Seite 1 von 2

Versicherung bei Neuwagenkauf

Verfasst: 8. Juli 2011 17:28
von Matze1980NRW
Hallo liebe Forummitglieder,
ich habe mal eine Frage zur Versicherung von meinem neuen Octavia Combi. Ich habe gestern einen Anruf von meinem Händler bekommen, das das Auto da ist. Morgen habe ich einen Termin beim Händler zwecks Zulassung.
Heute habe ich bei meiner Versicherung angerufen und mir die eVB-Nummer geben lassen, die ja für die Zulassung nötig ist.
Was ist denn mit der eVB Nummer abgesichert? Was würde passieren, was ich nicht hoffen will, wenn ich nächste Woche Donnerstag den neuen Octavia abhole, zur Versicherung fahre und ich auf dem Weg einen Unfall baue?
Ab wann zählt ein Vollkaskoschutz bei der Versicherung oder ist dieser schon gegeben durch die eVB-Nummer? Kann ich den Wagen schon vorher Vollkasko versichern? Leider ist momentan der Fahrzeugbrief noch nicht da...

Tut mir leid für die Fragen, aber das ist das erste Auto, wo ich mich selber um die Versicherung kümmern muß... :-?

Re: Versicherung bei Neuwagenkauf

Verfasst: 12. Juli 2011 08:50
von Herr B aus W
Ich weiß ja nicht bei welcher Versicherung du bist, aber bei der HUK24 hatte ich das gleiche angefragt und die meinten, das ist kein Problem, wenn er zugelassen ist, ist er auch VK versichert.

Den Fall hatte ich auch prompt, da mir innerhalb der ersten Woche die Scheibe gerissen ist, TK hat ohne Probleme gezahlt, obwohl ich noch keinen Beitrag für die Versicherung bezahlt hatte.

Am besten deine Versicherung fragen, die sollten es genau wissen. ;-)

Re: Versicherung bei Neuwagenkauf

Verfasst: 12. Juli 2011 09:06
von iamit
Ich würde der Versicherung ausdrücklich mitteilen und schriftlich bestätigen lassen, dass sich der vorläufige Versicherungsschutz nicht nur auf die Haftpflicht beschränkt, sondern ab Zulassungstag auch die von dir zusätzlich gewünschten Versicherungsarten, also Teil- bzw. Vollkasko, umfasst. So habe ich das auch immer gemacht.

Re: Versicherung bei Neuwagenkauf

Verfasst: 13. Juli 2011 20:53
von Matze1980NRW
Also, nach Rücksprache mit meiner alten bzw. neuen Versicherung (DEVK) besteht bzw. bestand mit der EVB Nummer wirklich nur Haftplichtschutz. War aber dennoch alles ein Hick Hack mit der Versicherung des neuen PKW`s. Der Versicherer wollte unbedingt eine Kopie vom Fahrzeugbrief um den Wagen zu versichern. Leider lag dieser aber noch nicht beim Händler vor. Erst ein klärendes Gespräch zwischen Verkäufer und Versicherungsmakler brachte dann den Erfolg. Es war wohl nur die Schlüssel- und die Fahrgestellnummer des Auto`s nötig. Da aber wohl die Versicherung keine Lust hatte, von mehr als 5000 verschiedene Autotypen den richtigen rauszusuchen, schob sie es halt auf den Hä#ndler ab... :roll:

Naja, egal:
Ab morgen, bei Abholung, ist mein Neuer dann Teil- und Vollkasko versichert... 8)

Re: Versicherung bei Neuwagenkauf

Verfasst: 16. Juli 2011 00:27
von Rainer-76
Verstehe nicht wo das Problem mit der Vollkasko bei Zulassung ist. Vorläufige Vollkaskodeckung bis zur Erstellung der Police kann man mit der Versicherung vereinbaren und gut.

Einstufung bei der Versicherung erfolgt immer mit HSN und TSN.

Wie will den der :D ohne ZBII (Fahrzeugbrief) das Fahrzeug ausliefern? :o Fährst Du ohne Zulassung?

Re: Versicherung bei Neuwagenkauf

Verfasst: 17. Juli 2011 21:02
von Matze1980NRW
Nein, das KFZ wurde Donnerstags geliefert, Am Freitag wollte ich dann schon einmal zur Versicherung zwecks Vollkasko und Teilkasko. Da war aber leider der Brief noch nicht da...

Re: Versicherung bei Neuwagenkauf

Verfasst: 2. Oktober 2011 11:46
von Ameise
Mit der eVB-Nummer ist der Wagen immer mit Haftpflicht mit VK (500Euro SB) versichert. Demnach natürlich auch TK,
allerdings hab ich da jetzt vergessen mit wieviel SB.
Nach Aussage meines Versicherungsvertreters ist das wohl gesetzlich so geregelt.
Will man von Anfang an einen höheren Schutz, so muß man noch vor Anmeldung den "richtigen" Vertrag abschließen.
Weil trotz der eVB-Nummer hat man bei dieser Versicherung, von wo man sie hat, noch keinen Vertrag geschlossen
und man kann sich noch für einen anderen Versicherer sntscheiden.

Re: Versicherung bei Neuwagenkauf

Verfasst: 2. Oktober 2011 12:29
von insideR
Sind Sie immer so spontan?

Re: Versicherung bei Neuwagenkauf

Verfasst: 2. Oktober 2011 22:52
von neuhesse
@ Ameise

Kannst du deinen Versicherungsfuzzy mal fragen, in welchen Gesetz die zwangsweise in die Haftpflicht inkludierte Kasko festgeschrieben ist? Das "Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter" trifft da nämlich keine Aussage zu.
Ameise hat geschrieben:Weil trotz der eVB-Nummer hat man bei dieser Versicherung, von wo man sie hat, noch keinen Vertrag geschlossen
und man kann sich noch für einen anderen Versicherer sntscheiden.
:o

Klar wurde da schon ein gültiger Vertrag geschlossen. Es ist ein selbständiger, befristeter Vertrag, denn die Versicherung im Hinblick auf das mögliche Zustandekommen eines unbefristeten Vertrages u. U. kostenfrei stellt.

Was du meinst ist das 14-tägige Widerrufsrecht. Siehe § 8 VVG. Dieses gilt aber für den unbefristeten Vertrag unabhängig von einer vorläufigen Deckungszusage.

Re: Versicherung bei Neuwagenkauf

Verfasst: 4. Oktober 2011 19:01
von Ameise
:o
Da bringste mich jetzt echt ins grübeln!?!

Da werd ich den nochmal drauf anhauen. Weil so wirklich findet man dazu nichts mit Netz.
Nach dem was ich dort gefunden habe ist damit erstmal nur die Haftpflicht gesichert.
Wenn der mir Humbug erzählt hat gibbet :motz:

Aber zur Sicherheit hatte ich eh direkt den kompletten Antrag mit VK noch vor Anmeldung gestellt.