Ärger mit dem Händler
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M-A-X
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Re: Ärger mit dem Händler
Ich denke du wirst nur 2 Möglichkeiten haben:
1. Mit den Geräuschen leben und hoffen dass es wirklich nichts ist, oder
2. Einen Mangel feststellen lassen. Dies geht nur über Gericht und einen Gutachter. Wenn du deinem Händler (auch schriftlich) mitteilst, dass dein Auto "komische" Geräusche macht und er dir dann schriftlich mitteilt, dass dein Auto keine abnormalen Geräusche hatte, dann hast du NICHTS in der Hand...
Es wäre ja "noch schöner", wenn jeder Autokäufer seinem Verkäufer(Händler) schriftlich mitteilt, dass das Auto Geräusche macht und dann jedes in den kommenden Monaten auftretende Problem darauf schiebt.
Du musst dir auch vorstellen, was "logisch" ist. Ein Geräusch hat eine Ursache. Ist die Ursache Stand der Serie ist es kein Mangel. Ist die Ursache ein Defekt ist es ein Mangel. Aber diesen Defekt musst du anzeigen und nicht die Auswirkung (Geräusch).
Wenn du jetzt andersrum deinem Händler mitteilst das ZMS sei Defekt und er dies unter Vorbehalt ausbaut und feststellt es ist nicht Defekt, bleiben die Kosten bei dir hängen...
Also Sachverständigengutachten erstellen lassen. Und damit das nicht als Parteiengutachten ausgelegt wird, sollte man dies über das Gericht machen lassen. (z.b. selbstständiges Beweisverfahren (oder so ähnlich). Da kann dir der Anwalt deines Vertrauens aber helfen.
Wie gesagt, die Anzeige "Geräusch" gibt dir 100% KEINE Sicherheit, sollte etwas am Auto kaputt gehen.
1. Mit den Geräuschen leben und hoffen dass es wirklich nichts ist, oder
2. Einen Mangel feststellen lassen. Dies geht nur über Gericht und einen Gutachter. Wenn du deinem Händler (auch schriftlich) mitteilst, dass dein Auto "komische" Geräusche macht und er dir dann schriftlich mitteilt, dass dein Auto keine abnormalen Geräusche hatte, dann hast du NICHTS in der Hand...
Es wäre ja "noch schöner", wenn jeder Autokäufer seinem Verkäufer(Händler) schriftlich mitteilt, dass das Auto Geräusche macht und dann jedes in den kommenden Monaten auftretende Problem darauf schiebt.
Du musst dir auch vorstellen, was "logisch" ist. Ein Geräusch hat eine Ursache. Ist die Ursache Stand der Serie ist es kein Mangel. Ist die Ursache ein Defekt ist es ein Mangel. Aber diesen Defekt musst du anzeigen und nicht die Auswirkung (Geräusch).
Wenn du jetzt andersrum deinem Händler mitteilst das ZMS sei Defekt und er dies unter Vorbehalt ausbaut und feststellt es ist nicht Defekt, bleiben die Kosten bei dir hängen...
Also Sachverständigengutachten erstellen lassen. Und damit das nicht als Parteiengutachten ausgelegt wird, sollte man dies über das Gericht machen lassen. (z.b. selbstständiges Beweisverfahren (oder so ähnlich). Da kann dir der Anwalt deines Vertrauens aber helfen.
Wie gesagt, die Anzeige "Geräusch" gibt dir 100% KEINE Sicherheit, sollte etwas am Auto kaputt gehen.
- TorstenW
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Re: Ärger mit dem Händler
Moin,
naja, man sollte den Ball ein bissl flach halten!
Defekte des ZMS kündigen sich nun mal durch (solche) Geräusche an. Der Händler selbst sagt ja, dass die Geräusche daher kommen. Und das mit dem Turbo kam vom Mechaniker.
Nun isses so, dass der TE 1 Jahr Gewährleistung hat, aber nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt. Das ist in knapp 2 Monaten. Und exakt deshalb soll und wird er so vorgehen wie vorgeschlagen.
Wenn er nichts in der Hand hat, kann (und wird) in 2 Monaten und 1 Tag der Händler im Defektfall von ZMS und/oder Turbo entspannt die Füße auf den Tisch legen und das "Zauberwort" sagen. Damit ist der doofe Kunde der Gekniffene. Hat er aber den Mangel rechtzeitig angezeigt (damit kann man auch Folgeschäden verhindern!), ist der Händler weiter in der Pflicht! Nicht bis in alle Ewigkeit, aber für 1 Jahr auf jeden Fall.
