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RH 18" Felgen auf Octavia Combi?

Verfasst: 29. September 2003 12:41
von GerdJ
Hallo,
zunächst - ja, ich kenne den Thread http://www.octavia-forum.de/forum/viewtopic.php?t=1608 :wink:

Trotzdem ne Felgenfrage.

Ich fahre einen Octavia Combi, und will ihn mit Federn um 50/35mm tieferlegen. Als Felgen stelle ich mir die RH AE-Tecnic in 8,5x18" mit 225/40 Reifen vor. Die Felge hat eine ET von 55/35 (die ET 35 wird durch Einsatz von mitgelieferten Distanzscheiben erreicht). Bei RH kann man sich glücklicherweise gleich das Gutachten runterladen.

Darin steht als Auflage, dass man an der HA die Kotflügel ziehen muß und den Kunststoff-Innenkotflügel an der HA ebenfalls ausschneiden muß. An der VA ist die übliche Änderung des Ladeluftkühlerschlauches nötig. Wohlgemerkt, das alles gilt auch bei serienmäßigem Fahrwerk.

Mehrere Postings im oben genannten Thread zeigen aber, dass wohl doch keine Änderung an der Karosse nötig sind?!

Kann jemand sagen was nun Sache ist? Ich habe keine große Lust die Felgen zu kaufen und nicht übern TÜV zu kommen weil die Auflagen im Gutachten stehen. Muß ich die Auflagen erfüllen, oder sind das Empfehlungen? Ich kenne aus anderen Gutachten den Wortlaut "gegebenenfalls ist bla bla bla", bei RH steht aber "Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich ..."

Many thanx - Gerd

Verfasst: 29. September 2003 18:21
von Spyro
Hallo Gerd,

ich hab bei mir die gleichen Felgen, allerdings in der Größe 8x17, ET 35.
Die Gummis sind 225/45-17. Die beiden hinteren Radläufe mußten im
Blech etwas aufgeweitet werden, ansonsten ging da garnix in Sachen Freigängigkeit der Reifen. Da paßte ohne aufweiten noch nicht mal ein Blatt Papier dazwischen.....Der Kunststoff in den Radhäusern hinten schleift zwar immer noch, allerdings nur sehr leicht und nur wenn mein Octi voll beladen ist.
Wenn du jetzt bei 225 igern noch 8,5 Zoll Felgen nimmst, dann ist richtig Arbeit angesagt. Allerdings ist das für eine gute Werkstatt kein Problem.

Gruß
Spyro

Verfasst: 29. September 2003 20:50
von toni.wong
So jetzt reicht es mal wieder fahre selber 8,5 x 18 ET 35 VA und ET 30 HA und nur an der VA sind die kotflügelkanten aufgestellt MEHR nicht. Das ganze mit einem KW-Gewindefahrwerk und dezent Tief aber da geht noch was. Ach und Reifen sind 225/40 ZR 18 Contisportcontact 2.
Also wo ist da das Problem????????????????????? Machen und gut.

Gruß Michael

Verfasst: 29. September 2003 21:10
von Iceman
Hi Gerd,

ich muß da ToniWong recht geben! Fahre 8,5 x 19 ET 30 mit 225/35 und habe meinen Octi Combi auch (min. :lol: ) 50/40 tiefer gelegt. An der HA gabs auch keine Probleme. An der VA habe ich die Kanten anlegen lassen (sicher ist sicher).

Bilder davon gibts hier: http://www.octavia-club-nrw.de/member/i ... au2003.htm

Gruß Iceman

Verfasst: 30. September 2003 06:50
von Spyro
Hallo Leute,

ich hab da auch kein Problem mit. Bevor ich mir die "dicken Socken" zulege, muß ich mir im Klaren sein, daß die Dinger ihren Platz brauchen.
Also gibts 2 Möglichkeiten: Entweder alles bei Serie belassen oder aufweiten und Kanten umlegen.....ganz einfach.

Gruß
Spyro

Verfasst: 30. September 2003 09:50
von GerdJ
Mir ist das auch klar, dass breite Felgen/Reifen ihren Platz brauchen.
Ich wollte nur nicht mit großem Aufwand die Karosse bearbeiten, aber trotzdem breitere Räder fahren.

Mich wundert es nur, dass bei gleicher Rad/Reifenkombi beim einen gezogen und gebördelt werden muß, beim anderen wird nichts gemacht und trotzdem passts?! Klar dass Fahrzeugtoleranzen vorliegen, und der eine TÜV-Prüfer andere 'Grenzen' hat als der andere.

Mir ging es eigentlich mehr darum in wie weit man die Auflagen im Gutachten befolgen muß. Reicht die Freigängigkeit der Räder oder muß man ziehen/bördeln wenn da steht 'es ist erforderlich', auch wenn die Räder nicht streifen ohne die Auflagen erfüllt zu haben???

Für sachdienliche Hinweise benutzen Sie bitte den Antwort-Button :wink:

Verfasst: 30. September 2003 09:54
von Mayday
Eine mögliche Erklärung (auch wenn sie mir abstrus vorkommt):
Spyro hat ne Limousine und mußte was machen, die beiden anderen den Combi und konnten alles so lassen.
Daher vielleicht Combi und Limousine andere Radhäuser?

Verfasst: 30. September 2003 09:59
von GerdJ
Hab ich auch schon dran gedacht, kann aber eigentlich nicht sein weil dann doch auch im Gutachten Unterschiede zwischen Limo und Combi berücksichtigt sein müssten, oder?

UPDATE: Ich habe gerade mit RH telefoniert und folgendes in Erfahrung gebracht.
Die Auflagen im Gutachten sind zwingend zu erfüllen!
Es gibt, zumindest bei RH keine Gutachten mehr wo da steht 'gegebenenfalls ...'!
Begründung - die unterschiedlichen Reifen fallen bei gleichen Größenangabe unterschiedlich breit aus, z.B. ist ein Yokohama Reifen 225/18/40 breiter als ein Dunlop Reifen mit den gleichen Größenangaben! Soll heißen, wenn im Gutachten nicht zwingend ein Reifentyp vorgeschrieben ist (wie bei RH), so sind die Auflagen deshalb einzuhalten, weil man einen Dunlop Reifen evtl. eingetragen bekommt (er streift ja nicht), tauscht man den Reifen später gegen einen Yokohama Reifen streifts am Kotflügel.
Diese Erfahrung habe ich übrigens bei meinem Golf 3 selbst gemacht, mit Dunlop SP9000 streift nichts, mit Uniroyal setzen die Hinterräder bei voller Beladung auf die Kotflügelkante auf.

Verfasst: 30. September 2003 15:07
von toni.wong
Das liegt daran das auch Reifen ihre bestimmungen haben laut ETRTO.
Und auch Reifen haben ihre Toleranzen bei dem einem ist ein Reifen 225 Breit und bei dem anderen zwischen 235 - 215. Deshalb die Auflagen. Früher stand drin wenn gegebenfalls und jetzt wohl Pflicht total bescheuert.
Aber da kommst Du wohl nicht drum rum sprich doch mal mit deinem Tüv Menschen Vielleicht läst der mit sich reden. Warum soll den der Kotflügel gebörtelt werden wenns nicht sein muß.
Hoffe Du hast glück.
Gruß Michael