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Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 13:31
von Escape
Mir fällt auf, dass zunehmend die Überholer extrem kurz vor einem wieder nach rechts einscheren. Dies erfordert von mir gelegentlich sogar Bremsungen, meistens aber muss ich den Fuß vom Gas nehmen, um den Sicherheitsabstand wieder herzustellen. Dies führt nicht selten zu unangenehmen Situationen, machmal ist es regelrecht gefährlich, was da abgeht.
Wie haltet ihr es? Gemeint ist der normale Überholvorgang auf der Autobahn, bei dem die Differenz der Geschwindigkeiten min. 10 km/h ist.
Und wie verhält es sich eigentlich mit dem gesetzlich geforderten Abstand? Ist der Überholer nicht auch verpflichtet, ihn zu achten?
Ich persönlich lasse dem Überholten den Sicherheitabstand, bevor ich wieder nach rechts gehe. Bei Nässe oder freier Strecke ohne Schnellere im Rücken manchmal lieber ein bisschen mehr.
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 13:49
von tehr
Ich schere in der Regel wieder ein, wenn ich den Überholten im Außenspiegel sehen kann.
Da ich meistens mit einer großen Differenzgeschwindigkeit überhole, halte ich die kurze Unterschreitung des Sicherheitsabstands für vertretbar, da er durch meine höhere Geschwindigkeit schnell wieder hergestellt wird.
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 13:49
von Egonson
Gibt es da nicht eine STVO, sollte dort geschrieben stehen?
Alle die da falsch Abstimmen, würden sich somit als "Gesetzesbrecher outen" (natürlich ironisch etwas überzogen).
Ich halte den Sicherheitsabstand ein (Blick über die rechte Schulter).
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 13:50
von darkking
Egonson hat geschrieben:Gibt es da nicht eine STVO, sollte dort geschrieben stehen?
Einscherren nach Sicherheitsabstand und sehen im Innenspiegel sollte afaik das gleich sein, so lernt man es in der Fahrschule

Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 13:53
von Escape
Das Einhalten des Abstands scheint eine Sache des Hinterherfahrenden = Überholten zu sein. Daher meine Frage, ob es auch für den Überholer die Abstandspflicht gibt. Mal abgesehen vom echten Schneiden, das als verkehrsgefährdendes Verhalten bzw. möglicherweise sogar als Nötigung gilt.
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 13:56
von Egonson
darkking hat geschrieben:Egonson hat geschrieben:Gibt es da nicht eine STVO, sollte dort geschrieben stehen?
Einscherren nach Sicherheitsabstand und sehen im Innenspiegel sollte afaik das gleich sein, so lernt man es in der Fahrschule

Ich kann dich auch im Rückspiegel sehen, wenn du nur 20m hinter mir fährst.
Somit nicht ganz richtig.
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 14:00
von Escape
In der Stadt wäre das ok, aber bei Tempo 150 auf der Autopista?
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 14:19
von darkking
sucht euch doch nen Buch aus der Fahrschule bei egay, da sollte dass doch drinstehen

Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 14:22
von ralle83
Bis ich den überholten Wagen komplett im Innenspiegel sehe, und zwar durch die Heckscheibe. Und natürlich bei normaler Sitzposition meinerseits, ohne im Innenspiegel "suchen" zu müssen.
Ich bilde mir ein das genau so in der Fahrschule gelernt zu haben.
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 14:24
von Egonson
@escape
habe gerade mal etwas gegoogelt.
Steht nur was von: der Überholente darf den Überholten beim Einscheren nicht behindern. Eine Unterschreitung des Sicherheitsabstandes würde ich also als eine Behinderung wenn nicht sogar als eine Gefährdung ansehen.
Gruß Egon