Steinschläge durch Überholmanöver
- Danielsan
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Steinschläge durch Überholmanöver
Servus miteinander,
dass es ohne Steinschläge nicht geht, ist klar und war auch schon desöfteren im Forum zu lesen, nur was mir passiert ist, kann einem mehr als nur den Tag vermiesen.
War am 05.07.2099 gemütlich auf der Landstrasse unterwegs um mich mit dem Serviceleiter von meinem Autohaus wegen einem Garantiefall zu treffen. Auf halber Strecke wurde mit Schildern auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h und Rollsplitt aufmerksam gemacht. Ich fuhr also mit meinem Octavia auf dem deutlich sichtbaren Rollsplitt und hielt mich an die vorgeschriebenen 40 km/h. Leider hatte es wohl jemand ziemlich eilig und setzte zum überholen an. Dadurch dass sein Auto ein TDI war ging das auch alles recht zügig, nur leider hab ich die volle Ladung Rollsplitt abbekommen. Ich konnte gar nicht glauben was da gerade geschehen war. Ich fragte mich, wie ich mich jetzt verhalten soll. Ich überlegte kurz und kam dann zu dem Entschluss im nach der Rollsplittzone einzuholen, weil ich sonst auf den kosten sitzen bleibe. Ich holte also nach mehreren KM wieder auf notierte mir das Nummernschild und macht Ihn darauf aufmerksam anzuhalten, was er dann auch bald tat. Beide ausgestiegen hört er sich an was ich zu sagen hatte. In meiner Schilderung des Vorkommens kam mein Serviceleiter mit dem ich verabredet war dazu, und fragte was passiert sei. Ich also die ganze Angelegenheit am erzählen und der Verursacher hörte sich alles an und bestätigte das es falsch von im gewesen sei und was er jetzt machen soll!? Ich sagte darauf hin dass ich jetzt die Polizei anrufen werde. Darauf hin bittet er mich darum es ohne die Polizei abzuwickeln. Ich guckte meinen Serviceleiter an und er sagte, dass wenn er mir Name, Adresse, Telefonnr. unter Personalausweis vorlegt, könnte man es auch ohne Polizei erledigen. Gesagt getan! Alles aufgeschrieben fuhren wir fort.
Am nächsten Tag nahm ich Kontakt mit seiner Versicherung auf und schilderte den Vorgang. Sie baten mich darum einen Kostenvoranschlag machen zu lassen und Ihnen den dann mit Fotos zu schicken. Bald darauf hin bekam ich von der Versicherung eine Unfallmitteilung den ich ausfüllen sollte. Ich Schilderte den Schadensfall und auf die Frage ob ich einen Unfallzeugen habe, beantwortete ich mit nein.
Nach vier Wochen Wartezeit bekam ich dann heute einen Brief von der Versicherung:
"Sehr geehrter Herr Danielsan
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass eine Regulierung des Schadens als unbegründend abgelehnt wird.
Bei dem betreffenden Schadensfall handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis.
Mit freund............."
Was mich dazu jetzt interessiert:
Was meint ihr? Ich will jetzt zwar keine verbindliche Rechtsauskunft, aber hat evtl. jemand mit so was schon Erfahrung?
Verkehrsrechtschutz mit 150€ SB
Mein Anwalt sagt, es sei nicht aussichtlos.
dass es ohne Steinschläge nicht geht, ist klar und war auch schon desöfteren im Forum zu lesen, nur was mir passiert ist, kann einem mehr als nur den Tag vermiesen.
War am 05.07.2099 gemütlich auf der Landstrasse unterwegs um mich mit dem Serviceleiter von meinem Autohaus wegen einem Garantiefall zu treffen. Auf halber Strecke wurde mit Schildern auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h und Rollsplitt aufmerksam gemacht. Ich fuhr also mit meinem Octavia auf dem deutlich sichtbaren Rollsplitt und hielt mich an die vorgeschriebenen 40 km/h. Leider hatte es wohl jemand ziemlich eilig und setzte zum überholen an. Dadurch dass sein Auto ein TDI war ging das auch alles recht zügig, nur leider hab ich die volle Ladung Rollsplitt abbekommen. Ich konnte gar nicht glauben was da gerade geschehen war. Ich fragte mich, wie ich mich jetzt verhalten soll. Ich überlegte kurz und kam dann zu dem Entschluss im nach der Rollsplittzone einzuholen, weil ich sonst auf den kosten sitzen bleibe. Ich holte also nach mehreren KM wieder auf notierte mir das Nummernschild und macht Ihn darauf aufmerksam anzuhalten, was er dann auch bald tat. Beide ausgestiegen hört er sich an was ich zu sagen hatte. In meiner Schilderung des Vorkommens kam mein Serviceleiter mit dem ich verabredet war dazu, und fragte was passiert sei. Ich also die ganze Angelegenheit am erzählen und der Verursacher hörte sich alles an und bestätigte das es falsch von im gewesen sei und was er jetzt machen soll!? Ich sagte darauf hin dass ich jetzt die Polizei anrufen werde. Darauf hin bittet er mich darum es ohne die Polizei abzuwickeln. Ich guckte meinen Serviceleiter an und er sagte, dass wenn er mir Name, Adresse, Telefonnr. unter Personalausweis vorlegt, könnte man es auch ohne Polizei erledigen. Gesagt getan! Alles aufgeschrieben fuhren wir fort.
