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Erneute Absage Garantie
Verfasst: 29. März 2008 16:15
von billy111993
Heute Post von meinem Anwalt, das SAD bzw auch der mein Händler die Reparatur des Ausrücklagers,Ticken der Climatronic usw,usw,nicht übernehmen.Ich soll die kosten selbst tragen.Ich werde am Montag ein Sachverständigengutachten machen lassen und mein Anwalt reicht Klage ein.Das zu dem Thema SAD.
Re: Erneute Absage Garantie
Verfasst: 29. März 2008 16:56
von piwi
Das kommt mir doch irgendwie bekannt vor. SKODA weigert sich bei mir auch nach etlichen Reparaturen oder besser gesagt: kläglichen Reparaturversuchen an meinem Neuwagen, Garantieleistungen zu erbringen.
Sie (SAD) reden sich damit raus, das sie (SAD) ja nur Importeur und Vermittler eines tschechischen Fahrzeugherstellers sind !!
Zum Thema Skoda kann ich nur sagen: Nicht Simply Clever sonderen einfach nur Simpel
Re: Erneute Absage Garantie
Verfasst: 29. März 2008 17:32
von billy111993
Denke das die Gerichte hier Verbraucherfreundlich entscheiden.Das mit Import und Vermittler ist blödsinn.Jeder hat ein Kaufvertrag erhalten und noch gibt es Gesetze da kann auch SAD sich nicht weigern,wo leben die bitte.Ich lasse meinen Octavia reparieren und dann werde ich ihn verkaufen.So verliert SAD eben Kunden die Werkstadt Einnahmen wobei die sowieso nicht fähig sind.Habe schon viel erlebt aber das ist ohne Worte was die sich einbilden.
Re: Erneute Absage Garantie
Verfasst: 29. März 2008 19:39
von superfodi
Dieser Thread gefällt mir.
Habe auch von Skoda Abstand genommen, und fahre jetzt wieder Volkswagen.
Nich ganz billig, aber es lohnt sich!
Re: Erneute Absage Garantie
Verfasst: 30. März 2008 09:08
von Jopi
superfodi hat geschrieben:Dieser Thread gefällt mir.
Mir nicht, aber nicht wegen des Inhalts, sondern weil es der x-te zum gleichen Thema von ein- und demselben User ist. Warum nicht einfach in die bestehenden Threads posten? So wichtig kann niemand sein.
Dennoch viel Erfolg!
Re: Erneute Absage Garantie
Verfasst: 30. März 2008 09:22
von insideR
Am besten einfach gar nicht ignorieren.
Re: Erneute Absage Garantie
Verfasst: 30. März 2008 10:07
von reifengott
billy111993 hat geschrieben:Jeder hat ein Kaufvertrag erhalten und noch gibt es Gesetze da kann auch SAD sich nicht weigern ...
Hast du denn deinen Kaufvertrag etwa mit SAD abgeschlossen?
Ich verstehe nicht so recht, warum in vielen dieser "Mängel-Threads" immer wieder auf SAD herumgeritten wird. Ansprechpartner während der - bei Neukauf zweijährigen, bei Gebrauchtwagenkauf mindestens einjährigen -
gesetzlichen Gewährleistungsfrist (hat überhaupt nichts mit der Herstellergarantie zu tun) ist der
Verkäufer, also steigt dem auf die Eisen! SAD interessiert erst nach Ablauf der genannten Fristen.
Gruß aus Bayern
Konrad
Re: Erneute Absage Garantie
Verfasst: 30. März 2008 10:11
von reifengott
billy111993 hat geschrieben:Heute Post von meinem Anwalt, das SAD bzw auch der mein Händler die Reparatur des Ausrücklagers,Ticken der Climatronic usw,usw,nicht übernehmen.Ich soll die kosten selbst tragen.Ich werde am Montag ein Sachverständigengutachten machen lassen und mein Anwalt reicht Klage ein.Das zu dem Thema SAD.
Wann und wie (neu oder gebraucht) hast du dein Fahrzeug denn gekauft?
Gruß aus Bayern
Konrad
Re: Erneute Absage Garantie
Verfasst: 30. März 2008 10:15
von Jopi
Aus seinem ersten Thread:
billy111993 hat geschrieben:Das Auto hat noch 4Monate Garantie und danach noch Anschlußgarantie.
Ich glaube, es überschneiden bzw. vermengen sich bei sowas 2 versch. Dinge. SAD spielt da schon eine Rolle, da sie für den Händler ausschlaggebend sind, was die Zusage der Gewährleistung angeht. Sprich, wahrscheinlich übernimmt SAD die Kosten, bzw. der Händler holt sich diese bei SAD ein. Es besteht keine direkte Verbindung des Kunden zu SAD, was das angeht, aber eine indirekte. Ich kenne das noch von meinem Wandlungsversuch bei Renault, wo sich Renault D quergestellt hat und der Händler sich mangels finanzieller Unterstützung durch Renault D dann auch geweigert hat. Meine Ansprüche an sich hätte ich aber beim Händler anmelden müssen.
Hoffe, ich liege richtig.
Re: Erneute Absage Garantie
Verfasst: 30. März 2008 10:22
von Ejtsch-Pi
avvocatissimo hat geschrieben:
Ich verstehe nicht so recht, warum in vielen dieser "Mängel-Threads" immer wieder auf SAD herumgeritten wird. Ansprechpartner während der - bei Neukauf zweijährigen, bei Gebrauchtwagenkauf mindestens einjährigen - gesetzlichen Gewährleistungsfrist (hat überhaupt nichts mit der Herstellergarantie zu tun) ist der Verkäufer, also steigt dem auf die Eisen! SAD interessiert erst nach Ablauf der genannten Fristen.
Während der ersten 6 Monate nach Erstzulassung ok. Aber kannst Du ab dem 7. Monat bei jedem auftretenden Mangel beweisen, daß dieser schon bei der Übergabe bestanden hat? Nur dann greift nämlich die Mogelpackung gesetzliche Gewährleistung.
Und dann ist es i. d. R. immer einfacher, sich auf die Garantiezusage des Herstellers zurückzuziehen. Das Ganze wird zudem auch noch dadurch gefördert, daß viele Händler selbst in den ersten 6 Monaten zunächst mal ängstlich bei SAD nachfragen "müssen", was und wie denn repariert werden darf.
Ejtsch-Pi