Minderung bei Problemen mit Radio Stream und Alarmanlage ?
- grevenstein
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Minderung bei Problemen mit Radio Stream und Alarmanlage ?
Hallo,
rechtlich steht dem Käufer ja das Recht auf Wandlung oder Minderung des Kaufpreises zu (unter bestimmter Voraussetzungen).
Wenn nun nach zweimaligem Versuch weder der Radioempfang besser geworden ist noch die Fehlalarme weniger geworden sind, habe ich dann das Recht auf nachträgliche Minderung des Kaufpreises ?
Eine Wandlung kommt für mich nicht in Frage.
Hast dies schon mal jemand in Anspruch genommen und wie genau läuft das ab ?
Danke
grevenstein
rechtlich steht dem Käufer ja das Recht auf Wandlung oder Minderung des Kaufpreises zu (unter bestimmter Voraussetzungen).
Wenn nun nach zweimaligem Versuch weder der Radioempfang besser geworden ist noch die Fehlalarme weniger geworden sind, habe ich dann das Recht auf nachträgliche Minderung des Kaufpreises ?
Eine Wandlung kommt für mich nicht in Frage.
Hast dies schon mal jemand in Anspruch genommen und wie genau läuft das ab ?
Danke
grevenstein
seit 06/06: Octavia 2,0 TDI Elegance Combi in taxi metallic (sahara beige)
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Wandeln wird dir bei so was höchst wahrscheinlich nicht zustehen. Da es bei der Wandlung (Neulieferung)auf den Wert der mangelhaften Sache in Relation zu dem Gesamtwert der Sache ankommt.
Minderung sollte eher Erfolg versprechend sein. Dawirst du zwar nicht viel rausbekommen, nach der üblichen Faustformel, aber einen Versuch ist es Wert. Die Beschaffenheit ist aber ein relativ schwammiger Begriff. Meiner Meinung nach wäre das aber schon ein Minderungsgrund. Austesten.
MfG Ralf
PS:
Minderungsgrundlage könnte sein: §§ 474 Nr. 2 ,441 BGB i.Vm. §§ 476, 474 Abs.1 BGB
Minderung sollte eher Erfolg versprechend sein. Dawirst du zwar nicht viel rausbekommen, nach der üblichen Faustformel, aber einen Versuch ist es Wert. Die Beschaffenheit ist aber ein relativ schwammiger Begriff. Meiner Meinung nach wäre das aber schon ein Minderungsgrund. Austesten.
MfG Ralf
PS:
Minderungsgrundlage könnte sein: §§ 474 Nr. 2 ,441 BGB i.Vm. §§ 476, 474 Abs.1 BGB
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Ich habe versucht mich mit Skoda wegen des eingefrorenen Tankdeckels zu streiten. Antwort von Skoda, der Tankdeckel sei nach dem momentanen Stand der Technik gebaut worden. Als Kläger müßte ich skoda beweisen, daß die Konkurenz dies besser löst, bzw. zum Zeitpunkt der Entwicklung des O2 andere, bessere Lösungen auf dem Markt waren. Dies zu beweisen ist kaum möglich. Beim Radio sehe ich dies ähnlich. Beweise Skoda, das es bessere Lösungen zum Zeitpunkt gab. Ich glaube, da kannst du dir eher eine andere Radioanlage eines anderen Herstellers, z.B. Becker etc. einbauen für das Geld, bevor du von Skoda einen Cent siehst. Einfach Pech gehabt wie so viele andere Skodakunden. Beim nächsten Autokauf muß man besser testen. Allgemein läßt sich sagen, die Kunden testen bei jeden neuen Geräten, da die Firmen keine Zeit und Geld haben, dies selber zu tun. ansonsten warten auf den nächste Version des o2 in 2 Jahren.
Das kenn ich von vielen Firmen. Ich nenne das Bananenprodukt.....es reift beim Kunden!
Mein Stream wurde zum 2. Mal getauscht, und fuktioniert so gut wie das erste.....
Habe jetzt wieder Skoda angeschrieben und ein verstecktes: Lass uns in Ruhe! zurück bekommen.
