Wir werden Sonntag evtl. nicht mit dabei sein, da wir auf der Rücktour Verwandte in Memmingen besuchen wollten und Augsburg liegt da ja nun leider nicht mehr auf dem Weg
Greetzele
Missy
@SillekSillek hat geschrieben:ich nehme mein RC auch mitvielleicht findet sich ja nen geiler See
oder musst du Wettkampf fahren?
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Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
Im Bereich von 80 m vor und nach Bahnübergängen darf nicht überholt werden.
Vorfahrtsberechtigte verlieren durch Anhalten die Vorfahrt. An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.
Das Tragen einer reflektierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften ist vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit sein.
In den meisten Städten gelten Kurzparkzonen-Regelungen, auf die nur am Beginn und Ende des Parkbereiches durch ein Schild hingewiesen wird. Handelt es sich um ganze Stadtgebiete, werden die einzelnen Zonen nicht angezeigt. Die Parkscheine (max. Geltungsdauer 3 Std.) sind an Automaten, an Tankstellen, in Trafiken (Tabakläden) und beim ÖAMTC erhältlich. Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben. Am eingeschränkten Halteverbot - mit Ausnahme von Kurzparkzonen - darf bis zu 10 Minuten gehalten werden. Gelbe Zick-Zacklinien bedeuten Halte- und Parkverbot. Kindern ist immer das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Motorrad- und Mopedfahrer müssen einen
kleinen Verbandskasten mitführen. Die Mindestprofiltiefe bei Winterreifen muss 4 mm betragen.Ansonsten gelten sie als Sommerreifen.
Verkehrszuwiderhandlungen können an Ort und Stelle mit einem sog. Organmandat (Verwarnungsgeld) bis zu ca. 36,00 Euro geahndet werden.
Schwerwiegendere Verstöße wie z.B. Alkoholdelikte werden angezeigt.
Rechtskräftige Strafverfügungen oder Bußgeldbescheide ab einem Betrag von ca. 25 Euro können auch in Deutschland vollstreckt werden.