Wenn er den Weg mit Gutachter etc. gehen würde, müsste der Händler im Falle, dass Mängel vorhanden sind, diese Kosten auch noch schlucken.
Kleines Beispiel gefällig?! Fiat Punto (jaaaaa, sowas hatte ich mal) brauchte alle 5000km gut einen Liter Kühlflüssigkeit. Auf Nachfrage (unter Zeugen!) beim Chef, nachdem zum 4. Mal bei einer Durchsicht für viel Geld nachgefüllt wurde, ob da nicht was faul ist, wurde ich mit einer dummen Antwort abgebürstet. Je nun, 1000km später hat er das Auto im Tausch gegen einen Neuen bekommen. Weiterverkauft, nach ca. 1500km hat es dann gerappelt: Kopfdichtung völlig durch, Wasserschlag, ein Pleuel abgerissen. Reparaturkosten >3000 DM.
Das war, bevor es die jetzt gültigen Gewährleistungsregeln gab. Der Käufer hätte die Reparatur komplett alleine "gefressen".
Das Problem des Händlers: Wir kennen uns und ich konnte bestätigen, dass es diesen Mangel schon lange gab und der Händler es von dem Problem wusste. Das Verfahren hat er mit Pauken und Trompeten verloren.
Das Pikante an der Sache: Hätte er mich nicht abgebürstet, hätte ich die Reparatur der Kopfdichtung (wären ca. 500 DM gewesen) bezahlt......
Grüße
Torsten
naja, man sollte den Ball ein bissl flach halten!
Defekte des ZMS kündigen sich nun mal durch (solche) Geräusche an. Der Händler selbst sagt ja, dass die Geräusche daher kommen. Und das mit dem Turbo kam vom Mechaniker.
Nun isses so, dass der TE 1 Jahr Gewährleistung hat, aber nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt. Das ist in knapp 2 Monaten. Und exakt deshalb soll und wird er so vorgehen wie vorgeschlagen.
Wenn er nichts in der Hand hat, kann (und wird) in 2 Monaten und 1 Tag der Händler im Defektfall von ZMS und/oder Turbo entspannt die Füße auf den Tisch legen und das "Zauberwort" sagen. Damit ist der doofe Kunde der Gekniffene. Hat er aber den Mangel rechtzeitig angezeigt (damit kann man auch Folgeschäden verhindern!), ist der Händler weiter in der Pflicht! Nicht bis in alle Ewigkeit, aber für 1 Jahr auf jeden Fall.
Wenn er den Weg mit Gutachter etc. gehen würde, müsste der Händler im Falle, dass Mängel vorhanden sind, diese Kosten auch noch schlucken.
Kleines Beispiel gefällig?! Fiat Punto (jaaaaa, sowas hatte ich mal) brauchte alle 5000km gut einen Liter Kühlflüssigkeit. Auf Nachfrage (unter Zeugen!) beim Chef, nachdem zum 4. Mal bei einer Durchsicht für viel Geld nachgefüllt wurde, ob da nicht was faul ist, wurde ich mit einer dummen Antwort abgebürstet. Je nun, 1000km später hat er das Auto im Tausch gegen einen Neuen bekommen. Weiterverkauft, nach ca. 1500km hat es dann gerappelt: Kopfdichtung völlig durch, Wasserschlag, ein Pleuel abgerissen. Reparaturkosten >3000 DM.
Das war, bevor es die jetzt gültigen Gewährleistungsregeln gab. Der Käufer hätte die Reparatur komplett alleine "gefressen".
Das Problem des Händlers: Wir kennen uns und ich konnte bestätigen, dass es diesen Mangel schon lange gab und der Händler es von dem Problem wusste. Das Verfahren hat er mit Pauken und Trompeten verloren.
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mirrow1987
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Re: Ärger mit dem Händler
Hallo Max,
ich sehe das etwas anders. Ich werde sicherlich nicht einfach damit leben, in der Hoffnung, dass nichts passiert. Immerhin habe ich beim Händler mehr Geld gezahlt, um Gewährleistung zu haben. Und für den höheren Betrag, den der Händler erhalten hat, trägt dieser eben auch die Kosten von möglichen Defekten. Ich bin kein gelernter Mechaniker und kann daher nicht mit Sicherheit sagen, woran es liegt.
