KFZ Steuer
Re: KFZ Steuer
Ich verstehe es so, dass man für jedes Gramm zahlt, nicht für jedes Gramm über dem Grenzwert.
Das würden teilweise echt heftige Steuern, vor allem, wenn man vor hat, sich einen Van oder ähnliches zu kaufen.
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Re: KFZ Steuer
In irgendeinem Konzept hieß es auch mal, dass es eine Freigrenze geben sollte und alles darüber steuerpflichtig wäre. Würde ja auch Sinn machen.
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Re: KFZ Steuer
Das letzte was bekannt war ist, dass jedes Gramm CO2 gezahlt werden muss das über den 100g/km (oder wie in der Bild steht 95 g/km)ist. Also bei 150g/km werden dann halt 50 bzw 55 berechnet.......ich freue mich natürlich ganz besonders. Ich habe einen Seat Ibiza mit 138 g/km CO2 und darf jetzt noch mehr steuern zahlen als ich eh schon zahl. :motz:
Und auf die Frage ob Diesel und benziner gleich besteuert werden.....ich habe da was anderes läuten hören und zwar das der benziner irgendwo bei 1,60-1,80 € pro g/km CO2 zahlen muss und ein Diesel irgendwas von 3,40-3,80 € pro g/km CO2..... das was in der Bild steht war so noch nie auch nur im nähesten geplant geschweige denn mal im gespräch gewesen. So oder so, wenn dies wirklich so ins Gesetz kommen sollte haben wir ja groß was für die Gerechtigkeit getan :motz:
Und auf die Frage ob Diesel und benziner gleich besteuert werden.....ich habe da was anderes läuten hören und zwar das der benziner irgendwo bei 1,60-1,80 € pro g/km CO2 zahlen muss und ein Diesel irgendwas von 3,40-3,80 € pro g/km CO2..... das was in der Bild steht war so noch nie auch nur im nähesten geplant geschweige denn mal im gespräch gewesen. So oder so, wenn dies wirklich so ins Gesetz kommen sollte haben wir ja groß was für die Gerechtigkeit getan :motz:
Zuletzt geändert von Richy am 19. Mai 2008 15:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: KFZ Steuer
3,80€ für alles was über 95g/km liegt wäre zum Beispiel beim 1.9TDI DPF (Limo) 152€ bei 135g/km gegenüber aktuell 293€. Damit könnte ich leben. Bin gespannt wie das mit Bestandsfahrzeugen dann laufen soll (Zulassung 2008).
Was da heute in der Zeitung stand ist meiner Meinung nach ne Konkretisierung von dem:
http://www.heise.de/autos/Koalition-ist ... kel/s/4874
Was da heute in der Zeitung stand ist meiner Meinung nach ne Konkretisierung von dem:
http://www.heise.de/autos/Koalition-ist ... kel/s/4874
Zuletzt geändert von jensw am 19. Mai 2008 15:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: KFZ Steuer
Äh, die leute die schon ihr Auto zugelassen haben bleiben auf der Hubraumsteuer sitzen. Für einen der schon ein Auto mit wenig verbrauch hat ist das natürlich ätzend.
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Re: KFZ Steuer
Steht in meinem obigen Link anders: Für 2008er-Zulassungen steht da zumindest was von ner Übergangsregel, bei dem das Finanzamt das günstigere Steuermodell automatisch annehmen würde...
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Re: KFZ Steuer
Zusammenfassung:
Eckpunkte der Umstellung auf eine CO2-bezogene Kraftfahrzeugsteuer
1. Umstellung aller ab dem 1. Januar 2009 erstmals in den Verkehr kommenden Personenkraftwagen
im Sinne des geltenden Kraftfahrzeugsteuergesetzes auf eine CO2- und
schadstoffbezogene Besteuerung mit folgenden Komponenten:
a. Einführung der nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften für einen Fahrzeugtyp oder
ein Einzelfahrzeug ermittelten CO2-Emissionen statt des Hubraums als steuerliche
Bemessungsgrundlage,
b. Anwendung eines einheitlichen linearen CO2-Tarifs mit einem nicht besteuerten
„CO2-Freibetrag“ von nicht höher als 100 g/km, der besonders verbrauchsarme
Fahrzeuge begünstigt,
c. Umstellung des pauschalen Ausgleichs des Energiesteuervorteils (vormals Mineralölsteuer)
für Personenkraftwagen mit Dieselmotor von Hubraum- auf CO2-Bezug,
d. Begünstigung besonders schadstoffarmer Personenkraftwagen, die vorzeitig allen
Anforderungen künftiger Abgasnormen entsprechen, durch befristete Steuerbefreiung;
2. Fortführung der bisher hubraum- und schadstoffbezogenen Besteuerung für den am
31. Dezember 2008 vorhandenen Fahrzeugbestand mit folgenden Komponenten:
a. Anhebung der Steuersätze für Personenkraftwagen der Euro-2-, Euro-3- sowie ggf. der
Euro-4-Abgasnorm, angemessen in ihrer Höhe und im Verhältnis zur emissionsabhängigen
Besteuerung der übrigen Fahrzeuge,
b. Beibehaltung der schon heute deutlich höheren Steuersätze für Altfahrzeuge der
Euro-1-Abgasnorm und der Abgasstufe „Euro-0“;
3. Erhebung der neuen CO2-bezogenen Kraftfahrzeugsteuer auch für verbrauchsarme Personenkraftwagen
der Euro-4- und Euro-5-Abgasnorm, die vom 05.12.2007 bis zum
31. Dezember 2008 erstmals in den Verkehr kommen, wenn diese Besteuerung im
Ergebnis einer so genannten Günstigerrechnung vergleichsweise niedriger ist.
