag sein, vielleicht habe ich nen Denkfehler. Ich will keineswegs auf mein Recht pochen. Aber nehmen wir mal an ich bekomme nach anderthalb Jahren nen neuen Turbolader der Firma XY weil der erste eben kaputtgegangen ist. Muss die Firma XY dann nicht auch für den neuen Turbolader zwei Jahre Garantie oder Gewährleistung geben? Ich dachte das ist in Deutschland so geregelt. Zumindest würde ich es auf dieser Schiene mal versuchen um die Kosten drumherum zu kommen oder zumindest günstiger bei weg zu kommen.

Verfasst: 9. April 2007 15:40
von insideR
Garantie gibts nur für das, was du auch bezahlst. Hab grad das BGB nicht zur Hand, Einzelheiten kann ich also nicht erklären. Jedenfalls gehts um Kaufvertrag. Wenn schon was auf Garantie gemacht wurde, liegt kein neuer Vertrag vor, sondern nur Erfüllung des alten.

Verfasst: 9. April 2007 15:43
von Klinke
Dann wird es wohl so sein. :)

Verfasst: 9. April 2007 15:47
von insideR
Ich würde dennoch mit dem Dealer schnacken, u.U. gibts ne Kulanzregelung.
Inwieweit in diesem Fall die Ersatzteilgarantie gilt, kann ich nicht sagen. Darüber wäre auch was möglich.

Verfasst: 9. April 2007 16:19
von soonwalker
wenn er es nach zweimaligen nachbessern nicht dauerhaft reparieren konnte, kannst du theoretisch in der Garantie-, Gewähleistungszeit vom Kaufvertrag zurücktreten. mehr weiss ich auch nicht...
- Abnutzung

Verfasst: 9. April 2007 16:45
von fgordon
Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Ersatzteil eingebaut und der Händler erkennt direkt oder stillschweigend seine Gewährleistungspflicht an, beginnt für dieses Ersatzteil die Gewährleistung neu. Die neue Frist gilt nur für das neu eingebaute Teil und nicht für das ganze Auto. Anders wenn ausdrücklich auf Kulanz gewechselt wurde.

Hier geht es ja um einen Schaden in der Gewährleistungsfrist und NICHT innerhalb der Garantie!