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Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 16. Dezember 2014 21:33
von Ninico
Hallo,
wir brauchen dringend eure Hilfe zum Thema Zulassung eines neuen Octavia.
Hintergrund: wir haben unseren Octavia als Neuwagen bestellt, der im April 2015 geliefert werden sollte. Letzte Woche haben wir den Anruf erhalten, daß das Auto schon da ist.
Beim heutigen Gespräch vor Ort mit dem Händler haben wir gesagt, daß wir das Auto erst im Januar 2015 zulassen möchten, es aber schon bezahlen wollen. Dies hat der Händler abgelehnt. Der Wagen müsse im Dezember zugelassen werden. Im Vertrag haben wir nur gefunden, daß er innerhalb von 14 Tagen abgenommen werden muß. Bei Vertragsabschluß haben wir die Zulassung über den Händler vereinbart.
Ist das rechtens und von Händlerseite durchsetzbar, daß die Zulassung noch diesen Monat erfolgen muß?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße Heike
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 16. Dezember 2014 22:05
von tehr
Wo ist jetzt die Nötigung?
Was steht im Vertrag?
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 16. Dezember 2014 22:22
von Ninico
Im Vertrag steht nur der Passus mit der Abnahme innerhalb von 14 Tagen, aber nichts zum Thema Zulassung. Ist Abnahme in dem Fall gleich Zulassung?
Notfalls würden wir das Auto nach Bezahlung auch mit Überführungskennzeichen abholen und im Januar selbst zulassen. Dann steht es beim Händler nicht im Weg rum. Das gestattet uns der Händler aber nicht.
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 16. Dezember 2014 23:00
von TorstenW
Moin,
ohne jetzt eine Rechtsberatung machen zu wollen......
Es ist, wie Du schreibst, die "Abnahme" binnen 14 Tagen vereinbart, von Zulassung steht da nix. Du kannst also zum Händler hingehen, das Geld auf den Tisch des Hauses legen und das Auto mitnehmen. Es kann Dich NIEMAND zwingen, ein Fahrzeug zuzulassen. Du kannst doch eins kaufen, um es ins Wohnzimmer zu stellen.
Die im Vertrag vereinbarte Zulassung durch den Händler ist eine reine Serviceleistung, eine sogenannte Nebenabrede, die auf den eigentlichen Kaufvertrag keinen Einfluss hat. Außerdem steht garantiert nicht drin, wann er das Fahrzeug zulassen soll?!

Ein so weit vorgezogener Liefertermin ist genau genommen auch vertragswidrig. So wie Du auf eine nicht zu späte Lieferung Anspruch hast, hat der Händler keinen Anspruch auf Abnahme so weit vor dem vereinbarten Liefertermin! Es ist also ein Entgegenkommen von Dir, wenn Du das Fahrzeug jetzt schon abnimmst.
Zulassen musst Du es jedenfalls überhaupt nicht.
Grüße
Torsten
PS: Willkommen im Forum!
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 16. Dezember 2014 23:00
von Chief
Unser InsideR sollte da Auskunft geben können?
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 17. Dezember 2014 06:59
von insideR
Vereinbarter Liefertermin ist Liefertermin, fertig, was soll ich da Auskunft geben? Jetzt kommts natürlich drauf an, warum dieser Termin vereinbart wurde. Die Gründe für April können sowohl lieferantenseitig als auch bestellerseitig sein. Falls es ersteres war, warum hat der Sack nicht schon früher Bescheid gegeben? Jetzt einfach die Keule der Bereitstellungsanzeige zu schwingen ist rechtlich wenig zu beanstanden, moralisch jedoch fragwürdig. War Lieferung April auch bestellerseitig relevant, z.B. wegen dann ablaufenden Vorvertrags, hat es der Verkäufer sicher gewußt.
Die aktuelle Situation ist wahrscheinlich die, dass der Händler ( ich mal davon aus, dass es sich um einen offiziellen Händler handelt ) Probleme hat, hat seine Zulassungsvereinbarung mit SAD zu erfüllen und deshalb jedes Auto braucht. Wenn eine vorzeitige Abwicklung des Vorvertrages möglich ist, warum also nicht, wenn der Händler einen kleinen finanziellen Ausgleich bietet.
Abnahme ohne Zulassung hat für die meisten keinen Nährwert, außer für den Händler, der seine Vereinbarungen mit SAD schon erfüllt hat und lediglich verhindern möchte, Zinsen zu zahlen.
Insgesamt fehlen mir für eine vollständige Analyse noch Eckdaten.
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 17. Dezember 2014 07:16
von TorstenW
Moin,
das Komische an der Sache hier ist, dass der Händler die Abgabe ohne Zulassung verweigern will, was ja absolut keinen Sinn macht.
Grüße
Torsten
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 17. Dezember 2014 07:47
von Shadow
@Ninico
Ich denke hier auch, dass der Händler für 2014 noch Zulassungen braucht, daher der "Wunsch" nach Zulassung.
Wenn der Händler in einem vernünftigen Gespräch nicht einlenkt, verlange die Zulassungsaufforderung schriftlich, mit dem Hinweis, dass du es einem Anwalt zur Prüfung vorlegst.
Ich denke mir, spätestens dann wird er davon Abstand nehmen.
Ich hoffe, es ist nicht der einzige Händler/Werkstatt in deiner Nähe, weitere Geschäftsbeziehungen sind dann wohl nicht ratsam.
Bei mir war es ähnlich, Liefertermin unverbindlich im März 2015, durch den Zusatz "schnellstmöglich" bin ich jetzt im Dezember aber zur Bezahlung verpflichtet, da Auto schon beim Händler.
Zulassungs- und Abnahmeverpflichtung besteht nicht, jedoch ist eigentlich laut Vertrag die Abholung mit Kurzzeitkennzeichen untersagt.
Da ich lieber erst im Januar zulassen möchte, habe ich nachgefragt.
Ich habe vor knapp 4 Jahren über Onlinevermittler (jetzt auch) dort schon einen Octavia gekauft, daher darf ich mit KZK den Neuen abholen.
Man will damit vermeiden, dass Zwischenhändler dort kaufen.
Nach Zulassung muss ich lediglich Kopie vom Fz.-Schein schicken.
Ich drücke dir die Daumen
Gruß
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 17. Dezember 2014 07:49
von insideR
TorstenW hat geschrieben:dass der Händler die Abgabe ohne Zulassung verweigern will, was ja absolut keinen Sinn macht.
...Sinn ergibt, mein Bester, Sinn ergibt...
Tut es doch. Stellen wir uns einfach mal vor, dass noch ein Auto zur Zielerfüllung fehlt. "Ziel nicht erfüllt" bedeutet schnell mal, ein, zwei Margenpunkte zu verlieren, und zwar für alle Autos in dem Quartal. Das kann je nach Vereinbarung einen fünfstelligen Betrag bedeuten.
Es geht ums Geld.
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 17. Dezember 2014 09:00
von TorstenW
Moin,
mit der Zielerfüllung ist schon klar; habe meinem

auch schonmal dazu verholfen.
Aber wo ist hier das Problem? *verständnislosguck*
Er will das Auto doch kaufen/bezahlen/abholen, nur eben nicht zulassen!
In dem Moment wo das Auto bezahlt wurde ist der Händler doch raus aus der Nummer, oder?!
Grüße
Torsten