Öl im Kühlwasser bei Neufahrzeug, Schon mal sowas gehabt ?

Zur Technik des Octavia I
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microwire
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Öl im Kühlwasser bei Neufahrzeug, Schon mal sowas gehabt ?

Beitrag von microwire »

Hallo,

meine Eltern haben ein Octavia 2,0 L Autom. Neufahrzeug. Plötzlich ging die Warnlampe fürs Kühlwasser an, auch bei nur eingeschalteter Zündung.

Der Wasserstand war aber normal, Überhitzung lag auch nicht vor. Ich fand nur die Kühlflüssigkeit im Behälter etwas schleimig. Naja, wer weiss was die da mittlerweile reinmachen G12 oder so. Da offensichtlich die gute alte Schwimmertechnik gegen 2 Elektroden abtreten musste, habe ich auf eine Elektronikproblem geschoben und etwas Wasser aufgefüllt.

Nun ging die Lampe wieder an und meine Eltern sind in die Werkstatt gefahren. da hieß es dann, Öl im Kühlwasser und der Zylinderkopf wurde runtergeholt, Verdacht auf def. Kopfdichtung. Dabei wurde auch gleich der Thermostat getauscht, weils wohl auch schnell zu kochen beginngt. Aber Fehlanzeige. Nun soll es ein Riss im Motor oder im Kopf sein. Hat jemand sowas schon gehabt ? Das Teil hat gerade mal 1000 km runter.
Kann es auch was andere sein ? Ev. Ölkühler oder so ?
Richi Rich
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Beitrag von Richi Rich »

Habe so ein Problem in dem TDI - Forum gelesen.
Da wars auch ein Riss im Kopf, aber auch defekte Zylinderkopfdichtungen können sowas hervorzaubern. ABer solange alles auf Garantie geht, ist es halb so schlimm, denn ein neuer Kopf ist nicht billig.

Gruß,
Richi
microwire
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Beitrag von microwire »

Nach Wechsel des Kopfes und anderer Teile (hat das Autohaus nicht so genau gesagt) gehts wieder.

Aber eins wurde mir klar:
Den Begriff Mobiltätsgarantie führt Skoda zu unrecht. Mobil waren meine Eltern 13 Tage lang NICHT, weil es im Landkreis, in dem die Panne passierte nur Mercedes C180 Automatik-Leihwagen gab und die wollte Skoda nicht bezahlen. Und die können/dürfen nur Automatik fahren.
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insideR
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Beitrag von insideR »

Der Geschäftsführer von Skoda Deutschland heißt Dieter Sitz, Mail: dieter.sitz@skoda.de.
Einfach mal anmeckern, die Nummer ist zu heftig. Und wenn das Auto dort repariert wurde, wo es gekauft wurde, auch noch mal nen Schnack machen. Aber sachlich bleiben, ggf vorher rechtlichen Rat einholen.
Ralf
microwire
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Beitrag von microwire »

Hallo,
ist ein EU-Import und wurde daher nicht bei einem "Händler meines Vertrauens" in Deutschland gekauft sondern bei einem dieser EU-Vermittler. Das macht auch keinen Unterschied und wenn ein Unterschied gemacht wird ist das ein Verstoss gegen geltendes Recht und dann ist wohl mal wieder eine Strafe aus Brüssel in Millionenhöhe fällig.

Für den Händler macht das auch keinen Unterschied, da sich jede Werkstatt vor Durchführung irgendwelcher Garantiereparaturen oder Leistungen im Rahmen der Mobilitätsgarantie das OK von Skoda holen muss.
0815 Standardmietwagen werden sofort zugesagt. Ist das Problem aber etwas abweichend, wird an höherer Stelle bei Skoda entschieden.
gbwriter
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Beitrag von gbwriter »

einetlich haben die skodaianer in weiterstadt aber ne seltsame vorstellung von mobilitätszusage
scheint aber audi-vw-seat-skoda krankheit. als unser neuwertiger werkswagen A6 beim händler hier um die ecke war, viele, viele kleinigkeiten, da gab's auch keine mobilität und vag süd kannst de weitgehend vergessen
ich hatte beim werkstattinhaber den eindruck, der muß die mobilkiste aus eigener tasche bezahlen
die tun schon jede menge, damit ihnen die kunden davonlaufen ...

