Bezüglich der Fahrbahnbreiten gilt es aber zu bedenken, dass gemäß der hier erwähnten RSA die Markierung zur Fahrbahnbreite zählt. Dieses gilt insbesondere für die rechte Randmarkierung (in der Regel 15cm breit).
Die Fahrbahntrennlinien (Strich-Lücke oder durchgezogen, ebenfalls 15cm breit) zählen jeweils zur Hälfte zu den angrenzenden Fahrspuren. Optisch ist die eigene Fahrspur somit noch etwas enger als die vorgeschriebene Mindestbreite von 2,50m für die Überholspur und 3,25m für die Hauptspur.
Und 3,25m incl. Markierung ist auch für einen LKW alles andere als viel!!!
Die hier erwähnten Breiten sind aber wirklich auch nur Mindestbreiten aus der RSA. Sofern es die vorh. Fahrbahn hergibt, dürfen die jeweiligen Fahrspuren selbstverständlich in Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde (für Autobahnen auf Landesebene) verbreitert werden, und werden es in der Regel auch.
Schon alleine um das Unfallpotential in zu engen Baustellen zu minimieren!
Allerdings geben unsere Autobahnen in vielen Fällen keine Verbreiterung der Fahrspuren in Baustellen her und somit muss halt zwingend auf die Mindestbreiten zurückgegriffen werden.
Temporäre Verbreiterungen, wie sie hier und da mal erwähnt werden, sind ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. Wenn ich jetzt sage, dass alleine die Verkehrssicherung auf Autobahnbaustellen ohne große Anstrengung 30% und mehr der gesamten Bausumme verschlingt, kann sich der eine oder andere vielleicht ausmalen, wie eine Verbreiterung die Kosten zusätzlich in die Höhe treibt.
Dieses aber nur mal so am Rande!
Jetzt aber eine Frage: Wie sieht es eigentlich mit den silberblauen Einsatzfahrzeugen der Ordnunghüter aus? Die E-Klasse, 5er BMW oder A6 dürfen sich doch auch nur eingeschränkt in Baustellen bewegen, sofern sie nicht im Einsatz sind.
Darf ich die dann beim nächsten Überholmanöver anzeigen weil ich mich durch ihre überbreiten Karossen genötigt fühle??
