Kundenfreundliches Sachmängelhaftungs-Urteil

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fgordon
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Kundenfreundliches Sachmängelhaftungs-Urteil

Beitrag von fgordon »

Nachzulesen bei spiegel.de

Kurze Kernaussage, der Händler haftet auch für typische Serienfehler, hier im konkreten Fall ging es um einen gerissen Zylinderkopf eines Gebrauchtwagens.

Voraussetzung ist, dass nicht Verschleiss die Ursache ist, sondern ein Herstellerfehler.

Dank Internet-Foren hat man ja auch als Endkunde den Zugang zu vielen Berichten, so dass man im Voraus schon ein eventuelles Prozessrisiko abschätzen kann.

Sachmängelhaftung ist jeweils nur der Händler betroffen - und nicht der Hersteller wie z.B. in USA, erst wenn der Händler pleite ist, kann man direkt den Hersteller bzw den (General-) Importeur angehen.
Der Händler kann aber so weit ich weiss dann wieder seinen Schaden gegenüber seinem Verkäufer geltend machen (z.B. Generalimporteur)

Interessant finde ich, dass die Sachmängelhaftung auch bei durchaus nicht mehr ganz jungen Gebrauchten (in diesem Fall mit ca 90.000km) durch- greift.

Aus Kundensicht sehr zu begrüssen.... (es geht ja um konstruktionsbedingte Fehler und eben NICHT um normalen Verschleiss / schlechte Wartung)

Dies gilt allerdings nur für Dt. Vertragspartner, ist der Händler im Ausland und man hat lediglich einen Vermittlungsvertrag wird das ganze sehr kompliziert, da Sachmängelhaftung nicht harmonisiert ist und somit schon die Frage des Haftenden sich ewig (u.U jahrelang) hinziehen kann....
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