Ich kann dem Händler eben nur mitteilen, was für Geräusche das Auto macht. Die Ursache herauszufinden ist nicht meine Aufgabe, sondern die des Händlers. Deswegen sage ich auch nicht "Es ist das ZMS", sondern "Ich vermute, dass es das ZMS ist, weil diese Geräusche das vermuten lassen und weil dies ein oft auftretendes Problem bei diesen Baureihen ist". Das wäre ja noch schöner, wenn der Händler etwas nur reparieren muss, wenn der Kunde zuvor die korrekte Ursache benannt hat.
Und auch, wenn sehr viele Modelle dieses Problem haben ist es dennoch ein Mangel. Dazu kommt, dass es Drehzahl abhängig ist und ab und an die Schaltung stark hakt (nur bei laufendem Motor; jedoch nicht reproduzierbar). Dies spricht ebenfalls für einen Defekt des ZMS.
Wenn der Händler mein Schreiben ignoriert, bzw. die Beseitigung des Mangels (ob nun ZMS oder irgendetwas anderes) verweigert, kann ich immer noch Gebrauch von meiner Rechtsschutzversicherung machen.
Es sollte doch auch im Interesse des Händlers sein, den Kunden zufrieden zu stellen. Denn er weiß ganz genau, dass sich sowas schnell herumspricht. Ich vermute, dass der Händler davon ausgeht, dass ich die Sache so nun ruhen lassen werde. Sobald er jedoch meinen Brief ließt und er dann merkt, dass ich es ernst meine, wird er sicher schnell zusehen, die Sache vom Tisch zu schaffen.
Natürlich hast du Recht, dass man nicht einfach in den ersten 6 Monaten ein Schreiben aufsetzen kann und alles mögliche bemängelt was nur geht, damit man dann nach diesen 6 Monaten einen Freifahrtschein trotz Beweislastumkehr hat. Das geht natürlich nicht.
Viele Grüße
Daniel
ich sehe das etwas anders. Ich werde sicherlich nicht einfach damit leben, in der Hoffnung, dass nichts passiert. Immerhin habe ich beim Händler mehr Geld gezahlt, um Gewährleistung zu haben. Und für den höheren Betrag, den der Händler erhalten hat, trägt dieser eben auch die Kosten von möglichen Defekten. Ich bin kein gelernter Mechaniker und kann daher nicht mit Sicherheit sagen, woran es liegt.
Ich kann dem Händler eben nur mitteilen, was für Geräusche das Auto macht. Die Ursache herauszufinden ist nicht meine Aufgabe, sondern die des Händlers. Deswegen sage ich auch nicht "Es ist das ZMS", sondern "Ich vermute, dass es das ZMS ist, weil diese Geräusche das vermuten lassen und weil dies ein oft auftretendes Problem bei diesen Baureihen ist". Das wäre ja noch schöner, wenn der Händler etwas nur reparieren muss, wenn der Kunde zuvor die korrekte Ursache benannt hat.
Wenn der Händler mein Schreiben ignoriert, bzw. die Beseitigung des Mangels (ob nun ZMS oder irgendetwas anderes) verweigert, kann ich immer noch Gebrauch von meiner Rechtsschutzversicherung machen.
Es sollte doch auch im Interesse des Händlers sein, den Kunden zufrieden zu stellen. Denn er weiß ganz genau, dass sich sowas schnell herumspricht. Ich vermute, dass der Händler davon ausgeht, dass ich die Sache so nun ruhen lassen werde. Sobald er jedoch meinen Brief ließt und er dann merkt, dass ich es ernst meine, wird er sicher schnell zusehen, die Sache vom Tisch zu schaffen.
Natürlich hast du Recht, dass man nicht einfach in den ersten 6 Monaten ein Schreiben aufsetzen kann und alles mögliche bemängelt was nur geht, damit man dann nach diesen 6 Monaten einen Freifahrtschein trotz Beweislastumkehr hat. Das geht natürlich nicht.
Viele Grüße
Daniel
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Re: Ärger mit dem Händler
Da der User Max hier erstmals gepostet hat habe ich das Vollzitat entfernt.
Spaß ist, was man drauß´ macht... Bilder Chefsache
Wie poste ich richtig?
