Radio Jerewan. Prinzipiell schon......L.E. Octi hat geschrieben:Ist bei Sturmschäden durch Bäume nicht der Grundstückseigentümer oder die Stadt/Gemeinde haftbar?

Du musst denen "nur" nachweisen, dass sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.

Hier wäre es (relativ) einfach, da dieser Baum schon länger gefällt werden sollte und dies bisher nur am Widerstand der Grünen (herzlichen Dank; ich weiß jetzt wieder, warum ich die nicht leiden kann!) gescheitert ist. Nun ist er doch (im 2. Anlauf, erst durfte er von der Feuerwehr nur ausgeästet werden! :motz:) gefällt worden.
Aber wie gesagt, mein Schaden ist in so einem Bereich, wo sich so ein Rechtsstreit nicht wirklich lohnt. Zumal es in der Teilkasko keine Hochstufung gibt.....
Die "Prügelei" überlasse ich meiner Versicherung.
Grüße
Torsten