Eckpunkte der Umstellung auf eine CO2-bezogene Kraftfahrzeugsteuer
1. Umstellung aller ab dem 1. Januar 2009 erstmals in den Verkehr kommenden Personenkraftwagen
im Sinne des geltenden Kraftfahrzeugsteuergesetzes auf eine CO2- und
schadstoffbezogene Besteuerung mit folgenden Komponenten:
a. Einführung der nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften für einen Fahrzeugtyp oder
ein Einzelfahrzeug ermittelten CO2-Emissionen statt des Hubraums als steuerliche
Bemessungsgrundlage,
b. Anwendung eines einheitlichen linearen CO2-Tarifs mit einem nicht besteuerten
„CO2-Freibetrag“ von nicht höher als 100 g/km, der besonders verbrauchsarme
Fahrzeuge begünstigt,
c. Umstellung des pauschalen Ausgleichs des Energiesteuervorteils (vormals Mineralölsteuer)
für Personenkraftwagen mit Dieselmotor von Hubraum- auf CO2-Bezug,
d. Begünstigung besonders schadstoffarmer Personenkraftwagen, die vorzeitig allen
Anforderungen künftiger Abgasnormen entsprechen, durch befristete Steuerbefreiung;
2. Fortführung der bisher hubraum- und schadstoffbezogenen Besteuerung für den am
31. Dezember 2008 vorhandenen Fahrzeugbestand mit folgenden Komponenten:
a. Anhebung der Steuersätze für Personenkraftwagen der Euro-2-, Euro-3- sowie ggf. der
Euro-4-Abgasnorm, angemessen in ihrer Höhe und im Verhältnis zur emissionsabhängigen
Besteuerung der übrigen Fahrzeuge,
b. Beibehaltung der schon heute deutlich höheren Steuersätze für Altfahrzeuge der
Euro-1-Abgasnorm und der Abgasstufe „Euro-0“;
3. Erhebung der neuen CO2-bezogenen Kraftfahrzeugsteuer auch für verbrauchsarme Personenkraftwagen
der Euro-4- und Euro-5-Abgasnorm, die vom 05.12.2007 bis zum
31. Dezember 2008 erstmals in den Verkehr kommen, wenn diese Besteuerung im
Ergebnis einer so genannten Günstigerrechnung vergleichsweise niedriger ist.
Ich werde laufen und ich werde stark sein - das verspreche ich dir!
RIP Bini 18.07.71-18.07.18
Karoq III 2.0 TSI (08/2025)
997 S (07/2008)
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Re: KFZ Steuer
Aber nur wenn man eu4 oder besser hat. Ich habe Eu3jensw hat geschrieben:Steht in meinem obigen Link anders: Für 2008er-Zulassungen steht da zumindest was von ner Übergangsregel, bei dem das Finanzamt das günstigere Steuermodell automatisch annehmen würde...

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Re: KFZ Steuer
http://bundesrecht.juris.de/pkw-envkv/" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: KFZ Steuer
Sch...-Bürokratendeutsch!c. Umstellung des pauschalen Ausgleichs des Energiesteuervorteils (vormals Mineralölsteuer)
für Personenkraftwagen mit Dieselmotor von Hubraum- auf CO2-Bezug,
Mineralölsteuer zahle ich doch an der Zapfsäule! Wie soll das also gehen? Der Preis für Diesel an der Zapfsäule ist ja jetzt schon nicht hubraumabhängig. Wie auch? Auch CO2-abhängig kann die Mineralösteuer nicht sein.
Ist damit gemeint, dass auch Diesel-Fzge nach CO2 besteuert werden und nicht mehr nach Hubraum? Das steht aber doch schon hier:
Also, was genau ist mit dem ersten Zitat gemeint bzw. wie wirkt es sich aus?1. Umstellung aller ab dem 1. Januar 2009 erstmals in den Verkehr kommenden Personenkraftwagen
im Sinne des geltenden Kraftfahrzeugsteuergesetzes auf eine CO2- und
schadstoffbezogene Besteuerung
Oder stehe ich einfach nur auf dem Schlauch?
Oder soll es bedeuten, dass Diesel künftig mineralölsteuermäßig, also an der Zapfsäule, anders besteuert wird? Wenn ja, wie?!
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