doch: wo ist es schon besser damit???
greetz gerhard
eleganter octi 1.8T combi, grau metallisch, xenon und anderen kram, mj03
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insideR
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Beitrag von insideR »

Nicht Garantie mit Sachmangelhaftung verwechseln! Garantie ist freiwillig und kann an Bedingungen geknüpft werden. In diesem Falle eben, wie lange ein Ersatzfahrzeug bezahlt wird. In diesem speziellen Falle würd ich zum Verkäufer gehen und Wandlung verlangen oder eine Beteiligung an den Kosten. Denn genau genommen und rechtlich gesehen ist der Verkäufer für dich der Ansprechpartner. Der hat dir sicher auch die hübschen Argumente in den Mund gelegt, die du dem Werkstattmeister um die Ohren hauen sollst. Leider hat er vergessen, dass der Verkäufer die Sachmangelhaftung gibt und nicht der Hersteller. Mit dem muß sich der Verkäufer rumschlagen, aber das interessiert dich ja nicht. Tja, Gesetze kennen und erzählt bekommen ist schon ein Unterschied. Gleich mit ner Millionenklage aus Brüssel drohen: Bist du Bild-Reporter?
Ralf
microwire
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Beitrag von microwire »

Eine Millionenklage gabs ja schon mal aus Brüssel...
Nein, bin kein Bildreporter.

Anspruch auf Wandlung hat man erst, wenn 3 Reparaturversuche erfolglos bleiben oder unter besonderen Umständen, wenn bsp. ein zu recht reklamierter Mangel als kein Mangel dargestellt wird. Das müsste man dann mit dem Verkäufer regeln. Aber wer hat schon problemlos mal einen KFZ-Kauf gewandelt ? Ich kenn keinen. Dann werden auch die gefahrenen Kilometer mit einem Anteil vom Kaufpreis abgezogen. Wandlung ist bei KFZ nicht einfach und den Wagen finden wir ja auch soweit OK.

Da ja Autos zukünftig auch bei Quelle, Aldi, Penny Lidl, etc. verkauft werden, ist der Ansprechpartner ja ohnehin bald immer eine Vertragswerkstatt.

Die Werkstatt trifft ja auch keine Schuld. Die müssen sich wirklich immer mit Skoda in Verbindung setzen. Die haben auch ganz gute Arbeit geleistet.

Was mich ärgert ist die Bezeichnung Mobilitätsgarantie. Dann sollen sie diese Dienstleistung doch einfach Pannenhilfe nennen. Das kann dann von einer Tasse Kaffee bis hin zum Fullservice alles sein. Aber Mobilitätsgarantie ist per Begriff eine Garantie für Mobilität. Und wenn man das nicht garantieren kann, dann ist die Bezeichnung irreführend, wenn nicht sogar ein Verstoss gegen das Wettberwerbsrecht.

Wenn man Schaltung fahren kann, wäre das auch kein Problem. Aber Automatik ist hier in Deutschland immer noch etwas exotisch. In den USA ist genau anders.
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Beitrag von insideR »

Gefahrene Kilometer verrechnet, na und. Pro angefangene 1000 km 0.67% vom Neuwert, da lachst du dich doch tot. Genutzt wurde das Teil ja immerhin.
Zur Garantie, wie gesagt: Garantie ist halt freiwillig und wird an Bedingungen geknüpft. U.a. eben auch, wie lange ein Ersatzfahrzeug gestellt wird. Rechtlicher Anspruch besteht nämlich nicht. In den Servicemappen meiner Fahrzeuge ist immer eine Broschüre dabei, in der die Leistungen beschrieben sind und bei meinem ersten Oci ( das heißt wirklich "Oci" und nicht "Octi" ) hab ich das auch ausführlich erklärt bekommen. Wenn dein Verkäufer das nicht konnte: Tritt vor's Schienbein fällig.
Ralf
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