Seite 1 von 2
Einzelabnahme nach §21
Verfasst: 14. Juli 2007 19:45
von Psycho
Hi,
hab meine Felgen nach §21 abnehmen lassen und auf dem Bericht steht, das ich das Gutachten der Zulassungstelle vorlegen muss und die müssen es mir in die Papiere eintragen. Muss das in den Fahrzeugschein ? Was kostet sowas ? Wer hat es durch ?
Verfasst: 14. Juli 2007 20:09
von RS-TFSI
wenn du etwas vom tüv oder von einem gutachter abnehmen lässt mußt du es auch in den fahrzeugschein eintragen lassen.
solltest du das nicht machen,könnte es passieren das die polizei dich bei einer kontrolle nicht mehr weiterfahren lässt.
was das genau kostet,kann ich dir leider nicht sagen,aber abnehmen und dann eintragen lassen,war kein billiger spaß.
Verfasst: 14. Juli 2007 20:19
von ZETUS
@RS-TFSI
hast du damit Erfahrung? Ich denke NEIN
also mach dem Jungen keine Angst!
Seit dem es die Neuen Fahrzeugscheine gibt muss man das nicht mehr,
warum.... na weil da so oder so nichts mehr drin steht.
Abgesehen davon kostet eine Eintragung in den Schein bei der Zulassungsstelle ca. 10€
egal wie viele Eintragungen man machen lässt.
Bring aber nichts mehr da es nicht im Schein stehen wird.
Wichtig ist das du die Sachen vom TÜV ( TÜV-Gutachten und ABE´s, Teilegutachten oder ähnliches) bei IMMER mit dir mitführst!
Grüße ZETUS
Verfasst: 14. Juli 2007 20:55
von speedy1949
Muß ich leider widersprechen. Alle Eintragungen (Felgen,Alu-Pedale,Spoiler usw.) stehen bei mir im Kfz-Schein.
Verfasst: 15. Juli 2007 00:10
von ZETUS
Dann hast du nicht den EU wisch.
Verfasst: 15. Juli 2007 09:06
von Psycho
Hmm... ?
Ich habe wie gesagt noch ein Schriftstück zu dem Gutachten bekommen und darauf steht:
Die Begutachtung wurde positiv abgeschlossen. Das beiliegende Gutachten dient zur Vorlage bei der Zulassungstelle zur Beantragung der Betriebserlaubnis für das beschriebene Fahrzeug.
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich.
Warum auch immer ich die Rad/Reifenkombi eintragen lassen muss, es sieht so aus.
Verfasst: 15. Juli 2007 09:08
von Psycho
Aber nur in den Fahrzeugschein, oder ? Brief liegt ja auch bei der Bank.

Verfasst: 15. Juli 2007 10:04
von AutomatikFahrer
Bei meiner Felgeneintragung in Verbindung mit Halter-Umschreibung wurde es nur im Schein bzw. Teil I und nicht auch im Brief bzw. Teil II eingetragen. Warum mir von der Zulassungsstelle trotzdem ein neuer Teil II ausgestellt wurde, ist mir schleierhaft. Hat sich, außer dem Halter, nichts geändert. Wollten wohl vier Euro nebenher verdienen.
Verfasst: 15. Juli 2007 11:08
von ZETUS
Psycho hat geschrieben:Aber nur in den Fahrzeugschein, oder ? Brief liegt ja auch bei der Bank.

Wenn nun dein Brief bei der Bank (skodabank) ist,
musst du bei denen anrufren, die schicken dann gegen eine Gebühr
den Brief an deinen Zulassungsstelle.
Es wird dir dann bescheid gesagt ob er dann dort ist.
AutomatikFahrer das scheint wohl normal zu sein das Teil I und II neu gemacht werden.
speedy1949
hast du nun den Neuen oder den alten?
Grüße ZETUS
Re: Einzelabnahme nach §21
Verfasst: 15. Juli 2007 16:10
von Psycho
Muss es auch in der Fahrzeugbrief, ja ???