Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

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TorstenW
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von TorstenW »

Moin,

aha, und die Differenz wolltest Du jetzt von diesem Händler haben, vermute ich?!
Ich finde das "Argument", dass Du (angeblich) vom Kaufvertrag zurückgetreten sein sollst, richtig witzig.
Vielleicht sollte man mal in die AGBs gucken, unter welchen Umständen so ein Rücktritt überhaupt möglich ist. Garantiert kannst Du nicht einfach sagen "...och, das Auto gefällt mir nicht, das will ich nicht!", oder?! Also muss es auch in diesem Fall triftige Gründe (und ein Schriftstück) gegeben haben, ein formloser Rücktritt ohne Gründe kann doch gar nicht möglich sein! Und wenn, würde garantiert dem Händler Schadenersatz zustehen!

Also, ich will jetzt nix Schlechtes über Deinen Anwalt schreiben (vielleicht liest der ja auch hier mit), aber Du solltest ihn mal fragen, was er beruflich macht oder von wem er bezahlt wird...... 8)

Grüße
Torsten
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Peter W.
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von Peter W. »

TorstenW hat geschrieben:ein formloser Rücktritt ohne Gründe kann doch gar nicht möglich sein! Und wenn, würde garantiert dem Händler Schadenersatz zustehen!
Also so sehe ich das auch. Wenn Du hättest zurücktreten wollen, hätte der Händler Dich garantiert nicht mit einem freundlichen Händedruck verabschiedet sondern Forderungen gestellt und bei mangelnder Einigung genauso vor Gericht gezerrt. Schon alleine diese Überlegung hätten Anwalt und Gericht mal anstellen sollen. Einen mündlichen Rücktritt als glaubhaft anzusehen - das öffnet dem Missbrauch ja Tür und Tor.

Falls Du die Nase nicht endgültig voll hast - geh' am Montag zu einem anderen Anwalt und lass' Dich noch mal beraten. Der Vergleich, den ihr da geschlossen habt, ist oberfaul.

Greets
Peter
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TorstenW
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von TorstenW »

Moin,

ich unterstelle jetzt mal, dass der TE auch nicht alles ganz richtig gemacht hat.
Gibt es denn eine Mängelanzeige mit Fristsetzung und Ankündigung des Rücktritts bzw. einer Preisminderung im Falle, dass die Mängel nicht abgestellt werden; oder ähnliche Schreiben?
Weil: Wer schreibt, der bleibt! :wink:
Ich habe das vor etlichen Jahren mal mit einem Händler durch, der den (verbindlichen) Liefertermin nicht eingehalten hat. Es sollte dann auch noch mindestens 4 Wochen dauern. Auf meine Frage nach einem Leihwagen o.ä. für die Wartezeit kam er mir nur dumm. "Ich solle den Vertrag gefälligst richtig durchlesen."
Je nun, habe ich getan, 2 Stunden später hatte er ein Schreiben mit Fristsetzung, Rücktritt im Falle der Nichtlieferung und einer Schadenersatzforderung (zwischenzeitliche Preiserhöhung, wenn ich bei einem anderen Händler gekauft hätte) auf dem Tisch.
Eine Woche später hatte ich mein Auto. 8)

Grüße
Torsten
PS: Von welcher Summe reden wir hier überhaupt? Nicht, dass es dem Anwalt zu poplig ist, da überhaupt Aufwand reinzustecken?!
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Barus
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von Barus »

Tobinger hat geschrieben: Dann meinte er [...] Ich könnte ja vom Kauf zurücktreten, wenn es mir nicht passt. [...]
Ich habe ihm dann gesagt, dass ich das Fahrzeug nicht nehme, da es nicht dem Vertrag entspricht und bin gegangen.
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TorstenW
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von TorstenW »

Moin,

Kopf >>>Tisch!

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Tobinger
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von Tobinger »

Barus hat geschrieben:
Tobinger hat geschrieben: Dann meinte er [...] Ich könnte ja vom Kauf zurücktreten, wenn es mir nicht passt. [...]
Ich habe ihm dann gesagt, dass ich das Fahrzeug nicht nehme, da es nicht dem Vertrag entspricht und bin gegangen.
Was willst Du damit sagen? Werde nur aus dem Zitat nicht schlau.

@TorstenW: Streitpunkt waren knappe 3000 Euro.

Natürlich haben wir ihm eine Frist zur Korrektur der falschen Lieferung gestellt. Er hatte jedoch recht schnell geantwortet, dass er dem nicht nachkommen würde.

Wie gesagt, der Händler hat im Gericht gelogen, dass sich die Balken biegen.