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gery79
Re: Ärger mit dem Händler
Dran bleiben und lästig sein kann ich da nur sagen. Bei meinem Rs war es ähnlich:Auto gekauft und knapp 2 Monate später Abgasleuchte an,bin zum Händler raus Fehler ausgelesen-Drosselklappe sporadische Fehler.Mechaniker sagte falls das wieder passieren sollte, Auto rausstellen sie bauen mal aus und schauen was defekt ist, tja keine 2 Monate später wieder das selbe:Motorkontrollleuchte an und Auto zum Händler gestellt.
Saugrohrklappe wurde ausgebaut,gereinigt und wieder eingebaut, auf meine Bedenken das es wieder passieren könnte und ob es nicht besser gewesen wäre eine neue Saugrohrklappe einzubauen ist nur gekommen:" Da kommt sicher nix mehr"
Gut 4Wochen später wieder der Fehler, wieder raus und wieder der selbe Fehler.Da war ich dann schon etwas stinkig und sie meinten nur lapidar:"Ja müssen wir erst ausbauen und schauen was los ist, nein wir können ihnen unmöglich sagen wieviel sie bezahlen müssen weil wir nicht wissen was defekt ist"
Habe dann gesagt das der Fehler schon in den ersten Monaten war und ich nicht einsehe auf Mehrkosten sitzen zu bleiben bzw. keine Lust darauf habe das sie sich schön rauswinden da die Garantie bald aus ist.
Nach einigen Emails mit dem Chef des Autohauses und Skoda Österreich mit dem Hinweis das der Fehler in den ersten 6Monaten schon da war gings dann plötzlich sehr schnell und die Saugrohrklappe wurde ohne Probleme komplett ersetzt.Einen kleinen Anteil von 200€ für die Arbeitszeit musste ich bezahlen, womit ich aber leben konnte.Es wurde dann alles getauscht inkl.einer Entschuldigung vom Chef des Autohauses.
Also dran bleiben, lästig sein und die Vorgehensweise wie sie Torsten beschrieben hat dann klappt das schon
Das Problem mit defekten Zms hatte ich auch bei meinem alten Tdi, da hat der Händler gsd.nicht solche Mucken gemacht und die Sache laut Gebrauchtwagenversicherung richten lassen.
Saugrohrklappe wurde ausgebaut,gereinigt und wieder eingebaut, auf meine Bedenken das es wieder passieren könnte und ob es nicht besser gewesen wäre eine neue Saugrohrklappe einzubauen ist nur gekommen:" Da kommt sicher nix mehr"
Gut 4Wochen später wieder der Fehler, wieder raus und wieder der selbe Fehler.Da war ich dann schon etwas stinkig und sie meinten nur lapidar:"Ja müssen wir erst ausbauen und schauen was los ist, nein wir können ihnen unmöglich sagen wieviel sie bezahlen müssen weil wir nicht wissen was defekt ist"
Habe dann gesagt das der Fehler schon in den ersten Monaten war und ich nicht einsehe auf Mehrkosten sitzen zu bleiben bzw. keine Lust darauf habe das sie sich schön rauswinden da die Garantie bald aus ist.
Nach einigen Emails mit dem Chef des Autohauses und Skoda Österreich mit dem Hinweis das der Fehler in den ersten 6Monaten schon da war gings dann plötzlich sehr schnell und die Saugrohrklappe wurde ohne Probleme komplett ersetzt.Einen kleinen Anteil von 200€ für die Arbeitszeit musste ich bezahlen, womit ich aber leben konnte.Es wurde dann alles getauscht inkl.einer Entschuldigung vom Chef des Autohauses.
Also dran bleiben, lästig sein und die Vorgehensweise wie sie Torsten beschrieben hat dann klappt das schon
Das Problem mit defekten Zms hatte ich auch bei meinem alten Tdi, da hat der Händler gsd.nicht solche Mucken gemacht und die Sache laut Gebrauchtwagenversicherung richten lassen.
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Re: Ärger mit dem Händler
Moin,
die Gebrauchtwagenversicherung wird dem Kunden von den Händlern sehr gerne "übergeholfen"; bezahlen muss sie schließlich der Kunde. Wenn dann etwas ist (auch während des ersten halben Jahres), dann wird versucht, das über diese Versicherung abzurechnen.
So wollen die Händler (letztlich auf Kosten des Kunden) sich um ihre Gewährleistungsverpflichtung zu drücken.
