Autom. Einschalten des Abblendlichtes auf der Autobahn
- Pharao
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echt? Jetzt weiß ich wieder mehr. Wunder mich nur warum da keiner schneller fährt
Skoda O2 Combi Facelift 2.0 TDI-silbergrau-Bj 04/09-Elegance mit etwas HiFi im Innenraum.
Mein alter und neuer Octi
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Hallo!
§ 3 der StVO gibt hierzu Auskunft.
Zur Sache mit dem automatischen Licht möchte ich nur bemerken, dass ich für die Einführung der Lichtpflicht bin. Gerne auch als nur nach vorne wirkendes Tagfahrlicht.
Zwar sitzt der Chef, wie Bergfex bemerkt, vorne links, jedoch ist Autofahren zu einer Nebensache verkommen. Licht einschalten bei Regen, Nebel, in der Dämmerung oder in Waldstücken wird immer mehr vergessen, wie so manch anderes auch.
Übrigens fahre ich selbst Motorrad und weiss, dass das Argument "dann werden die Motorradfahrer übersehen" nicht zieht. Wir werden so oder schon übersehen.
BYE
TDI-Schrauber
§ 3 der StVO gibt hierzu Auskunft.
Zur Sache mit dem automatischen Licht möchte ich nur bemerken, dass ich für die Einführung der Lichtpflicht bin. Gerne auch als nur nach vorne wirkendes Tagfahrlicht.
Zwar sitzt der Chef, wie Bergfex bemerkt, vorne links, jedoch ist Autofahren zu einer Nebensache verkommen. Licht einschalten bei Regen, Nebel, in der Dämmerung oder in Waldstücken wird immer mehr vergessen, wie so manch anderes auch.
Übrigens fahre ich selbst Motorrad und weiss, dass das Argument "dann werden die Motorradfahrer übersehen" nicht zieht. Wir werden so oder schon übersehen.
BYE
TDI-Schrauber
Kennt den jemand eine Schnellstrasse, auf der diese theoretisch aufgehobene Begrenzung auch tatsächlich nicht durch Verkehrsschilder geregelt wird?binaurig hat geschrieben:Einspruch Euer Ehren,
auf Straßen mit geteilten Bahnen für Verkehr und Gegenverkehr darf man, wie auf Autobahnen volles Rohr heizen. Wie auf Autobahnen.
Desweiteren mußte ich mich belehren lassen, weil ich immer dachte auf Schnellstraße mit dem weißen Auto auf blauem Grund, dürfe man 120 fahren. Wo ich Dussel das nur her hatte, das stimmt nämlich nicht! Man darf hier trotzdem nur 100 fahren.
Schöne Grüße
O² Combi 1,9 TDI PD -> chipped
, Graphitgrau, Nexus, PLUS Paket, MFL, GRA, FSE, Climatronic, Teilleder. Keine Reling.

Schöne Grüße aus Regensburg
Heinz


Schöne Grüße aus Regensburg
Heinz
Zweispurige Schnellstraße B17 bei Augsburg Richtung Süden, innerorts begrenzt durch Schild auf 70 km/h, dann kommt ein Ortsendeschild: Ab diesem gilt Richtgeschwindigkeit 130 km/h wie auf Autobahnenhbert hat geschrieben: Kennt den jemand eine Schnellstrasse, auf der diese theoretisch aufgehobene Begrenzung auch tatsächlich nicht durch Verkehrsschilder geregelt wird?

Re: Autom. Einschalten des Abblendlichtes auf der Autobahn
Solche Straßen gibt es jede Menge, man achtet nur nicht darauf, wenn einem die Freiheit nicht bewusst ist.
Gleiche Denkfehler sind:
- Man darf tagsüber nicht mit Standlicht fahren > darf man. Wenn kein anderes Licht vorgeschrieben ist.
- Man darf innerorts nicht überholen > klar darf man das. Wenn es nicht durch ein Schild verboten ist.
- Man darf innerorts nicht mit Fernlicht fahren. Darf man, wenn die Straßen nicht "ausreichend beleuchtet" sind.
- Man darf innerorts nicht hupen > Doch, bei Gefahr. Hochzeiten gelten nicht als Gefahr...
- Man darf auf der Autobahn nicht die Lichthupe benutzen, um zu überholen > ist sogar dazu gedacht! Aber nicht damit bedrängen.
- Man darf auf der Landstraße nicht den "Standstreifen" benutzen > der ist dazu gedacht, dass langsamere Fahrzeuge ausweichen, damit sie überholt werden können. Gespannfahrer: dran denken! Der Standstreifen heißt auf Landstraßen auch anders als auf der Autobahn: Multifunktionsstreifen oder so.
Andererseits darf man entgegen der Meinung einiger nicht:
- beschleunigen, wenn der Hintermann zum Überholen ansetzt (wenn er schon dabei ist, sowieso nicht!)
8) Escape
Gleiche Denkfehler sind:
- Man darf tagsüber nicht mit Standlicht fahren > darf man. Wenn kein anderes Licht vorgeschrieben ist.
- Man darf innerorts nicht überholen > klar darf man das. Wenn es nicht durch ein Schild verboten ist.
- Man darf innerorts nicht mit Fernlicht fahren. Darf man, wenn die Straßen nicht "ausreichend beleuchtet" sind.
- Man darf innerorts nicht hupen > Doch, bei Gefahr. Hochzeiten gelten nicht als Gefahr...

