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Wann Unfallwagen?
Verfasst: 27. September 2007 11:52
von rob
Hi,
tja, leider habe ich vorgestern einen unsanften Kontakt

mit einem Linienbus gehabt (gestreift), Kotflügel links vorne eingedellt, Stoßfänger links zerkratzt, Frontscheinwerfer gekratzt, Aussenspiegel gekratzt. Kein Problem, wird alles über die Kasko erneuert. Aber: gilt unser Octavia jetzt als Unfallwagen oder nicht? Skoda sagt ganz klar
nein, ich habe aber schon andere Aussagen gehört. Immerhin, ist nur ein Bagatell-Blechschaden...Eure Meinung?
Re: Wann Unfallwagen?
Verfasst: 27. September 2007 12:24
von Marko1103
Hi Rob
Juristisch gesehen liegt ein Unfall vor wenn von außen durch ein unfreiwilliges Ereignis einen Schaden an einer Sache entstanden ist.
Meiner Meinung nach ist der Tatbestand gegeben und es handelt sich leider um einen Unfallwagen.
Allgemein sagt man "bei mehr als einer geringfügigen Beule oder Lackbeschädigung" gilt ein KFZ als Unfallfahrzeug - spätestens dann wenn Teile ausgetauscht werden müssen.
Grüße
Marko
Re: Wann Unfallwagen?
Verfasst: 27. September 2007 12:27
von chacka2k
Morgen,
also soweit mir bekannt gilt ein FACHMÄNNISCH repariertes Auto nicht mehr als Unfallwagen.
Bin mir aber nicht ganz sicher, ob das auch für Autos gilt, bei denen z.B. der Rahmen verzogen wurde und die in einer Fachwerkstatt repariert wurden.
Aber bei Blechschäden meine ich schon!!!
Mfg Frank
Re: Wann Unfallwagen?
Verfasst: 27. September 2007 12:33
von rob
chacka2k hat geschrieben:Morgen,
also soweit mir bekannt gilt ein FACHMÄNNISCH repariertes Auto nicht mehr als Unfallwagen.
Bin mir aber nicht ganz sicher, ob das auch für Autos gilt, bei denen z.B. der Rahmen verzogen wurde und die in einer Fachwerkstatt repariert wurden.
Aber bei Blechschäden meine ich schon!!!
Mfg Frank
Unser Händler hat mir das auch so erklärt: Blechschaden ist von keiner Bedeutung.
Re: Wann Unfallwagen?
Verfasst: 27. September 2007 12:35
von Marko1103
wie gesagt es ist von Bedeutung, ob das beschädigte Teil ersetzt werden mußte oder ob das "originalteil" instandgesetzt werden konnte
Re: Wann Unfallwagen?
Verfasst: 27. September 2007 12:39
von Kai3178
Hm. Also mein

hat mir das genaue Gegenteil erzählt. Die Tatsache dass ein Teil des Wagens einen Blechschaden hatte macht den Wagen zum Unfallfahrzeug. Und sei es nur ne Beule in der Tür, die problemlos austauschbar ist. Bei mir war es ne Beule am hinteren Radkasten wo mir einer reingefahren ist.
Re: Wann Unfallwagen?
Verfasst: 27. September 2007 12:54
von Marko1103
ist ein interessantes Thema,
ich glaube die denkweise ist die, dass das KFZ nach einem Teil-Wechsel z.b. Tür nicht mehr im Originalzustand ist, da ja ein neues Teil verbaut wurde.
Wenn jedoch die alte, verbaute Tür wieder instandgesetzt werden kann..zählt es wohl nicht als Unfallwagen aber wie man sieht, erzählt da auch jeder was anderes

Re: Wann Unfallwagen?
Verfasst: 27. September 2007 12:57
von rob
Das wäre aber für alle Beteiligten schlecht, denn ein instandgesetztes Teil kann natürlich nie die Qualität eines Neuteils besitzen... (was nützt mir die schönste Spachtelschicht auf dem instandgesetzten Unfallteil gegenüber dem Neuteil ???)
Re: Wann Unfallwagen?
Verfasst: 27. September 2007 13:02
von Marko1103
rob hat geschrieben:Das wäre aber für alle Beteiligten schlecht, denn ein instandgesetztes Teil kann natürlich nie die Qualität eines Neuteils besitzen... (was nützt mir die schönste Spachtelschicht auf dem instandgesetzten Unfallteil gegenüber dem Neuteil ???)
absolut richtig, aber so unlogisch kann "Recht" sein.
Re: Wann Unfallwagen?
Verfasst: 27. September 2007 16:39
von TWC
also so weit ich weiß ist das so. Wenn tragende Teile beschädigt wurden, ist es ein Unfallwagen. Bei Beulen oder Kratzer halt nicht. Stellt Euch vor, jemand tritt in die Tür und schon ist es ein Unfallwagen? Wohl kaum!!!