Und wenn es ein Mangel ist, der von dieser Versicherung nicht abgedeckt wird, dann versuchen nicht wenige von ihnen dem Kunden (meist mit Erfolg) die Kohle aus der Tasche zu leiern. :motz:
Grüße
Torsten
die Gebrauchtwagenversicherung wird dem Kunden von den Händlern sehr gerne "übergeholfen"; bezahlen muss sie schließlich der Kunde. Wenn dann etwas ist (auch während des ersten halben Jahres), dann wird versucht, das über diese Versicherung abzurechnen.
So wollen die Händler (letztlich auf Kosten des Kunden) sich um ihre Gewährleistungsverpflichtung zu drücken.
Und wenn es ein Mangel ist, der von dieser Versicherung nicht abgedeckt wird, dann versuchen nicht wenige von ihnen dem Kunden (meist mit Erfolg) die Kohle aus der Tasche zu leiern. :motz:
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Torsten
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Re: Ärger mit dem Händler
Hey.
Ich glaube ihr habt mich falsch verstanden^^
(Erstmal habe ich die Möglichkeit 1 nur aufgeführt der Vollständigkeit halber. Nichts tun wäre halt immer ne Möglichkeit.)
Zur Alternative 2:
Wichtig ist, dass du den Mangel irgendwie beweissicher (gerichtssicher) feststellen lässt. Ein Einschreiben mit "mein Auto macht Geräusche" bringt da absolut nichts!
Gib denen den schriftlichen Auftrag zur Feststellung der Ursache des Geräuschs. Dann bekommst du eine "Rechnung" auf der steht, was gemacht worden ist. Wenn dann an diesen Bauteilen ein Schaden auftritt, der schon bei Reparatur hätte entdeckt werden müssen (egal, ob sie die Teile überprüft haben ODER die Teile hätten aus objektiver Sicht überprüft werden MÜSSEN) stehst du gut da. Problem wird dann nur diese Rechnung falls sie nichts finden. Die zahlst ERSTMAL du.
Ich hoffe das ist klarer geworden
EDIT: Ich habe mir nochmals alles durchgelesen. Dein vorführen beim Händler war, wenn ich das richtig lese, ca so: Du bist dahin gegangen, hast das mit den Geräuschen erwähnt. Der Verkäufer und ein Mechaniker haben ne Probefahrt mit dir gemacht und beide gesagt es ist nichts. Dann bist du gefahren. (alles stark vereinfacht). Du hast weder schriftlich den etwaigen Mangel zur Beseitigung in Auftrag gegeben, noch schriftlich diese "Diagnose" erhalten? Das ist, wie auch Torsten sagte, nichts Wert.
Du musst natürlich auch nicht zum Händler gehen und sagen "Das Geräusch ist atypisch und kommt vom ZMS". Du MUSST aber schriftlich einen Auftrag geben den Mangel zu beheben. Oder zumindest schriftlich den Auftrag geben "Fahrzeug macht atypische Geräusche - Mangelfeststellung".
Zu deinem Fiat Torsten: Das war etwas anderes. Der Kühlflüssigkeitskreislauf ist ein geschlossenes System. Ein Fahrzeug verliert (wenn alles in Ordnung ist) keine Kühlflüssigkeit (bzw nur minimal). Das ist ein Mangel, der leicht feststellbar und beweisbar ist. Ein Geräusch hingegen ist sehr subjektiv. Was der eine als störend und falsch empfindet, empfindet ein anderer als normal. Du kannst später nicht objektiv beschreiben, was das für ein Geräusch war. Fehlende Kühlflüssigkeit lässt sich hingegen sehr einfach belegen.
Ich glaube ihr habt mich falsch verstanden^^
(Erstmal habe ich die Möglichkeit 1 nur aufgeführt der Vollständigkeit halber. Nichts tun wäre halt immer ne Möglichkeit.)
Zur Alternative 2:
Wichtig ist, dass du den Mangel irgendwie beweissicher (gerichtssicher) feststellen lässt. Ein Einschreiben mit "mein Auto macht Geräusche" bringt da absolut nichts!
Gib denen den schriftlichen Auftrag zur Feststellung der Ursache des Geräuschs. Dann bekommst du eine "Rechnung" auf der steht, was gemacht worden ist. Wenn dann an diesen Bauteilen ein Schaden auftritt, der schon bei Reparatur hätte entdeckt werden müssen (egal, ob sie die Teile überprüft haben ODER die Teile hätten aus objektiver Sicht überprüft werden MÜSSEN) stehst du gut da. Problem wird dann nur diese Rechnung falls sie nichts finden. Die zahlst ERSTMAL du.
