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GW FW - Weitec Hicon GT
Verfasst: 5. Juni 2007 20:37
von Pampersbomber03
Ein HALLO an alle die dieses FW verbaut haben oder verbaut bekommen haben. Also vorab, ich fahre nun ja seit geraumer Zeit selbiges und bin sehr zufrieden.
Mein eigentliches Problem:
Ich bin heut fast aus allen Wolken gefallen, als unser TÜVer mit vorlas, das laut WEITEC die Abnahme des FW nur nach §21 (also Vollabnahme) möglich ist.
Meine Frage allerdings ist, wie hat sich das ganze bei Euch mit der Abnahme gestalltet?
Gruss Marco
Verfasst: 5. Juni 2007 20:56
von skodafan2210
Marco, schau mal hier:
Teilegutachten (pdf)
Verfasst: 5. Juni 2007 21:02
von ZETUS
Jo ist keine 21er das wäre ja ne Sonderabnahme....
Zumal man sowieso nur ein Gutachten für die Federn braucht, die Dämpfer sind pups egal.
Grüße ZETUS
Verfasst: 5. Juni 2007 22:16
von Pampersbomber03
Also nun mal Butter bei die Fische, Auszug aus der ABE:
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Die Änderung gemäss dem vorliegenden Teilegutachten gilt nur für ansonsten serienmässige Fahrzeuge. Die Zulässigkeit der Änderung in Kombination mit weiteren Änderungen ist für das jeweilige Fahrzeug nach § 21 bzw. § 19 (2) StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erneut zu begutachten.
Und somit hatte mein TÜVer doch recht, weil ich andere Felgen drauf habe (ehrlich gesagt kenn ich auch niemanden mit nem GWFW und Stahlfelgen oder 15" ALUs).
Gruss Marco
Verfasst: 5. Juni 2007 22:18
von skodafan2210
Dann schraub dir die Winterreifen drauf, fahre hin, lass es dir abnehmen bzw eintragen und schraube danach wieder die Alus rauf!?
Verfasst: 5. Juni 2007 22:25
von Pampersbomber03
nene Lars - so funzt das nicht, die sind doch nicht blöd. zumal auf der prüfbescheinigung der verbund von felgen bzw. räder und fw vermerkt ist.
Verfasst: 5. Juni 2007 22:25
von Quax 1978
Also mein Fahrwerk musste auch nach §21 abgenommen werden. Kein Thema. Der einzige Unterschied zu den Abnahmen nach §19 ... ist die Tatsache, dass ein TÜV-Ingenieur das machen muss. Die sind aber meist bei TÜV oder DEKRA vorrätig. GTÜ und Co. müssen da meist passen.
Verfasst: 5. Juni 2007 22:44
von oskar1979
bei mir sagte der dekra mensch dass er es auch gar nicht machen darf
und sonst bei eintragung der felgen steht dann geschrieben dass dienur mit nem serienfahrwerk zugelassen sind...
Verfasst: 5. Juni 2007 22:48
von Pampersbomber03
Also das Ende vom Lied war, er hat die ABE vernichtet und mir trotzdem alles abgenommen. Ich wollt halt nur mal wissen, ob die Angelegenheit bekannt war mit § 21 und diesem FW.
Gruss Marco
Verfasst: 5. Juni 2007 22:53
von Quax 1978
Meist ist es so, dass das Fahrwerk mit Serienberiefung nach §19 .. abgenommen werden kann, aber mit Sonderbereifung oft nur die §21er Abnahme machbar ist. Kann man nix machen.