Dazumals beim Daimler, der mit 223 km/h Höchstgeschwindigkeit angegeben war, wurden auch Metallventile verbaut. Ab 220 wäre das Pflicht sagte der Reifenhändler. Allerdings kam er vom Werk auch nur mit Gummiventilen.
Wenn es in der ABE drinn steht,dann muß es auch.So hast du ,wenn es hart auf hart kommt,keinen Versicherungsschutz.
Es ist halt so,wenn es irgendwo steht dann ja,wenn nicht dann nicht.Das hat nix mit Geschwindigkeiten oder sonstwas zu tun.
Es ist halt eine Auflage die erfüllt werden muß.
Diese werden vom TÜV und Felgenhersteller erstellt.
Alkohol ist keine Lösung sondern eine Verbindung aus C2H5OH RS LIMO Race-Blau TFSI
Ich habe dazu etwas auf der TÜV-Seite gefunden, betrifft zwar in dem Artikel Motorräder, ist allerdings ein mechanisches Problem, und somit auch für KFZ anwendbar. http://www.tuev-nord.de/23219.asp
Zumal der TÜV von einem Reifendruck von 2,9BAR ausgeht, und die meisten Autofahrer nur circa2-2,4 Bar in den Reifen haben. Der höhere Reifendruck entlastet das Verschlußventil noch. Sprich bei geringerem Druck (wie in Autoreifen anzutreffen) kann bereits bei ca. 200 km/h die Schließfederkraft überwunden werden --> Luft kann entweichen.
Fazit, wenn man oft hhe Geschwindigkeiten fährt sollte man ruhig auf kurze(!) Metallventile wechseln, aber extra dafür die Reifen runterziehen lassen halte ich für unnütz. Beim nächsten Reifenwechsel reicht....
Mein Octavia starb den Turbotod - als Entschädigung gibt's einen Superb 3U, 2,5TDI-V6 (mit Leder, Xenon, Navi und allen anderen Extras).
Also ich hab mir in meinen Winterreifen Dunlop 3D freigegeben bis 240 km/h metallventile einbauen lasse, weil es in der ABE meier Alufelge so steht!
Sieht dazu noch nett aus.
Sollten meine Sommerreifen runter sein, so dass ich neue kaufen muss, werde ich wohl auch dort welche einsetzen lassen. Sicherer und schöner.
kostet zwar ein paar euronen, aber wer rs fährt sollte so oder so nicht auf ein paar euros gucken.
Bei meinen Sommeralus in 8x18 stehen in der ABE auch Metallventile.
Mein Reifendealer hatte mir erklärt warum dieses sein muß, aber ich habe es leider vergessen (Schande über mich ).
Ich werde ihn demnächst nochmal fragen.
Ich glaube es hatte etwas zu tun damit das Originalfelgen vom Hersteller genau auf das Fahrzeug angepasst sind und deshalb auch Gummiventile gefahren werden dürfen.Bei Zubehörfelgen an Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit über 240 km sind wegen (ich glaube er sagte was von irgenteinem Überstehen des Ventils) nur Metallventile zugelassen.
gruß
Seit 07.01.2016 Octavia RS 3 5E 2.0 TSI 162 KW Quarzgrau.
AB 08.04.09 zus.Skoda Fabia II 1,4 Cool Edition: Black Magic,Authec Ethos schwarzpoliert 6,5x15 ,Paket ENJOY.
[quote="illegut"]Wenn es in der ABE drinn steht,dann muß es auch.So hast du ,wenn es hart auf hart kommt,keinen Versicherungsschutz.
quote]
Das seh ich anders !! Der Tüv hat mir die Felgen genauso wie sie der Händler angebaut hat abgenommen. Mit genau diesen Gummiventilen.
Der Tüv Prüfer hatte die ABE vorliegen und hat die Pflicht alle Punkte zu überprüfen. Das hat er ohne Beanstandung getan!! Ohne Mängel vom Tüv eingetragen. Heisst für mich als dummen Endkunden, alles ok !! Da soll sich im Ernstfall mal die Versicherung mit dem Prüfer streiten.
Gruß Thomas
Ab 22.02.2007:-)
RS TDI Combi , Race Blue,AHK,GRA,Var. Ladeboden,PDC, Sunsafe, Doggy-Gitter;-)
H&R Gewinde, 8x18" OZ Hydra
... a soll sich im Ernstfall mal die Versicherung mit dem Prüfer streiten. ...
Da bist Du trotzdem der Dumme, der Prüfer wird behaupten, dass bei der Abnahme Metallventile dran waren und er es deshalb auch nicht gesondert aufgeführt hat, weil es ja ABE-Konform war. Dann beweis mal das Gegenteil...
Punkt für dich, allerdings hab ich Fotos bei der Montage gemacht und außerdem müßte dann doch der Händler schuld sein der mir die Felgen verkauft und angebaut hat. Oder muß ich dem erklären was er zu tun hat ?
Gruß Thomas
Ab 22.02.2007:-)
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War ja nur so´n Tip für dich.
Nun weißt du bescheid und was du daraus machst ist mir eigentlich egal.
Es ist auf jeden Fall Fakt wie es oben steht.Keine Metallventile keine Betriebserlaubnis (siehe ABE)
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