Richi Rich hat geschrieben:Paperlapapp. Nebel oder Regen oder Schnee, sobald die Sicht sehr beeinträchtigt ist, schalte ich die Nebelschlußleuchte ein. Es geht ja um meine eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer.
Gruß,
Richi
Schade, dass sich der Gesetzgeber mit Gutachtern und Automobilclubs an einen Tisch setzt und, ergänzend auf der der Basis der Unfallforschung, die Gesetze erläßt. Diese Arbeit könnten sich die Beteiligten ersparen, wenn doch jeder Verkehrsteilnehmer der Meinung ist, dass er es besser weiß. Gott sei Dank sind diese noch in der Minderheit.
Wenn ich, wie in dem vorgenannten Zitat, lese, dass es um die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer geht, kann ich bei dieser pauschalen Aussage nur den Kopf schütteln. Es macht schon einen gewaltigen Unterschied aus, ob die Nebelschlußleuchte bei Nebel, Regen oder Schnee eingeschaltet wird. Die Lichtausstrahlung nach hinten wurden von den Konstrukteuren so berechnet, dass der nachfolgende Verkehrsteilnehmer bei Nebel keine Blendung in Kauf nehmen muss. Anders sieht es naturgemäß bei Schnee und insbesondere bei Regen aus. Die Fehlstreuung mit der damit verbunden Blendwirkung nach hinten sollte bei diesen Witterungsverhältnissen nicht unterschätzt werden.
Bei Regen wird die Sicht nach vorne erheblich durch die Beleuchtung der entgegen kommenden Fahrzeuge eingeschränkt. Hinzu kommen die Reflexionen der Regentropfen auf der Windschutzscheibe. Diese Faktoren, zusammen mit einem vorausfahrenden Richi Rich, der zusätzlich noch seine Nebelschlußleuchte(n) eingeschaltet hat, tragen nicht zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.
Normalerweise kommt es auch niemandem in den Sinn, bei starkem Regen oder Schneefall die Fernscheinwerfer einzuschalten, um für sich selbst die Sicht nach vorne zu erhöhen. Genauso sieht es für den nachfolgenden Fahrzeugführer aus, wenn er vor sich eine zu ihm strahlende Lichtorgel in Kauf nehmen muss.
Gruß Octipus