Ich hoffe das ist klarer geworden
EDIT: Ich habe mir nochmals alles durchgelesen. Dein vorführen beim Händler war, wenn ich das richtig lese, ca so: Du bist dahin gegangen, hast das mit den Geräuschen erwähnt. Der Verkäufer und ein Mechaniker haben ne Probefahrt mit dir gemacht und beide gesagt es ist nichts. Dann bist du gefahren. (alles stark vereinfacht). Du hast weder schriftlich den etwaigen Mangel zur Beseitigung in Auftrag gegeben, noch schriftlich diese "Diagnose" erhalten? Das ist, wie auch Torsten sagte, nichts Wert.
Du musst natürlich auch nicht zum Händler gehen und sagen "Das Geräusch ist atypisch und kommt vom ZMS". Du MUSST aber schriftlich einen Auftrag geben den Mangel zu beheben. Oder zumindest schriftlich den Auftrag geben "Fahrzeug macht atypische Geräusche - Mangelfeststellung".
Zu deinem Fiat Torsten: Das war etwas anderes. Der Kühlflüssigkeitskreislauf ist ein geschlossenes System. Ein Fahrzeug verliert (wenn alles in Ordnung ist) keine Kühlflüssigkeit (bzw nur minimal). Das ist ein Mangel, der leicht feststellbar und beweisbar ist. Ein Geräusch hingegen ist sehr subjektiv. Was der eine als störend und falsch empfindet, empfindet ein anderer als normal. Du kannst später nicht objektiv beschreiben, was das für ein Geräusch war. Fehlende Kühlflüssigkeit lässt sich hingegen sehr einfach belegen.
- TorstenW
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Re: Ärger mit dem Händler
Moin,
Sorry für OT: Das Problem beim Fiat war, dass der Händler von dem (bestehenden) Mangel nichts gewusst haben will und der Käufer die Reparatur hätte selbst zahlen sollen/müssen.
Hier isses so ähnlich. Wenn die 6 Monate rum sind und der TE hat nix in der Hand, hat er die A... - Karte gezogen.
Grüße
Torsten
Sorry für OT: Das Problem beim Fiat war, dass der Händler von dem (bestehenden) Mangel nichts gewusst haben will und der Käufer die Reparatur hätte selbst zahlen sollen/müssen.
Hier isses so ähnlich. Wenn die 6 Monate rum sind und der TE hat nix in der Hand, hat er die A... - Karte gezogen.
Grüße
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Re: Ärger mit dem Händler
Deshalb ja einen schriftlichen Auftrag geben. Ein Hinweis auf Geräusche per Brief ist nicht gerichtsfest...
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mirrow1987
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Re: Ärger mit dem Händler
Genau so ist das abgelaufen. Ich hätte mich nicht so abwimmeln lassen dürfen. Ich war aber irgendwie sprachlos über die Aussagen, dass ich dem gar nichts entgegengesetzt habe.M-A-X hat geschrieben: EDIT: Ich habe mir nochmals alles durchgelesen. Dein vorführen beim Händler war, wenn ich das richtig lese, ca so: Du bist dahin gegangen, hast das mit den Geräuschen erwähnt. Der Verkäufer und ein Mechaniker haben ne Probefahrt mit dir gemacht und beide gesagt es ist nichts. Dann bist du gefahren. (alles stark vereinfacht). Du hast weder schriftlich den etwaigen Mangel zur Beseitigung in Auftrag gegeben, noch schriftlich diese "Diagnose" erhalten? Das ist, wie auch Torsten sagte, nichts Wert.
Du musst natürlich auch nicht zum Händler gehen und sagen "Das Geräusch ist atypisch und kommt vom ZMS". Du MUSST aber schriftlich einen Auftrag geben den Mangel zu beheben. Oder zumindest schriftlich den Auftrag geben "Fahrzeug macht atypische Geräusche - Mangelfeststellung".
In dem Schreiben, was ich aufgesetzt habe, habe ich natürlich geschrieben, dass sie die Mängel beheben müssen. Sollten Sie weiterhin der Meinung sein, das Problem sei nicht gravierend, dann sollen die mir dies ausdrücklich schriftlich mitteilen, damit ich weitere Schritte veranlassen kann.