Am nächsten Tag nahm ich Kontakt mit seiner Versicherung auf und schilderte den Vorgang. Sie baten mich darum einen Kostenvoranschlag machen zu lassen und Ihnen den dann mit Fotos zu schicken. Bald darauf hin bekam ich von der Versicherung eine Unfallmitteilung den ich ausfüllen sollte. Ich Schilderte den Schadensfall und auf die Frage ob ich einen Unfallzeugen habe, beantwortete ich mit nein.
Nach vier Wochen Wartezeit bekam ich dann heute einen Brief von der Versicherung:
"Sehr geehrter Herr Danielsan
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass eine Regulierung des Schadens als unbegründend abgelehnt wird.
Bei dem betreffenden Schadensfall handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis.
Mit freund............."
Was mich dazu jetzt interessiert:
Was meint ihr? Ich will jetzt zwar keine verbindliche Rechtsauskunft, aber hat evtl. jemand mit so was schon Erfahrung?
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Mein Anwalt sagt, es sei nicht aussichtlos.
- eckenwetzer
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Re: Steinschläge durch Überholmanöver
Der "Zeuge" ist doch quasi Dein KD-Berater. Schließ Dich mit Ihm nochmal kurz und frag Ihn, ob er sich an den Vorfall noch erinnern kann, und ob er als Zeuge aussagen würde. Er hat ja das "Geständnis" mitbekommen. Und dann ab zum anwalt. Auch aus meiner Sicht stehen Deine Chancen nicht schlecht.
Ich vermute mal, dass der Unfallgegner bei einem Direktversicherer ist, oder? Riecht nämlich verdammt danach...
Wenn ich sowas schon lese:
Ich vermute mal, dass der Unfallgegner bei einem Direktversicherer ist, oder? Riecht nämlich verdammt danach...
Wenn ich sowas schon lese:
Es handelte sich um einen Baustellen/Gefahrenbereich, in dem auch ohne besondere Beschilderung das Überholen verboten ist. Und ohne dieses Überholmanöver wäre es faktisch nicht zu dem Schaden gekommen - basta! Also von wegen: "unabwendbares Ereignis"Bei dem betreffenden Schadensfall handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis.
Wahrlich, wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
- Danielsan
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Re: Steinschläge durch Überholmanöver
Danke!!!! So etwas zu lesen tut erst schonmal guteckenwetzer hat geschrieben:Der "Zeuge" ist doch quasi Dein KD-Berater. Schließ Dich mit Ihm nochmal kurz und frag Ihn, ob er sich an den Vorfall noch erinnern kann, und ob er als Zeuge aussagen würde. Er hat ja das "Geständnis" mitbekommen. Und dann ab zum anwalt. Auch aus meiner Sicht stehen Deine Chancen nicht schlecht.
Ich vermute mal, dass der Unfallgegner bei einem Direktversicherer ist, oder? Riecht nämlich verdammt danach...
Wenn ich sowas schon lese:Es handelte sich um einen Baustellen/Gefahrenbereich, in dem auch ohne besondere Beschilderung das Überholen verboten ist. UndBei dem betreffenden Schadensfall handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis.ohne dieses Überholmanöver wäre es faktisch nicht zu dem Schaden gekommen - basta! Also von wegen: "unabwendbares Ereignis"

Mit dem KD-Berater habe ich heute schon telefoniert und der sagt natürlich als Zeuge aus und kann sich auch noch ganz gut an das Gespräch mit dem Herrn erinnern.
Natürlich hast du mit deiner vermutung recht.
- Der Thüringer
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Re: Steinschläge durch Überholmanöver
Danielsan@:
War am 05.07.2099 gemütlich auf der Landstrasse unterwegs um mich mit dem Serviceleiter von meinem Autohaus wegen einem Garantiefall zu treffen.
Dann hast Du ja noch fast 90 Jahre Zeit Dir eine andere Strecke auszudenken, dann gehst Du jedem Ärger aus dem Weg!
Gruß!
War am 05.07.2099 gemütlich auf der Landstrasse unterwegs um mich mit dem Serviceleiter von meinem Autohaus wegen einem Garantiefall zu treffen.
Dann hast Du ja noch fast 90 Jahre Zeit Dir eine andere Strecke auszudenken, dann gehst Du jedem Ärger aus dem Weg!
