
Baustellenspuren-Breite
- tehr
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Re: Baustellenspuren-Breite
Das sind vermutlich die Breiten der Fahrspuren in einer Baustelle. Ich habe es aber noch nicht nachgemessen. 

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Re: Baustellenspuren-Breite
Hm, könnte wohl stimmen.
Spaß ist, was man drauß´ macht... Bilder Chefsache
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- Timmey
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Re: Baustellenspuren-Breite
ich hab es gegoogled und das meinte jemand in einem anderen Forum. Dieser Jemand hatte beim ADAC nachgefragt und diese Antwort erhalten.
Kommt jedenfalls so inetwa auch hin.
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Re: Baustellenspuren-Breite
Ich zitiere mal aus dem vom TE gesetzten Link:
Angesichts dieser Entwicklung fragen sich viele Verkehrsexperten, ob die Breitenvorschrift für Autobahnbaustellen überhaupt noch zeitgemäß ist. Sie basiert auf der 16 Jahre alten "Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA), wonach die linken Fahrspuren in Baustellenbereichen 2,50 Meter breit sein müssen.
Da für die Fahrt ein seitlicher Sicherheitsabstand von jeweils 25 Zentimetern gilt, kamen die Behörden auf das umstrittene Zweimeterlimit für die Fahrzeugbreite. Es ist also tatsächlich etwas mehr Platz vorhanden, als die Verkehrsschilder vorgeben.
- Octi_TDI
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Re: Baustellenspuren-Breite
Hallo Leo, danke für die Bilder, da habe ich ja noch mal Glück gehabt
.
Timmy, wieso so angepieselt? Du hast recht, die Wahrscheinlichkeit ist gering. Aber wenn die Herren auf der Brücke stehen, werden sie mehr oder weniger jedes Auto prüfen und die haben dann auch einen Blick dafür. Spätestens nach 2 Tagen haben die 90% der Fahrzeugbreiten im Kopf.
Na wie auch immer, es macht sowieso jeder, wonach ihm ist.

Timmy, wieso so angepieselt? Du hast recht, die Wahrscheinlichkeit ist gering. Aber wenn die Herren auf der Brücke stehen, werden sie mehr oder weniger jedes Auto prüfen und die haben dann auch einen Blick dafür. Spätestens nach 2 Tagen haben die 90% der Fahrzeugbreiten im Kopf.
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- Timmey
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Re: Baustellenspuren-Breite
Ich bin doch nicht angepieselt, nur uneinsichtig 

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Re: Baustellenspuren-Breite
Bezüglich der Fahrbahnbreiten gilt es aber zu bedenken, dass gemäß der hier erwähnten RSA die Markierung zur Fahrbahnbreite zählt. Dieses gilt insbesondere für die rechte Randmarkierung (in der Regel 15cm breit).
Die Fahrbahntrennlinien (Strich-Lücke oder durchgezogen, ebenfalls 15cm breit) zählen jeweils zur Hälfte zu den angrenzenden Fahrspuren. Optisch ist die eigene Fahrspur somit noch etwas enger als die vorgeschriebene Mindestbreite von 2,50m für die Überholspur und 3,25m für die Hauptspur.
Und 3,25m incl. Markierung ist auch für einen LKW alles andere als viel!!!
Die hier erwähnten Breiten sind aber wirklich auch nur Mindestbreiten aus der RSA. Sofern es die vorh. Fahrbahn hergibt, dürfen die jeweiligen Fahrspuren selbstverständlich in Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde (für Autobahnen auf Landesebene) verbreitert werden, und werden es in der Regel auch.
Schon alleine um das Unfallpotential in zu engen Baustellen zu minimieren!
Allerdings geben unsere Autobahnen in vielen Fällen keine Verbreiterung der Fahrspuren in Baustellen her und somit muss halt zwingend auf die Mindestbreiten zurückgegriffen werden.
Temporäre Verbreiterungen, wie sie hier und da mal erwähnt werden, sind ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. Wenn ich jetzt sage, dass alleine die Verkehrssicherung auf Autobahnbaustellen ohne große Anstrengung 30% und mehr der gesamten Bausumme verschlingt, kann sich der eine oder andere vielleicht ausmalen, wie eine Verbreiterung die Kosten zusätzlich in die Höhe treibt.
Dieses aber nur mal so am Rande!
Jetzt aber eine Frage: Wie sieht es eigentlich mit den silberblauen Einsatzfahrzeugen der Ordnunghüter aus? Die E-Klasse, 5er BMW oder A6 dürfen sich doch auch nur eingeschränkt in Baustellen bewegen, sofern sie nicht im Einsatz sind.
Darf ich die dann beim nächsten Überholmanöver anzeigen weil ich mich durch ihre überbreiten Karossen genötigt fühle??
Die Fahrbahntrennlinien (Strich-Lücke oder durchgezogen, ebenfalls 15cm breit) zählen jeweils zur Hälfte zu den angrenzenden Fahrspuren. Optisch ist die eigene Fahrspur somit noch etwas enger als die vorgeschriebene Mindestbreite von 2,50m für die Überholspur und 3,25m für die Hauptspur.
Und 3,25m incl. Markierung ist auch für einen LKW alles andere als viel!!!
Die hier erwähnten Breiten sind aber wirklich auch nur Mindestbreiten aus der RSA. Sofern es die vorh. Fahrbahn hergibt, dürfen die jeweiligen Fahrspuren selbstverständlich in Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde (für Autobahnen auf Landesebene) verbreitert werden, und werden es in der Regel auch.
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Allerdings geben unsere Autobahnen in vielen Fällen keine Verbreiterung der Fahrspuren in Baustellen her und somit muss halt zwingend auf die Mindestbreiten zurückgegriffen werden.
Temporäre Verbreiterungen, wie sie hier und da mal erwähnt werden, sind ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. Wenn ich jetzt sage, dass alleine die Verkehrssicherung auf Autobahnbaustellen ohne große Anstrengung 30% und mehr der gesamten Bausumme verschlingt, kann sich der eine oder andere vielleicht ausmalen, wie eine Verbreiterung die Kosten zusätzlich in die Höhe treibt.
Dieses aber nur mal so am Rande!
Jetzt aber eine Frage: Wie sieht es eigentlich mit den silberblauen Einsatzfahrzeugen der Ordnunghüter aus? Die E-Klasse, 5er BMW oder A6 dürfen sich doch auch nur eingeschränkt in Baustellen bewegen, sofern sie nicht im Einsatz sind.
Darf ich die dann beim nächsten Überholmanöver anzeigen weil ich mich durch ihre überbreiten Karossen genötigt fühle??

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Die meisten Autos haben drei Bremsen! Die Fußbremse, die Handbremse und die eigene Frau!
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Re: Baustellenspuren-Breite
Kannst sie ja mal Dumm fragen, die freuen sich bestimmt über solche Aufmerksamen Fahrer!
Aber nur so zur Info, Einsatzfahrzeuge haben andere Regeln. Zum Beispiel dürfen sie ja auch schneller als erlaubt fahren, um fest zu stellen zu können ob andere zu schnell sind.

Aber nur so zur Info, Einsatzfahrzeuge haben andere Regeln. Zum Beispiel dürfen sie ja auch schneller als erlaubt fahren, um fest zu stellen zu können ob andere zu schnell sind.