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Anspruch auf Werkstatt-Ersatzwagen bei Garantiereparatur?

Verfasst: 30. März 2004 10:28
von nno1
Hallo Experten!

Habe einen 5 Monate alten Octi, bei dem jetzt ein Werksfehler aufgetreten ist , der im Rahmen der Garantie in der Werkstatt behoben werden muss.
Da ich beruflich auf einen Wagen angewiesen bin, ist meine Frage hierzu:
Habe ich für die Dauer der Reparatur einen Anspruch auf einen kostenlosen Werkstatt-Leihwagen?
Für Eure Erfahrungen hierzu wäre ich sehr dankbar.

Verfasst: 30. März 2004 10:35
von Mayday
@nno1: Eine Umfrage ist hier fehl am Platze ...
Umfragen sollen Meinungen repräsentieren. Hier geht es aber um Fakten.

Auf Deine Frage weiß ich übrigens keine Antwort, hatte noch nie eine Garantiereparatur.

Verfasst: 30. März 2004 10:57
von Daniel
Soweit ich weiß besteht kein Anspruch - ein kostenloser Ersatzwagen fällt in den Entscheidungsbereich des Autohauses. Meines macht es nicht.

Ich denke allerdings das bei Anspruchnahme der Mobilitätsgarantie das ganze etwas anders aussieht - da möchte ich mich aber nicht festelgen.

Verfasst: 30. März 2004 11:08
von insideR
Du kannst dich ruhig festlegen, Daniel. Aber immer dran denken, Mädels, Mobi-Garantie greift genau genommen nicht, wenn ihr zur Werkstatt fahrt.
Ralf

Verfasst: 30. März 2004 12:42
von paramaster
Richtig Ralf.... Die Mob greift nur wenn Ihr nicht aus eigener Kraft in die Werkstatt kommt...
Habt Ihr jetzt einen guten Werkstattleiter dann läßt euch der 2 km vom AH weg fahren und dann bei der Hotline anrufen damit die Mob greifen kann :wink:

Geht natürlich nicht wenn bei Hochsommer die Scheibenwischer nicht mehr gehen... :lol:

Verfasst: 30. März 2004 13:39
von Sillek
Naspruch hast du nur wenn du wie schon geschrieben wurde wenn die Mob greifen muss... ansonsten ist es eine Freiwillige Basis des Händlers
, wobei ich bis jetz immer ein Auto bekommen habe bei meinen Händler....

Grüsse Sillek

PS: das schwankt aber.. in München bekomme ich z.B. keine Leihwagen umsonst... ausser Mob

Verfasst: 30. März 2004 15:25
von Daniel
insideR hat geschrieben:Du kannst dich ruhig festlegen, Daniel
Danke ... :)

Verfasst: 31. März 2004 11:16
von Mackson
Also bei meinem AH ist das jeh nach fall anders geregelt. Ganz klar ist, bei einer Moblitätssache (Liegenbleiber etc) zahlt Skoda den Leihwagen. Bei allen anderen Geschichten ist man auf die Kulanz des AH's angewiesen. Ich für meinen Teil bekomme die Leihwagen i.d.R. zum Pauschaltarif, weil ich viele km fahren und so die normale Abrechnung zu teuer für mich bzw. ich nicht bezahlen würde. Also trägt die Hälfte das AH und die andere Hälfte ich, so in etwa. Kann mich nicht beschweren, hatte Auto bzw. kleinere Reparaturen schon kostenlos.
Das einzigste was nervt ist SAD! :evil: Wenn meine Wagen wegen einer Garantiereparatur in der Werkstatt steht, kann ich ihn nicht nutzen und muß laut SAD den Leihwagen selbst bezahlen. So habe ich doppelte Kosten (eigenes Auto + Leihwagen) für eine Sache, für die ich nicht verantwortlich bin - schön fair, oder!? :evil:

Wo ist bei der Umfrage die Auswahlmöglichkeit "50%"? Soll es ja öfters geben... :wink:

Gruß M.

Verfasst: 31. März 2004 23:13
von Jeeper
n'abend an alle

Meinem Verständnis nach müsste man im Garantiefall ein Ersatzfahrzeug bekommen. Habe bei "meinem Freundlichen " immer eins kostenlos bekommen. Übrigens auch bei einer normalen Inspektion. Ich glaube das ist reine Verhandlungssache.

Gruß Jeeper

Verfasst: 1. April 2004 07:22
von insideR
Die kulante Regelung eines Ersatzgerätes z.B. bei einem defektem Kopierer steht m.E. kurz vor der Selbstverständlichkeit in Autohäusern. Lange können die den nicht vorhandenen Anspruch nicht mehr halten, da Autofahren heute zu wichtig ist für viele und sich einen Ausfall das Autos genausowenig leisten können wie ein Büro den Ausfall eines Kopierers.
Ein Schiff wird kommen, sozusagen.
Ralf