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Technisch-rechtliche Frage:Auto aus der Werkstatt hat Fehler

Verfasst: 23. Mai 2012 19:17
von JKK
Hallo!
Da meine technischen Fragen (http://www.octavia-forum.de/forum/viewt ... =3&t=60228 und http://www.octavia-forum.de/forum/viewt ... =3&t=60222) leider nicht ganz die gewünschten Antworten gebracht hatten, hier eine allgemeine rechtliche bzw technische Frage:
1.) So wie es für mich zur Zeit aussieht, hat jemand in der Werkstatt mein Auto für eine persönliche Fahrt über mindestens 120km benutzt.
2.) Da außerdem die Gängigkeit des Türschlosses verändert ist und zum Teil der Knopf der Fahrerseite nach Abschließen nicht untenbleibt, gehe ich davon aus,
dass der Fahrer keinen echten Schlüssel hatte, und mit einem anderen Schlüssel (also Einbruchwerkzeug) den Wagen benutzt hat. Anders egeben 1. und 2. zusammen keinen Sinn.

Da ich wohl kaum um eine Reperatur des Schlosses herumkomme, meine Frage:
Sollte ich Anzeige erstatten, oder reicht erstmal die Begutachtung durch eine Skoda-Fachwerkstatt, um mögliche Spuren zu sichern?

Aus trauriger Erfahrung in den anderen Threads: Die, die inhaltlich nichts dazu beitragen können, mögen sich bitte zurückhalten mit dem Schreiben!

MfG
JKK

Re: Technisch-rechtliche Frage:Auto aus der Werkstatt hat Fehler

Verfasst: 23. Mai 2012 20:16
von insideR
Die Kfz-Innungen haben eine Schiedsstelle, dort würde ich den Fall vortragen. Deren Spruch ist für Werkstatt bindend, dir bleibt jedoch der Klageweg offen.
Die Beweissicherung in einer markengebundenen Werkstatt ist natürlich eine gute Idee.

Re: Technisch-rechtliche Frage:Auto aus der Werkstatt hat Fehler

Verfasst: 23. Mai 2012 21:46
von L.E. Octi
Es macht nun aber wirklich keinen Sinn, 3 Threads zu einem Thema zu verfassen, auch wenn sich aus dem Sachverhalt 3 separate Fragen ergeben.
-Du kannst sicher eine Anzeige erstatten ...... bringen wird es meiner Meinung nach nicht viel.
-Du kannst Spuren in einer Fachwerkstatt sichern lassen ..... bringen wird es ebenfalls nicht viel. Wie willst Du da beweisen das jemand aus der anderen Werkstatt unbefugt das Fahrzeug benutzt hat, bzw. genau dort das Schloss manipuliert wurde?
-Du hast keinen Kilometerstand notiert, bist nur der Meinung das er vollgetankt war. Wie willst Du beweisen?
-Woher wissen wir, dass Deine Aussagen denn überhaupt stimmen und Du nicht nur "Hilfestellung" suchst um irgend jemanden was unterzuschieben?
-Warum sollte jemand aus der Werkstatt mit einem Polenschlüssel das Fahrzeug entwenden um ein damit eine längere Fahrt vorzunehmen?
-Und wie hat er dann das Zündschloss und die Wegfahrsperre umgangen?
-Vor allem wenn Dein Fahrzeugschlüssel in der Werkstatt liegt, macht es doch noch weniger Sinn.
JKK hat geschrieben:Aus trauriger Erfahrung in den anderen Threads: Die, die inhaltlich nichts dazu beitragen können, mögen sich bitte zurückhalten mit dem Schreiben!
Finde ich ziemlich gewagt. Du "spammst" das Forum mit 3 Threads zu. Ich konnte bisher keine Postings anderer User finden, die sich nicht inhaltlich mit dem Thema beschäftigt haben.
Was möchtest Du? Postings die Dir zusprechen, oder objektive Antworten?
Ich kann den Thread auch schließen. Dann können sich User, die Deiner Meinung nach inhaltlich beim Thema bleiben, Dir per PN antworten.

Re: Technisch-rechtliche Frage:Auto aus der Werkstatt hat Fehler

Verfasst: 24. Mai 2012 11:52
von zweiter_BSE
Wie würde der Ami sagen? "Get real!"
Das Internet ist nicht die Welt. In der realen Welt redet man erst mal die Leute, anstatt Foren mit abstrusen Verschwörungstheorien vollzuspammen. Sicher stecken Aliens dahinter ....

Also: die Werkstatt hat Deinen Wagen repariert. Dabei ist anscheinend (nicht beweisbar) das Türschloß beschädigt worden. Also sollen die es kostenlos für Dich richten. Rechtlich kannst Du den mangels Beweisen gar nichts, nur ein freundliches Gespräch mit dem Chef (nicht irgendwelche Arbeiter) bringt Dich da weiter!

Und was jucken Dich ~15l Sprit im Vergleich zu dem Geld, das Du Deiner Aussage selbst nach bei dieser Werkstatt gespart hast?