- Man darf auf der Autobahn nicht die Lichthupe benutzen, um zu überholen > ist sogar dazu gedacht! Aber nicht damit bedrängen.
- Man darf auf der Landstraße nicht den "Standstreifen" benutzen > der ist dazu gedacht, dass langsamere Fahrzeuge ausweichen, damit sie überholt werden können. Gespannfahrer: dran denken! Der Standstreifen heißt auf Landstraßen auch anders als auf der Autobahn: Multifunktionsstreifen oder so.
Andererseits darf man entgegen der Meinung einiger nicht:
- beschleunigen, wenn der Hintermann zum Überholen ansetzt (wenn er schon dabei ist, sowieso nicht!)
8) Escape
- Egonson
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Re:
binaurig hat geschrieben:Einspruch Euer Ehren,
auf Straßen mit geteilten Bahnen für Verkehr und Gegenverkehr darf man, wie auf Autobahnen volles Rohr heizen. Wie auf Autobahnen.
Desweiteren mußte ich mich belehren lassen, weil ich immer dachte auf Schnellstraße mit dem weißen Auto auf blauem Grund, dürfe man 120 fahren. Wo ich Dussel das nur her hatte, das stimmt nämlich nicht! Man darf hier trotzdem nur 100 fahren.
Schöne Grüße
Falsch,
diese Fahrbahn muß mit einem festen Fahrbahnteiler (Leitplanken) voneinander getrennt sein damit man ohne Geschwindigkeitsbeschränkung fahren darf.
Gruß Egon
RS TDI PD - 206 PS - 433 NM - ohne Tuning
Umbau unterer Kühlergrill
Verbrauch für RS TDI - Immer mit Climatronic - keine Schleichfahrten
www.der-boehner.de
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Re: Autom. Einschalten des Abblendlichtes auf der Autobahn
Lies doch mal das Posting direkt vor dem zitierten. Darauf bezieht er sich...
- Egonson
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Re: Autom. Einschalten des Abblendlichtes auf der Autobahn
Glatt überlesen.
Danke
Gruß Egon
Danke
Gruß Egon
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Re: Re:
heißt es nicht sogar nur bauliche Maßnahmen, muß ja nicht immer eine Leitplanke sein.Egonson hat geschrieben: Falsch,
diese Fahrbahn muß mit einem festen Fahrbahnteiler (Leitplanken) voneinander getrennt sein damit man ohne Geschwindigkeitsbeschränkung fahren darf.
Gruß Egon
Und das sogar rechts. Ist dann nämlich kein überholen, sondern freie Fahrbahnwahl.Escape hat geschrieben: - Man darf innerorts nicht überholen > klar darf man das. Wenn es nicht durch ein Schild verboten ist.
Escape
Re: Autom. Einschalten des Abblendlichtes auf der Autobahn
Was, haben wir hier einen Fahrlehrer?Escape hat geschrieben:Solche Straßen gibt es jede Menge, man achtet nur nicht darauf, wenn einem die Freiheit nicht bewusst ist.
Gleiche Denkfehler sind:
- Man darf tagsüber nicht mit Standlicht fahren > darf man. Wenn kein anderes Licht vorgeschrieben ist.
- Man darf innerorts nicht überholen > klar darf man das. Wenn es nicht durch ein Schild verboten ist.
- Man darf innerorts nicht mit Fernlicht fahren. Darf man, wenn die Straßen nicht "ausreichend beleuchtet" sind.
- Man darf innerorts nicht hupen > Doch, bei Gefahr. Hochzeiten gelten nicht als Gefahr...![]()
- Man darf auf der Autobahn nicht die Lichthupe benutzen, um zu überholen > ist sogar dazu gedacht! Aber nicht damit bedrängen.
- Man darf auf der Landstraße nicht den "Standstreifen" benutzen > der ist dazu gedacht, dass langsamere Fahrzeuge ausweichen, damit sie überholt werden können. Gespannfahrer: dran denken! Der Standstreifen heißt auf Landstraßen auch anders als auf der Autobahn: Multifunktionsstreifen oder so.
Andererseits darf man entgegen der Meinung einiger nicht:
- beschleunigen, wenn der Hintermann zum Überholen ansetzt (wenn er schon dabei ist, sowieso nicht!)
8) Escape
Dann kannst du uns ja auch gleich die 7 Regeln beim Überholen sagen (aber ohne Internet
