Auto öffnen und schliesen mit pippen

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia I
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Kromi
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Beitrag von Kromi »

Chriss666 hat geschrieben:aber einen zusätzlichen Tongeber der das selbe erzielt, darf man einbauen....
Seit wann das?
Hast Du dafür eine Quellenangabe?

Gruß! 'Kromi
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Columbo
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Beitrag von Columbo »

alexk hat geschrieben:hi, hab auch eine orig. alarmanlage hab es beim freundlichen mit dem chirpen einstellen lassen hat 12€ gekostet und eine unterschrift, dass ich weiss dass es in der stvo nicht zugelassen ist - zwecks absicherung fürs autohaus.
Holla, dann würde ich den Händler wechseln, für 2 Minuten Arbeit 12€? Mich hat das ne Nachfrage und die übliche "es ist in Deutschland angeblich verboten" Ansprache gekostet. Naja, solange sie sich nicht auch noch bei einer Inspektion deines Autos bescheinigen lassen, das es auf deinen ausdrücklichen Wunsch hin geschieht und sie keine Garantie auf ihre Arbeit übernehmen geht es ja noch. :rofl:

Btw. mich würde es auch mal interessieren, ob jemand mal genau sagen kann wo es steht. Hat irgendjemand einen Link dazu?
Gruß Columbo
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Flori
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Beitrag von Flori »

Hi,
will ja nicht klugscheißen:

§ 16 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG
Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen ab.
--> 5,00 EUR Bußgeld :roll:

bzw.

§ 16 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG
Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch andere.
--> 10,00 EUR Bußgeld :roll:

Aber mal ehrlich, es wir keinen Polizisten geben, den das interessiert!!!


Falls zufällig noch jemanden interessiert, was im § 16 StVO steht:

§16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

Somit ist das Hupen beim Verriegeln der Tür mißbräuchlich!!!!!


ARMES DEUTSCHLAND!!!

Grüße
Flori
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Chriss666
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Beitrag von Chriss666 »

@Kromi:
War ein Annahmefehler meinerseits, habe mich mittlerweile auch belehren lassen :wink:


Das ist in dem Sinne nur Auslegungssache, da die StVO wie alle anderen Gesetze so viele Lücken hat....
Klar, das mit dem Hupen nach StVO ist klar, aber wie ist Hupen (Schallsignal, was ja in 99,9% der Fälle durch Polizisten als Hupen ausgelegt) definiert?
Wenn ich mir einen zusätzlichen Tongeber einbaue, der einer Hupe nicht ähnlich klingt, sondern ein Quitschen oder ähnlichen Ton erzeugt, ist das nach Auslegungssache kein Hupen, sondern ein anderes Geräusch, und somit nicht in der StVO oder StVZO erfasst. Und was nicht erfasst ist, ist auch nicht verboten.
Da könnte man es dann auch auf die Spitze treiben und einen Tongeber soweit bauen, dass er beim Ent- und Verriegeln einen Explosionston von sich gibt.

Dazu mal noch ne andere Frage... Wenn ich nun ne Andere Auspuffanlage einbaue, welche zwar alles eingetragen, aber trotzdem gut laut ist, und ich geb an der Ampel beim anfahren Vollgas, ist das dann Mißbrauch eine Schallsignals am Auto?


EDIT: Allerdings ist diese ganze Diskussion eh vergebens, denn der, der es machen will, macht es trotzdem, und wie schon öfter gesagt, es würde wohl kaum einen Polizisten interessieren. Und beim TÜV muss man ja sein Auto nicht auf und zusperren.
Octi II Combi, 85KW 1.6 FSI, stone-grey metallic
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Kromi
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Beitrag von Kromi »

Chriss666 hat geschrieben:Dazu mal noch ne andere Frage... Wenn ich nun ne Andere Auspuffanlage einbaue, welche zwar alles eingetragen, aber trotzdem gut laut ist, und ich geb an der Ampel beim anfahren Vollgas, ist das dann Mißbrauch eine Schallsignals am Auto?
Das ist absolute Rumprollerei - wie ein röhrender Auspuff per se.

