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STVO + STVZO + Rechtsfragen

Verfasst: 5. April 2010 16:00
von O2-Combi
Möchte hier mal einen neuen Thread starten, der sich mit der STVO, der STVZO sowie Rechtsfragen beschäftigt.Hier kann jeder Fragen und Antworten rund um dieses Thema einstellen. Und denkt bitte dran, es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten. Nicht jeder hat seinen Führerschein erst gestern gemacht, und Änderungen gibt es alle Naselang.Hier kann und soll man sich auf den aktuellsten Stand bringen lassen.

Meine letzte Führerscheinprüfung liegt mittlerweile rund 20 Jahre zurück, es war die Busprüfung nach DDR Recht. Das heisst, ich bin seit 20 Jahren mit dem Bus ( 5Jahre Linie in Berlin, dann5 Jahre Fernreise durch ganz Europa, jetzt seit 10 Jahren wieder Linie in Berlin) unterwegs. Trotz der 2x Jährlich durchgeführten U-Stunden (Unterrichtsstunden-Schulungen) und der seit 2008 für Bus und LKW Fahrer vorgeschriebenen EU-Schulungen, glaube ich nicht auf dem neuesten Stand zu sein. So viele Änderungen immer wieder, man denke nur an das eingeschränkte Halteverbot (ehemals Parkverbot) im Kreuzungsbereich. Mal Abstand von 15 Meter, dann nur noch 5 Meter zur Kreuzung, jetzt aktuell glaub ich nur noch ab Beginn der Krümmung.
Aber auch Fragen zur STVZO sind hier willkommen, z.B. Umbauten erlaubt oder nicht, Eintragungspflicht oder ABE usw..
Natürlich auch Fragen zur Rechtslage bei Anzeigen, Unfällen und so weiter, eben alles was den Verkehr auf der Straße und Parkplätzen betrifft.
Hoffe auf rege Beteiligung, und jetzt los mit den Fragen :roll:

Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Verfasst: 5. April 2010 16:09
von tehr
O2-Combi hat geschrieben:man denke nur an das eingeschränkte Halteverbot (ehemals Parkverbot) im Kreuzungsbereich. Mal Abstand von 15 Meter, dann nur noch 5 Meter zur Kreuzung, jetzt aktuell glaub ich nur noch ab Beginn der Krümmung.
StVO §12 hat geschrieben: Das Parken ist unzulässig [...] vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
Das gilt IMHO seit über 20 Jahren.

Das Haltverbot und Parkverbot wurden praktisch nur umbenannt:

Haltverbot = absolutes Haltverbot
Parkverbot = eingeschränktes Haltverbot

Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Verfasst: 5. April 2010 19:50
von O2-Combi
tehr hat geschrieben: Das Haltverbot und Parkverbot wurden praktisch nur umbenannt:

Haltverbot = absolutes Haltverbot
Parkverbot = eingeschränktes Haltverbot
Richtig, steht so auch bei mir drinn: eingeschränktes Halteverbot (ehemals Parkverbot) :D

Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Verfasst: 6. April 2010 20:18
von O2-Combi
Wenn es euch zu peinlich ist(peinlich ist eher mit unsicherheit zuleben, statt zu fragen) , könnt ihr natürlich auch per PN Fragen stellen, die ich dann ohne einen Hinweis auf die Herkunft zur Antwort bzw. Diskussion einstelle. :oops:

Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Verfasst: 7. April 2010 09:35
von Chief
Ähm,viell. schon mal nachgedacht, dass es (im Moment) keinen Fragebedarf gibt?

Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Verfasst: 7. April 2010 10:05
von Mummelratz
Frage:

Müssen Radfahrer beim Vorhandensein eines Radweges innerorts auf einer B Straße diesen benutzen? Wie ist da die Rechtslage?

Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Verfasst: 7. April 2010 11:53
von Chief
Ohne VZ nein.

Mit VZ 237
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240
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oder 241-30
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ja.

Bei VZ 239 u. 1022-10
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kann er, muß aber nicht.

Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Verfasst: 7. April 2010 13:29
von L.E. Octi
O2-Combi hat geschrieben:Hier kann und soll man sich auf den aktuellsten Stand bringen lassen.
Wer macht das? Oder anders gefragt, wer prüft die Antworten auf Richtigkeit? Von daher wird dieser Thread eh zerdiskutiert bzw. mit ergoogleten Passagen gefüllt deren Wahrheitsgehalt auch wieder in Frage steht. Eine Wissensdatenbank mit aktuellem Inhalt wird so nicht draus. Nach 3 Seiten verliert sich dann auch die Übersichtlichkeit.

Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Verfasst: 7. April 2010 19:21
von O2-Combi
Chief hat geschrieben:Ähm,viell. schon mal nachgedacht, dass es (im Moment) keinen Fragebedarf gibt?
Klar habe ich auch daran gedacht, denke aber vielen ist es auch einfach zu peinlich nachzufragen, weil man denkt man gibt sich die Blöse, aber wie in der Einführung geschrieben, hat nicht jeder erst gestern den Führerschein gemacht, und wird sicher hier oder da mal eine Wissenslücke haben.Interessant würde ich mal eine Führerscheintest hier im Forum finden, das Ergebnis würde wohl manch einen verblüffen. Ich kann da aus Erfahrung sprechen, wenn solch ein Test mal in unseren Berufskraftfahrer Unterrichtsstunden stattfindet...... :oops:
Kann ja jeder Leser mal ganz einfach und OHNE zu googeln nachprüfen, wie verhaltet ihr Euch, wenn ein Linienbus an der Haltestelle steht, der linke Blinker an ist ???????? Wenn ihr eure Antwort habt, googelt mal nach §20 Abs. 5 STVO.
Wie dem auch sei, soll ja einfach nur eine Hilfestellung sein, keine Belehrung oder so.

Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Verfasst: 7. April 2010 19:23
von O2-Combi
L.E. Octi hat geschrieben:
O2-Combi hat geschrieben:Hier kann und soll man sich auf den aktuellsten Stand bringen lassen.
Wer macht das? Oder anders gefragt, wer prüft die Antworten auf Richtigkeit? Von daher wird dieser Thread eh zerdiskutiert bzw. mit ergoogleten Passagen gefüllt deren Wahrheitsgehalt auch wieder in Frage steht. Eine Wissensdatenbank mit aktuellem Inhalt wird so nicht draus. Nach 3 Seiten verliert sich dann auch die Übersichtlichkeit.
Wie bei jedem anderen Thema hier im Forum auch, es sei denn man hat gerade Interesse dafür.....