Wann Unfallwagen?

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
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rob
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Wann Unfallwagen?

Beitrag von rob »

Hi,
tja, leider habe ich vorgestern einen unsanften Kontakt :oops: mit einem Linienbus gehabt (gestreift), Kotflügel links vorne eingedellt, Stoßfänger links zerkratzt, Frontscheinwerfer gekratzt, Aussenspiegel gekratzt. Kein Problem, wird alles über die Kasko erneuert. Aber: gilt unser Octavia jetzt als Unfallwagen oder nicht? Skoda sagt ganz klar nein, ich habe aber schon andere Aussagen gehört. Immerhin, ist nur ein Bagatell-Blechschaden...Eure Meinung?
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Marko1103
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Re: Wann Unfallwagen?

Beitrag von Marko1103 »

Hi Rob

Juristisch gesehen liegt ein Unfall vor wenn von außen durch ein unfreiwilliges Ereignis einen Schaden an einer Sache entstanden ist.

Meiner Meinung nach ist der Tatbestand gegeben und es handelt sich leider um einen Unfallwagen.

Allgemein sagt man "bei mehr als einer geringfügigen Beule oder Lackbeschädigung" gilt ein KFZ als Unfallfahrzeug - spätestens dann wenn Teile ausgetauscht werden müssen.

Grüße
Marko
Zuletzt geändert von Marko1103 am 27. September 2007 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
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chacka2k

Re: Wann Unfallwagen?

Beitrag von chacka2k »

Morgen,

also soweit mir bekannt gilt ein FACHMÄNNISCH repariertes Auto nicht mehr als Unfallwagen.
Bin mir aber nicht ganz sicher, ob das auch für Autos gilt, bei denen z.B. der Rahmen verzogen wurde und die in einer Fachwerkstatt repariert wurden.
Aber bei Blechschäden meine ich schon!!!

Mfg Frank
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rob
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Re: Wann Unfallwagen?

Beitrag von rob »

chacka2k hat geschrieben:Morgen,

also soweit mir bekannt gilt ein FACHMÄNNISCH repariertes Auto nicht mehr als Unfallwagen.
Bin mir aber nicht ganz sicher, ob das auch für Autos gilt, bei denen z.B. der Rahmen verzogen wurde und die in einer Fachwerkstatt repariert wurden.
Aber bei Blechschäden meine ich schon!!!

Mfg Frank
Unser Händler hat mir das auch so erklärt: Blechschaden ist von keiner Bedeutung.
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Marko1103
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Re: Wann Unfallwagen?

Beitrag von Marko1103 »

wie gesagt es ist von Bedeutung, ob das beschädigte Teil ersetzt werden mußte oder ob das "originalteil" instandgesetzt werden konnte
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Kai3178
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Re: Wann Unfallwagen?

Beitrag von Kai3178 »

Hm. Also mein :D hat mir das genaue Gegenteil erzählt. Die Tatsache dass ein Teil des Wagens einen Blechschaden hatte macht den Wagen zum Unfallfahrzeug. Und sei es nur ne Beule in der Tür, die problemlos austauschbar ist. Bei mir war es ne Beule am hinteren Radkasten wo mir einer reingefahren ist.
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Marko1103
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Re: Wann Unfallwagen?

Beitrag von Marko1103 »

ist ein interessantes Thema,

ich glaube die denkweise ist die, dass das KFZ nach einem Teil-Wechsel z.b. Tür nicht mehr im Originalzustand ist, da ja ein neues Teil verbaut wurde.
Wenn jedoch die alte, verbaute Tür wieder instandgesetzt werden kann..zählt es wohl nicht als Unfallwagen aber wie man sieht, erzählt da auch jeder was anderes :-?
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rob
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Re: Wann Unfallwagen?

Beitrag von rob »

Das wäre aber für alle Beteiligten schlecht, denn ein instandgesetztes Teil kann natürlich nie die Qualität eines Neuteils besitzen... (was nützt mir die schönste Spachtelschicht auf dem instandgesetzten Unfallteil gegenüber dem Neuteil ???)
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Marko1103
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Re: Wann Unfallwagen?

Beitrag von Marko1103 »

rob hat geschrieben:Das wäre aber für alle Beteiligten schlecht, denn ein instandgesetztes Teil kann natürlich nie die Qualität eines Neuteils besitzen... (was nützt mir die schönste Spachtelschicht auf dem instandgesetzten Unfallteil gegenüber dem Neuteil ???)
absolut richtig, aber so unlogisch kann "Recht" sein.
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TWC
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Re: Wann Unfallwagen?

Beitrag von TWC »

also so weit ich weiß ist das so. Wenn tragende Teile beschädigt wurden, ist es ein Unfallwagen. Bei Beulen oder Kratzer halt nicht. Stellt Euch vor, jemand tritt in die Tür und schon ist es ein Unfallwagen? Wohl kaum!!!
Gruß....TWC :D :D :D
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