Meldung : Irr-Lichter kosten Plakette

Speziell zum Tuning des Octavia I
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Andi
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Meldung : Irr-Lichter kosten Plakette

Beitrag von Andi »

Irr-Lichter kosten Plakette

Unzulässige Lampen am Pkw gelten von Mai 2003 an bei der Hauptuntersuchung als "erheblicher Mangel". Nicht mehr zulässig seien Lichterketten, Firmenembleme sowie Namensschriftzüge aus Leuchtdioden und beleuchtete Figuren, teilt der TÜV Norddeutschland in Hannover mit. Zulässige Leuchten, die aber falsch angebaut wurden, wie gelbe Seitenmarkierungsleuchten an der Fahrzeugfront oder zu viele Scheinwerfer, können in Zukunft ebenso zur Verweigerung der Betriebserlaubnis führen.

Verboten: Schutzgitter und farbige Lampen

Einen erheblichen Mangel stellen dem TÜV zufolge auch umgebaute Leuchten mit farbigen, nicht genehmigten Glühlampen dar. Ebenso sei die Verwendung von Schutzgittern vor den Scheinwerfern unzulässig. Auch Leuchten im Innenraum, die unmittelbar nach außen wirken, zum Beispiel Laufschriftzüge, Namensschilder und farbige Lampen hinter der Windschutzscheibe, sind verboten.


Bei allen unerlaubten Lampen müssen nach TÜV-Angaben zumindest die Kabel entfernt werden, gegebenenfalls auch die ganze Lampe abgebaut werden. Blinkende Lampen im Cockpit, bunte Glühlampen oder abgedunkelte Rückleuchten könnten andere Verkehrsteilnehmer irritieren und dazu führen, dass sie unter Umständen die Verkehrssituation falsch einschätzen und sich dabei gefährden, so der TÜV. Wer nach der Hauptuntersuchung seine unerlaubten Lampen und Lämpchen wieder in Betrieb nimmt ist nicht nur ohne Allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs, auch der Versicherungsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Bei einer Polizeikontrolle können die Beamten das Fahrzeuge an Ort und Stelle stilllegen.

Quelle : http://auto.t-online.de/AU/DE/de/homepa ... ws8081.xml

Gruß,
Andi
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Kromi
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Beitrag von Kromi »

Was ich gar nicht mal schlecht finde ist die Sache, dass man einer Stilllegung des Fahrzeugs nur mit sofortigen Maßnahmen wie z.Bsp. dem Trennen der Kabel entkommen kann. Der Spruch "Werd ich morgen gleich ändern." hat sich dann erledigt.

In erster Linie wird diese Sache die Jungs treffen, die das Standlicht an Ihrem Fahrzeug grün färben und u.U. sogar die Farbe des Abblendlichts ändern (sprich der typische klischeebehaftete 18jährige Polo-Fahrer).
Wenn man z.Bsp. Seitenmarkierungsleuchten den Vorschriften entsprechend anbaut (Höhe, Farbe, etc), passiert nix.

Die Überlegung zum Handeln rührt sicherlich davon, dass in den letzten Jahren vermehrt rollende 'Weihnachtsbäume' auf den Straßen unterwegs sind.

In der Praxis wird's jedoch weiterhin so aussehen: Vor dem TÜV ist nicht nach dem TÜV. ;-)

Gruß! Kromi
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insideR
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Endlich mal was vernünftiges!

Beitrag von insideR »

Hoffentlich wird die Nummer auch durchgezogen. Speziell fallen mir da die Prol's mit ihrem ekligen blauen Licht ein. Aber wat soll'n se machen: keene Kohle für wat ordentliches, da kann man wenigstens so'n Werbegeschenk in's Auto nageln.
Don't feet prol's.
Ralf
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