Gruß!
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- Danielsan
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Re: Steinschläge durch Überholmanöver
Wie heiß es doch so schön, "Viele Wege führen nach Rom!!!"Der Thüringer hat geschrieben:Danielsan@:
War am 05.07.2099 gemütlich auf der Landstrasse unterwegs um mich mit dem Serviceleiter von meinem Autohaus wegen einem Garantiefall zu treffen.
Dann hast Du ja noch fast 90 Jahre Zeit Dir eine andere Strecke auszudenken, dann gehst Du jedem Ärger aus dem Weg!
Gruß!

Ein Kluger bemerkt alles,
ein Dummkopf macht zu allem eine Bemerkung
Re: Steinschläge durch Überholmanöver
Hi !
Rein rechtlich handelt es sich natürlich um einen Verkehrsunfall, so dass der Überholende natürlich den Schaden ersetzen muss.
Klar probieren die Versicherungen es erst einmal, den "Schaden" abzuwenden, damit sie nicht zahlen müssen.
Insbesondere wenn keine Polizei eingeschaltet worden ist, versuchen sie es auf diese Tour.
Viele haben halt keine Rechtschutzversicherung oder keine Lust gegen eine Versicherung vorzugehen, darauf spekulieren halt die Versicherungen.
Und es klappt auch sehr oft !
Das Schreiben der Versicherung ist natürlich schwachfug, also ab zum Anwalt und den Schaden einklagen.
Ich rate immer wieder, auch bei den kleinsten Schäden die Polizei zu rufen.
Erfahrungsgemäß dauert die Schadensabwicklung ohne Polizeibericht immer viel länger, das Verfahren wird unnötig in die Länge gezogen oder wie in deinem Falle "Spielchen getrieben".
Grüße
Rein rechtlich handelt es sich natürlich um einen Verkehrsunfall, so dass der Überholende natürlich den Schaden ersetzen muss.
Klar probieren die Versicherungen es erst einmal, den "Schaden" abzuwenden, damit sie nicht zahlen müssen.
Insbesondere wenn keine Polizei eingeschaltet worden ist, versuchen sie es auf diese Tour.
Viele haben halt keine Rechtschutzversicherung oder keine Lust gegen eine Versicherung vorzugehen, darauf spekulieren halt die Versicherungen.
Und es klappt auch sehr oft !
Das Schreiben der Versicherung ist natürlich schwachfug, also ab zum Anwalt und den Schaden einklagen.

Ich rate immer wieder, auch bei den kleinsten Schäden die Polizei zu rufen.
Erfahrungsgemäß dauert die Schadensabwicklung ohne Polizeibericht immer viel länger, das Verfahren wird unnötig in die Länge gezogen oder wie in deinem Falle "Spielchen getrieben".
Grüße
- digidoctor
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Re: Steinschläge durch Überholmanöver
Ich weiß nicht. Aber alle tun immer so, als sei eine Rechtschutzversicherung kostenlos. Viele haben dazu SB und dann wird doch wieder überlegt. Eine Erstberatung kostet nicht die Welt und Hotlines gibt es auch. Eine Versicherung, die nicht annähernd existentielle Risiken abdeckt, ist eigentlich überflüssig.
Es erhöht immer nur die Klagefreude und füllt die Taschen von Versicherungen und Anwälten. Einfach zum Anwalt, schildern und der setzt ein schickes Schreiben auf. ER wird sogar noch von der Gegenseite im Schuldfall bezahlt.
Es erhöht immer nur die Klagefreude und füllt die Taschen von Versicherungen und Anwälten. Einfach zum Anwalt, schildern und der setzt ein schickes Schreiben auf. ER wird sogar noch von der Gegenseite im Schuldfall bezahlt.
- eckenwetzer
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Re: Steinschläge durch Überholmanöver
Bei einer Erstberatung bleibt es nur leider zu oft nicht. Von daher halte ich eine Rechtschutzversicherung auf keinen Fall für überflüssig. Umsonst ist eine Rechtschutzversicherung nicht, aber beim ADAC kostet sie umgerechnet weniger als 8 Euro im Monat - wohlgemerkt ohne SB! So what? Übrigens ist die Zahlungsmoral bei der ADAC Versicherung aus meiner Erfahrung sehr gut!
Wahrlich, wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
- digidoctor
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Re: Steinschläge durch Überholmanöver
Bei 8 Euro im Monat inkl. Verwaltung wird sich das Geld woanders besorgt.
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Re: Steinschläge durch Überholmanöver
Da hätte ich gerne eine Quellenangabe. Geschwindigkeitsbegrenzung bedeutet nicht zwangsläufig Überholverbot.eckenwetzer hat geschrieben: Es handelte sich um einen Baustellen/Gefahrenbereich, in dem auch ohne besondere Beschilderung das Überholen verboten ist.
...die Embleme bleiben dran.