Verfasst: 12. Juni 2005 23:21
echt? Jetzt weiß ich wieder mehr. Wunder mich nur warum da keiner schneller fährt
Kennt den jemand eine Schnellstrasse, auf der diese theoretisch aufgehobene Begrenzung auch tatsächlich nicht durch Verkehrsschilder geregelt wird?binaurig hat geschrieben:Einspruch Euer Ehren,
auf Straßen mit geteilten Bahnen für Verkehr und Gegenverkehr darf man, wie auf Autobahnen volles Rohr heizen. Wie auf Autobahnen.
Desweiteren mußte ich mich belehren lassen, weil ich immer dachte auf Schnellstraße mit dem weißen Auto auf blauem Grund, dürfe man 120 fahren. Wo ich Dussel das nur her hatte, das stimmt nämlich nicht! Man darf hier trotzdem nur 100 fahren.
Schöne Grüße
Zweispurige Schnellstraße B17 bei Augsburg Richtung Süden, innerorts begrenzt durch Schild auf 70 km/h, dann kommt ein Ortsendeschild: Ab diesem gilt Richtgeschwindigkeit 130 km/h wie auf Autobahnenhbert hat geschrieben: Kennt den jemand eine Schnellstrasse, auf der diese theoretisch aufgehobene Begrenzung auch tatsächlich nicht durch Verkehrsschilder geregelt wird?
binaurig hat geschrieben:Einspruch Euer Ehren,
auf Straßen mit geteilten Bahnen für Verkehr und Gegenverkehr darf man, wie auf Autobahnen volles Rohr heizen. Wie auf Autobahnen.
Desweiteren mußte ich mich belehren lassen, weil ich immer dachte auf Schnellstraße mit dem weißen Auto auf blauem Grund, dürfe man 120 fahren. Wo ich Dussel das nur her hatte, das stimmt nämlich nicht! Man darf hier trotzdem nur 100 fahren.
Schöne Grüße
heißt es nicht sogar nur bauliche Maßnahmen, muß ja nicht immer eine Leitplanke sein.Egonson hat geschrieben: Falsch,
diese Fahrbahn muß mit einem festen Fahrbahnteiler (Leitplanken) voneinander getrennt sein damit man ohne Geschwindigkeitsbeschränkung fahren darf.
Gruß Egon
Und das sogar rechts. Ist dann nämlich kein überholen, sondern freie Fahrbahnwahl.Escape hat geschrieben: - Man darf innerorts nicht überholen > klar darf man das. Wenn es nicht durch ein Schild verboten ist.
Escape
Was, haben wir hier einen Fahrlehrer?Escape hat geschrieben:Solche Straßen gibt es jede Menge, man achtet nur nicht darauf, wenn einem die Freiheit nicht bewusst ist.
Gleiche Denkfehler sind:
- Man darf tagsüber nicht mit Standlicht fahren > darf man. Wenn kein anderes Licht vorgeschrieben ist.
- Man darf innerorts nicht überholen > klar darf man das. Wenn es nicht durch ein Schild verboten ist.
- Man darf innerorts nicht mit Fernlicht fahren. Darf man, wenn die Straßen nicht "ausreichend beleuchtet" sind.
- Man darf innerorts nicht hupen > Doch, bei Gefahr. Hochzeiten gelten nicht als Gefahr...![]()
- Man darf auf der Autobahn nicht die Lichthupe benutzen, um zu überholen > ist sogar dazu gedacht! Aber nicht damit bedrängen.
- Man darf auf der Landstraße nicht den "Standstreifen" benutzen > der ist dazu gedacht, dass langsamere Fahrzeuge ausweichen, damit sie überholt werden können. Gespannfahrer: dran denken! Der Standstreifen heißt auf Landstraßen auch anders als auf der Autobahn: Multifunktionsstreifen oder so.
Andererseits darf man entgegen der Meinung einiger nicht:
- beschleunigen, wenn der Hintermann zum Überholen ansetzt (wenn er schon dabei ist, sowieso nicht!)
8) Escape