Garantieverlängerung defekter teile brauche dringend hilfe!!

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
leopold1234
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Garantieverlängerung defekter teile brauche dringend hilfe!!

Beitrag von leopold1234 »

hallo,
mein octavia ist jetzt etwas über 2 jahre alt. in der garantiezeit wurden sehr viele teile getauscht, u.a. radio stream, steuereinheit climatronic, steuereinheit sitzheizung, radlager, undichte fenster, undichter scheinwerfer, einparkkontrolle usw.
jetzt ist mein radio wieder defekt. habe ich auf das gewechselte radio auch wieder 2 jahre garantie?
bzw. auch auf die anderen getauschten teile?
danke für eure antworten!!!
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insideR
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Beitrag von insideR »

Das wäre was. Nein, die Gewähr/Garantie verlängert sich nicht, du hast ja nix bezahlt.

Geile Überschrift, übrigens. Wieso muß die Hilfe am Ostermontagmorgen dringend sein?
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Beitrag von Klinke »

Hmm, ich denke schon das bei neuen Teilen die Garantie auch von Neuem beginnt. Auh wenn nichts dafür bezahlt wurde, bleibt es ja ein neues Teil.
Sicher können Theresias oder Torsten da näher Auskunft geben. Das interessiert mich mal.
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insideR
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Beitrag von insideR »

Überleg doch mal, dann hätte man für solche Teile ja quasi lebenslang...
Was kostenlos getauscht wurde, muß nur so lange halten, dass die 2 gesetzlichen Jahre eingehalten werden.
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Beitrag von Klinke »

Mag sein, vielleicht habe ich nen Denkfehler. Ich will keineswegs auf mein Recht pochen. Aber nehmen wir mal an ich bekomme nach anderthalb Jahren nen neuen Turbolader der Firma XY weil der erste eben kaputtgegangen ist. Muss die Firma XY dann nicht auch für den neuen Turbolader zwei Jahre Garantie oder Gewährleistung geben? Ich dachte das ist in Deutschland so geregelt. Zumindest würde ich es auf dieser Schiene mal versuchen um die Kosten drumherum zu kommen oder zumindest günstiger bei weg zu kommen.
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Beitrag von insideR »

Garantie gibts nur für das, was du auch bezahlst. Hab grad das BGB nicht zur Hand, Einzelheiten kann ich also nicht erklären. Jedenfalls gehts um Kaufvertrag. Wenn schon was auf Garantie gemacht wurde, liegt kein neuer Vertrag vor, sondern nur Erfüllung des alten.
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Beitrag von Klinke »

Dann wird es wohl so sein. :)
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Beitrag von insideR »

Ich würde dennoch mit dem Dealer schnacken, u.U. gibts ne Kulanzregelung.
Inwieweit in diesem Fall die Ersatzteilgarantie gilt, kann ich nicht sagen. Darüber wäre auch was möglich.
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soonwalker
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Beitrag von soonwalker »

wenn er es nach zweimaligen nachbessern nicht dauerhaft reparieren konnte, kannst du theoretisch in der Garantie-, Gewähleistungszeit vom Kaufvertrag zurücktreten. mehr weiss ich auch nicht...
- Abnutzung
Gruß
soonwalker

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fgordon
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Beitrag von fgordon »

Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Ersatzteil eingebaut und der Händler erkennt direkt oder stillschweigend seine Gewährleistungspflicht an, beginnt für dieses Ersatzteil die Gewährleistung neu. Die neue Frist gilt nur für das neu eingebaute Teil und nicht für das ganze Auto. Anders wenn ausdrücklich auf Kulanz gewechselt wurde.

Hier geht es ja um einen Schaden in der Gewährleistungsfrist und NICHT innerhalb der Garantie!
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