@PeterW: Er selbst wollte ja nicht am Vertrag festhalten und schon gar nicht darauf bestehen, dass ich den Vertrag "erfülle", da er sich um diese ca. 3000 Euro verkalkuliert hat. Ich habe dann schon eines der nächst günstigeren Angebote genommen (zumindest das, das ich als nächst günstigeres gefunden habe). Und das war dann eben die eingeforderte Differenz teurer.
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TorstenW
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von TorstenW »

Moin,
Tobinger hat geschrieben: @TorstenW: Streitpunkt waren knappe 3000 Euro.
Naja, das ist schon eine Hausnummer. Aber für (D)einen Anwalt anscheinend nicht lukrativ genug....... :evil:
Tobinger hat geschrieben: Natürlich haben wir ihm eine Frist zur Korrektur der falschen Lieferung gestellt. Er hatte jedoch recht schnell geantwortet, dass er dem nicht nachkommen würde.
Wieder die Frage: Gibt's das schriftlich?
Tobinger hat geschrieben: Wie gesagt, der Händler hat im Gericht gelogen, dass sich die Balken biegen.
Wenn es da ein Schriftstück dazu gibt/geben würde, könnte er vor Gericht lügen, so viel er will.
Tobinger hat geschrieben: @PeterW: Er selbst wollte ja nicht am Vertrag festhalten und schon gar nicht darauf bestehen, dass ich den Vertrag "erfülle", da er sich um diese ca. 3000 Euro verkalkuliert hat.
Schön,gibt's das schriftlich?
Offenbar nicht?! :-? Wenn es so ein Schriftstück geben würde, dann hätte der Händler vor Gericht keine Chance gehabt. Aber auch ohne Schriftstück hätte ein cleverer Anwalt (Deiner nicht) da ordentlich was rausholen können. Autohandel und Pferdehandel unterscheiden sich nunmal dadurch, dass Verträge nicht per Handschlag geschlossen und per Faustschlag wieder aufgehoben werden! 8)
Es ist jetzt Deine Entscheidung, was Du machst. Ob Du zähneknirschend aufgibst, oder zu einem anderen (diesmal cleveren) Anwalt gehst und den Rest noch rausholst.
Zu verlieren hast Du eigentlich nichts..........

Grüße
Torsten
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von Tobinger »

Die Aufforderung auf Nachbesserung wurde durch meinen Anwalt schriftlich gestellt. Darauf wurde jedoch auch nicht reagiert.

Das Verfahren wurde, wenn ich es richtig verstanden habe, durch diese Einigung auf die Zahlung von runden 50 Prozent, abgeschlossen. Also da wird es wohl nicht weiter gehen.

Ist sicher ärgerlich. Auf der anderen Seite bekommt man das Fahrzeug in dieser Ausstattung einfach nicht zu diesem Preis. Wäre natürlich weiter das Problem des Händlers gewesen. Jetzt habe ich meinen Octi aber wenigstens so noch etwas günstiger bekommen. Und er bekommt das Fahrzeug hoffentlich weiterhin nicht los. Steht nämlich noch bei ihm auf dem Hof :evil:

Der nächste Schritt wäre nun noch das Strafverfahren wegen versuchten Betrugs. Fahrzeug wurde ja schon komplett anders (günstiger) bestellt wie ich es laut Vertrag hätte bekommen sollen. Da mich der Verkäufer bei der Abnahme nicht darauf hingewiesen hatte und ich dies erst selbst feststellen musste, unterstelle ich dem Verkäufer jetzt einfach mal, dass er es mir auch nicht gesagt hätte.
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TorstenW
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von TorstenW »

Tobinger hat geschrieben:Die Aufforderung auf Nachbesserung wurde durch meinen Anwalt schriftlich gestellt. Darauf wurde jedoch auch nicht reagiert.
Und dann hast Du das Ding quasi "verloren". :o
Frag doch Deinen "Anwalt" mal, was er beruflich macht..... 8)

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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von Tobinger »

Problem war, dass so ziemlich alles, was über Bestellung und Ausbesserung von mir angesprochen wurde, erfolgreich vom gegnerischen Anwalt geblockt wurde. Er hatte schon in einem der letzten Schreiben vor der Verhandlung erklärt, dass es bei dieser Verhandlung ausschließlich um die Auflösung es Vertrags (ja oder nein) und nicht um die Bestellung usw. gehen sollte, wobei man dadurch sehr schnell erklären hätte können, warum der Händler solche Behauptungen aufstellt und warum ich so etwas sicher nicht gesagt habe :(

Der Richter ist dann auch weitgehend den Forderungen des gegnerischen Anwalts nachgekommen, egal was ich gefragt habe, ich habe keine Antwort bekommen. Mein Anwalt ebenfalls nicht.

Da der Richter dann eine Entscheidung hätte fällen müssen, sah mein Anwalt die Vorteile beim Händler, weshalb er zu einer gütlichen Einigung geraten hat. Er war der Meinung, dass der Richter gegen uns entschieden hätte und wir dann komplett leer ausgegangen wären.

Ob es tatsächlich so gekommen wäre, weiß ich natürlich nicht.
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