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OT: Ausbaubeitrag???

Verfasst: 12. November 2004 07:52
von jensw
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob es rechtens ist einen Ausbaubeitrag auf
die Miter umzulegen? Ich hab das in meiner Betriebskostenabrechnung
stehen und ich trau meinem Vermieter bzw. Hausverwalter nicht wirklich.
Ich hab mal was gehört, dass man den AB als Mieter nicht zahlen muss,
bin mir aber auch nicht mehr sicher...

Danke und Gruß,
Jens

Verfasst: 12. November 2004 09:06
von Black RS
Hallo Jens,

zu beachten ist, daß der einmalige Beitrag nicht als Betriebskosten auf den oder die Mieter abgewälzt werden kann. Einige Bundesländer sehen jedoch die Möglichkeit vor, daß der Beitrag als sog. wiederkehrender Beitrag (nicht zu verwechseln mit der Möglichkeit einen grundsätzlich einmaligen Beitrag u.U. in Raten zu bezahlen) erhoben werden kann. Macht eine Kommune von dieser Möglichkeit Gebrauch, so ist der Beitrag eine laufende öffentliche Last des Grundstücks, welche, sofern dies vereinbart ist (z.B. durch Vereinbarung der Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungs-VO) umgelegt werden kann.

Ahoi!

Black RS! 8)

Wie du weißt bin aber kein Rechtsanwalt *grins*, sondern Erbsenzähler :wink: