Wenn der Kunde jedoch nicht hartnäckig ist und die Rechnung ohne Widerspruch zahlt ...versucht man es eben.
(Nicht das ich das gut oder richtig finde, jedoch ist es leider so).
Bei meinem Vater war es so, dass er auch eine Inspektion bei einer Vertragswerkstatt hat machen lassen.
Aufgrund von Inventur etc.. konnte jedoch keine Rechnung erstellt werden, diese wurde per Post zugestellt.
Auf der Rechnung war ein ein "seltsamer Posten" berechnet, den sich mein Vater nicht erklären konnte. Also mit der Rechnung hin zum Autohaus und um Erläuterung der Rechnung gebeten. Wo dann der "seltsamen Posten" kam, musste der Freundliche "kurz mal nach hinten" und als er zurück kam meinte er, dass es sich um einen Computerfehler handelt und der Posten natürlich storniert wird.
Im Umkehrschluss, wenn man nicht nachfragt und sich die Rechnung erläutern lässt, zahlt man unter Umständen für Dinge die nicht durchgeführt wurden.
Wenn das bei jedem 2. oder 3. funktioniert, ist das leicht verdientes Geld.
In dem Fall hätte ich mir erklären lassen, weshalb die Ultraschallreinigung jetzt aufeinmal 200€ mehr kostet und Ihm klar gemacht, dass ich nicht bereit bin diesen zu zahlen.
Hier mal ein sehr interessanter Link zu diesem Thema.
http://www.rechtslexikon-online.de/Kost ... chlag.html" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;
Wenn die Reparaturkosten die im Kostenvoranschlag genannte Summe allerdings wesentlich zu überschreiten drohen, ist der Handwerker verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren (§ 650 Absatz 2 BGB).
Er hat Dich nicht unverzüglich informiert, also würde ich auch nur die veranschlagten 200 - 250€ zahlen.
Wenn Du die Rechnung jedoch bereits gezahlt hast, hast Du damit vertragstechnisch Dein Einverständnis erklärt und kannst nicht mehr viel machen, es sei denn Du hättest "unter Vorbehalt" gezahlt.
Gruss
Marko