75.000EUR für einen schäbigen Golf sind immer noch ein satter Gewinn.HuNtR hat geschrieben:wenn das stimmt, bleiben ihm keine 100T € mehr für die karre, deshalb ist er auch so stinkig, wegen dem server-absturz

Gruß! Kromi
75.000EUR für einen schäbigen Golf sind immer noch ein satter Gewinn.HuNtR hat geschrieben:wenn das stimmt, bleiben ihm keine 100T € mehr für die karre, deshalb ist er auch so stinkig, wegen dem server-absturz
Welcher der Nrn. 1-4 des § 23 (1) EStG würdest du denn den Ratzinger-Golf zuordnen wollen?Black RS hat geschrieben:Falsch! Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf ist voll steuerpflichtig! vgl. § 23 EStG
Nr. 2 = andere Wirtschaftsgüter (andere im Vergleich zu Nr. 1 = Grundstücke).DeMixx hat geschrieben:Hi Steuerfuchs
Welcher der Nrn. 1-4 des § 23 (1) EStG würdest du denn den Ratzinger-Golf zuordnen wollen?
Da frag ich gerne. Woraus ergibt sich, das vorpäpstliche Gölfe "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne von § 23 Nr. 2 EStG sein sollen?Black RS hat geschrieben:Nr. 2 = andere Wirtschaftsgüter (andere im Vergleich zu Nr. 1 = Grundstücke).DeMixx hat geschrieben:Hi Steuerfuchs
Welcher der Nrn. 1-4 des § 23 (1) EStG würdest du denn den Ratzinger-Golf zuordnen wollen?
Ratzinger Golf steht ja leider explizit nicht drin, daher hat der Laie verständlicherweise Probleme eine korrekte Zuordnung zu finden.![]()
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Fragen Sie ruhig, wenn Sie Ihre Beck´schen Steuergesetze nicht interpretieren können!!![]()
Ahoi!
Black RS! 8)
Nicht schimpfenBlack RS hat geschrieben:Oh ich hab jetzt kein Bock hier eine steuerliche Ausarbeitung zu machen.