Selbst wenn Du einen rülpsenden Kermit als Tonsignal zum Öffnen und Schließen nimmst, ist dieses Schallsignal nicht zugelassen.
Es ist müßig über Sinn oder Unsinn dieser Regelung zu diskutieren, auf alle Fälle sollte unabhängig dieses Gesetzestextes eine allgemeine Rücksicht gegenüber anderen als Maßstab ausreichen.
D.h. dass ein leises und kurzes Chirpen sicherlich niemanden stört, ein übertrieben lautes Tonsignal nachts u.U. einen ganzen Straßenzug wecken kann.
Leben und leben lassen...

Gruß! Kromi
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Chriss666
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Beitrag von Chriss666 »

Naja, dass man dabei Rücksicht auf andere nehmen sollte, ist logisch.
Aber der rülpsende Kermit ist gut, das werd ich mir mal merken.
Wenn ich mir das umprogrammieren lasse, ist das dann genau so laut wie der normale Hupton?
Wenn ja, dann werde ich wohl doch eher davon ablassen.
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schax
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Beitrag von schax »

neben der StVO und dem StVG gibt es in Deutschland noch alle möglichen anderen Gesetze zum Umwelt und Lärmschutz. Grundsätzlich kann man sagen, dass jede problemlos vermeidbare Lärmbelästigung verboten ist. Hierbei ist immer auch zwischen den eigenen Interessen und denen der anderen Betroffenen abzuwägen. Wenn jedes Auto was nachts in meiner Straße abgestellt wird erst mal hupt, wäre ich gelinde gesagt nicht sehr erfreut! Sowas ist nun wirklich nicht nötig... besonders wenn schon die ZV wie beim Skoda unüberhörbar klackert und man zusätzlich noch eine Bestätigung durch die Blinker bekommt.

Aus obigen Gründen ist unnötiges Gasgeben an der Ampel übrigens verboten... und was noch viel weniger wissen... schon das unnötige Fahren mit dem Auto ist verboten. Wer also dabei erwischt wird, dass er mit seiner Karre ständig die selbe Straße rauf und runter fährt, nur um ein bischen anzugeben (sowas soll es ja wirklich geben) braucht sich über ein Bußgeld selbst dann nicht zu wundern, wenn er alle Verkehrsregeln eingehalten hat.

Gruß Schax
RS-Combi MJ 2004 silber

wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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Chriss666
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Beitrag von Chriss666 »

Naja, rumfahren darfst du unnötig, das kostet noch nichts, laut Bußgeldkatalog, erst wenn du damit jemanden belästigst, kostet es 20 Euro.
(Soweit ich mich erinnern kann, kann auch sein, dass unnötiges Fahren 10 Euro kostet)
Aber welches Fahren ist schon unnötig? Und wenn es nur ist, um irgendeinen Um- oder Einbau zu testen. Da liegt die Beweispflicht nämlich dann bei der Polizei, und nicht bei einem selber.
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Columbo
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Beitrag von Columbo »

Chriss666 hat geschrieben: Wenn ich mir das umprogrammieren lasse, ist das dann genau so laut wie der normale Hupton?
Nein, er piept eher, als das er hupt. Es ist definitiv nicht so laut, als würdest du zweimal auf die Hupe drücken.

schax hat geschrieben:Wenn jedes Auto was nachts in meiner Straße abgestellt wird erst mal hupt, wäre ich gelinde gesagt nicht sehr erfreut! Sowas ist nun wirklich nicht nötig... besonders wenn schon die ZV wie beim Skoda unüberhörbar klackert und man zusätzlich noch eine Bestätigung durch die Blinker bekommt.

Gruß Schax
Du hast die Affen mit dem lauten Sportauspuff vergessen, die bevor sie den Wagen abstellen noch mal Vollgas geben um den Sound zu hören, achja, und die Jungs und Mädels mit den dicken Bumbum-Anlagen, wo der Bass so dröhnt und wummert, das die Katze des Nachts vom Kratzbaum fällt. Hab ich noch was vergessen? :rofl:
Gruß Columbo
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schulli
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Beitrag von schulli »

Servus

Also jetzt bitte nochmal eine einfache Antwort. Ich meine hier wird jetzt immerzu über erlaubt oder nicht erlaubt diskutiert und die eigentliche Sache ist mir noch etwas schleierhaft.
Ich habe ZV mit FFB aber keine Alarmanlage. --> Kann man das kurze hupen beim ver- und entriegeln bei mir über VAG COM einschalten??

ciao ciao
schulli
Octavia III RS TDI, MJ15, Combi, Stahlgrau, var.Ladeboden, Columbus Business Traveller, Panorama SD, Kessy, Blacky....
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