tja, leider habe ich vorgestern einen unsanften Kontakt

Unser Händler hat mir das auch so erklärt: Blechschaden ist von keiner Bedeutung.chacka2k hat geschrieben:Morgen,
also soweit mir bekannt gilt ein FACHMÄNNISCH repariertes Auto nicht mehr als Unfallwagen.
Bin mir aber nicht ganz sicher, ob das auch für Autos gilt, bei denen z.B. der Rahmen verzogen wurde und die in einer Fachwerkstatt repariert wurden.
Aber bei Blechschäden meine ich schon!!!
Mfg Frank
absolut richtig, aber so unlogisch kann "Recht" sein.rob hat geschrieben:Das wäre aber für alle Beteiligten schlecht, denn ein instandgesetztes Teil kann natürlich nie die Qualität eines Neuteils besitzen... (was nützt mir die schönste Spachtelschicht auf dem instandgesetzten Unfallteil gegenüber dem Neuteil ???)