Jetzt schau ich halt mal was die sich jetzt wieder einfallen lassen.
Ich hatte übrigens schon Radiorückgabe, Preisnachlass und sogar Wechsel des Radio Models in ein höher wertiges angeboten. Darauf ist Skoda bis jetzt nicht eingegangen....
Ich bin enttäuscht aber hartnäckig....
Mein Stream wurde zum 2. Mal getauscht, und fuktioniert so gut wie das erste.....
Habe jetzt wieder Skoda angeschrieben und ein verstecktes: Lass uns in Ruhe! zurück bekommen.
Jetzt schau ich halt mal was die sich jetzt wieder einfallen lassen.
Ich hatte übrigens schon Radiorückgabe, Preisnachlass und sogar Wechsel des Radio Models in ein höher wertiges angeboten. Darauf ist Skoda bis jetzt nicht eingegangen....
Ich bin enttäuscht aber hartnäckig....
O² Elegance 1.9TDI,4 Räder,1 Motor,1 Lenkrad,
- grevenstein
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Dann laß mal hören, wie sich die Sache entwickelt.Frieda hat geschrieben:Ich hatte übrigens schon Radiorückgabe, Preisnachlass und sogar Wechsel des Radio Models in ein höher wertiges angeboten. Darauf ist Skoda bis jetzt nicht eingegangen....
Ich bin enttäuscht aber hartnäckig....
Man hört ja von recht vielen hier im Forum, dass sie Probleme mit dem Stream und der Alarmanlage haben, die sich nach einigen Reparaturversuchen nicht gebessert haben.
Ich habe irgendwie ein Problem damit, mir ein Auto für über 20.000 EUR zu kaufen und dann kein richtig funktionierendes Radio oder eine störungsfreie Alarmanlage zu haben.
Vielleicht werde ich ja noch ruhiger und gewöhne mich daran, aber zu Zeit versuche ich erstmal noch, die Mängel beheben zu lassen.
seit 06/06: Octavia 2,0 TDI Elegance Combi in taxi metallic (sahara beige)
Ich bin eigentlich auch zufrieden mit dem Wagen. Auch wenn ich schon einige Male in der Werkstatt war.
Radio getauscht
rechter Außenspiegel geplatzt...
Radio getauscht
starke Schleifgeräusche an vorderer rechter Bremsanlage
Hatte aber immer einen kostenlosen Leihwagen von meinem Händler.
Ich bin sehr Enttäuscht wie Skoda mit seinen Kunden umgeht. Das hat nichts mit Kundenbindung zu tun.
Ich hatte sogar schon rechtliche Schritte angedroht....wie man sieht ohne Erfolg. Ich denke die wissen genau wie die Chancen für den Kunden stehen......
Radio getauscht
rechter Außenspiegel geplatzt...
Radio getauscht
starke Schleifgeräusche an vorderer rechter Bremsanlage
Hatte aber immer einen kostenlosen Leihwagen von meinem Händler.
Ich bin sehr Enttäuscht wie Skoda mit seinen Kunden umgeht. Das hat nichts mit Kundenbindung zu tun.
Ich hatte sogar schon rechtliche Schritte angedroht....wie man sieht ohne Erfolg. Ich denke die wissen genau wie die Chancen für den Kunden stehen......
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Das stimmt nicht mehr =Tequila hat geschrieben:Wandeln wird dir bei so was höchst wahrscheinlich nicht zustehen. Da es bei der Wandlung (Neulieferung)auf den Wert der mangelhaften Sache in Relation zu dem Gesamtwert der Sache ankommt.
Rückgabe nach nur 2 Reparaturversuchen
OLG Karlsruhe 12 U 112/04 vom 30.06.2004
Das OLG Karlsruhe bestätigt mit diesem Urteil, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag (= Wandlung) gemäß § 440 BGB definitiv nach 2 Reparaturversuchen möglich ist. Es spielt weder eine Rolle, ob der Mangel erheblich ist oder ob die Werkstatt in der Lage war, den Fehler überhaupt zu finden. Entscheident sind die 2 nachweisbaren Versuche.
Zu Deiner Frage wegen der Minderung:
§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.