Hallo zusammen,
kaum registriert und auch schon eine Frage.
Ich bin im Moment auf der Suche nach einem Octavia. Ich habe auch einige für mich sehr interessante gefunde, allerdings wird ein Großteil nur an Händler oder Export verkauft (verkäufer sind meist Gewerbetreibende, die Ihre Fahrzeuge abgeben wollen aber eben die Gewährleistung scheuen). Den Hintergrund verstehe ich bei Gewerbetreibenden, die nicht mit Autos handeln durchaus. Trotzdem würde ich gerne wissen, ob es einen Weg gibt, auch von Privat an diese Wagen zu kommen. Ein reiner Garantieausschluss ist ja ungültig.
Was wäre beispielsweise, wenn ich einen Bekannten mit Gewerbe bitte, den Wagen zu kaufen und mir wieder zu veräußern. Wie sieht es dann mit der MwSt aus?
Oder wenn ich versicher, den Wagen zu exportieren und mir eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. geben lasse. Wenn ich mit dem Wagen dann trotzdem in D bleibe, kanns dem Händler ja egal sein, einen evtl Sinneswandel meinerseits bez. der Gewährleistung könnte er ja dann mit dem Hinweis auf arglistige Täuschung ablehnen.
Es wäre lieb, wenn hier jemand seine Erfahrungen mitteilen könnte.
Herzlichen Dank
Christina
Wie als Privatmann Export-/Händlerautos kaufen
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Zwischen Vollkaufleuten also Verkauf gewerblich/gewerblich gibt es natürlich einen vollständigen Garantieausschluss.
Garantieansprüche kannst Du nur gegen Deinen Bekannten geltend machen, der aber NICHT gegenüber dem "Erstverkäufer" der hat nach dem Verkauf an Deinen Bekannten überhaupt nichts mehr damit zu tun.
Genau wegen dieser vollständigen Auschlußmöglichkeit jedweder Garantie / Gewährleistung bei Verkäufen an Gewerbetreibende gibt es ja diese Fahrzeuge nur Gewerbe/Export
Nur bei Verkauf Gewerbe / Privat kann die Garantie nicht ausgeschlossen werden (Ausnahme Verkauf als "Bastelfahrzeug")
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Geht es Dir nicht um die Garantie dann ist das natürlich möglich über Deinen Bekannten als Mittelsmann zu kaufen, der Erstverkäufer hat - sobald Dein Bekannter Eigentümer ist - keinerlei Rechte mehr an dem Fahrzeug, somit ist es egal ob Dein Bekannter es verschrottet, privat verkauft, verschenkt oder ins Ausland bringt....
MwSt musst Du natürlich beim Kauf von Deinem Bekannten bezahlen und er muss die auch verrechnen, aber da findet sich ja intern sicher eine günstige Regelung, da gibt es ja evtl. auch Alternativen zum Verkauf an Dich (je nachdem wie gut ihr euch versteht und wie es betriebswirtschaftlich / steuerlich bei ihm organisiert ist)
Garantieansprüche kannst Du nur gegen Deinen Bekannten geltend machen, der aber NICHT gegenüber dem "Erstverkäufer" der hat nach dem Verkauf an Deinen Bekannten überhaupt nichts mehr damit zu tun.
Genau wegen dieser vollständigen Auschlußmöglichkeit jedweder Garantie / Gewährleistung bei Verkäufen an Gewerbetreibende gibt es ja diese Fahrzeuge nur Gewerbe/Export
Nur bei Verkauf Gewerbe / Privat kann die Garantie nicht ausgeschlossen werden (Ausnahme Verkauf als "Bastelfahrzeug")
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Geht es Dir nicht um die Garantie dann ist das natürlich möglich über Deinen Bekannten als Mittelsmann zu kaufen, der Erstverkäufer hat - sobald Dein Bekannter Eigentümer ist - keinerlei Rechte mehr an dem Fahrzeug, somit ist es egal ob Dein Bekannter es verschrottet, privat verkauft, verschenkt oder ins Ausland bringt....
MwSt musst Du natürlich beim Kauf von Deinem Bekannten bezahlen und er muss die auch verrechnen, aber da findet sich ja intern sicher eine günstige Regelung, da gibt es ja evtl. auch Alternativen zum Verkauf an Dich (je nachdem wie gut ihr euch versteht und wie es betriebswirtschaftlich / steuerlich bei ihm organisiert ist)