Hallo auch nochmal hier:
Dirk-Ac hat geschrieben:
Habe ihm dann klar gemacht das:
A. Das Auto ohne Gewähr verkauft wurde, da dies laut Kaufvertrag ausgeschlossen ist, hatten einen Vordruck gekauft.
Da sich hier soviele immer nur auf diese Ausschlußklausel berufen, möchte ich mal einwenden, dass sich das natürlich nur auf "Verkauf im guten Gewissen" beziehen kann. Weiß der Verkäufer um den Umstand des Sachmangels, und wischt z.B. einfach das Öl ab und schmiert das Leck mit irgendwas zu, ist er natürlich dennoch für den getäuschten Käufer greifbar. Ferner könnte es sich um einen Betrug handeln!
Das bezieht sich nicht auf den aktuellen Fall!!! Ich habe nur den Eindruck, dass hier pauschal diese Klausel vorgeschoben wird und jeder meint, er könnte jeden Schrott weitergeben und ist raus, wenn es bis zur Geldübergabe nicht bemerkt wurde. Dem ist garantiert nicht so. Aber wie gesagt, dass soll nicht den Fall von Dirk-AC bewerten.
B. War das Auto erst am 22.1.08 beim TÜV und die hätten ja wohl zumindest massiven Ölverlust bemängeln müssen! War aber "ohne erkennbare Mängel"
Bessere Beweise kann man kaum haben.
Mit den letzten beiden Gebrauchten die ich hatte war ich jeweils vorm Kauf beim ADAC-Komplettcheck; für rund 100€ wenn ich mich recht erinnere. Der Check hat mir beide Male die Entscheidung erleichtert, die Audis mit annähernd 200tkm zu kaufen und beide noch fast 100tkm zu fahren, ohne große Reparaturen dran zu haben.
Würde ich irgendwann an Privat verkaufen, würde ich so einen Check machen lassen und den Bericht vorweisen. Es ist eine gute Argumentationsgrundlage!
C.Sind weder in meiner Auffahrt noch in der Garage irgendwelche Ölflecken zu sehen. Beton natur da würde es ja einziehen und ewig sichtbar sein.
Habe dann nochmal mit dem Herrn Telefoniert, er meinte sein Anwalt ist der Meinung man solle sich ohne Gericht einigen ( soll die hälfte der kosten tragen ).........habe Ihm geantwortet das mein Anwalt sagt er habe keine Chance nu bin ich mal gespannt wie es weiter geht. Bin im Rechtschutz und werde diesen auch nutzen.
Ich denke auch, dass da jemand zu testen versucht, ob man einen Dummen findet der sich nicht wehrt. Du wirst belabert bis Du überzeugt bist, dass Anwalt- und Gerichtskosten den Streitwert übersteigen und Du meinst, Faust in der Tasche und zahlen wäre günstiger.
Schade schade habe schon gedacht das mir sowas nicht passiert, hmm ob es wohl daran liegt das der Käufer eine sehr grosse Familie mit sehr vielen Cousinen und Cousines hat?!
Schön ausgedrückt!
Grüße vom Dobbie