Frage bezüglich Leasing

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Black RS
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Frage bezüglich Leasing

Beitrag von Black RS »

Hallo Forumsjuristen und Leasingfreaks,

Frage: "Wenn ich bei einem Leasingauto im Brief eingetragen bin, bin ich dann:

a) Eigentümer
b) Besitzer
c) Halter
d) oder alles?
e) oder gar nichts?

Den Brief hat aber verständlichderweise noch die Leasingfirma. Geht das überhaupt, dass ich dann eingetragen bin?

Was sind die Unterschiede zwischen a, b und c?

Müssen im Schein und im Brief die gleichen Namen stehen? Ja, oder? :oops:

Ich denke, dass man im obigen Fall wohl Besitzer, aber nicht Eigentümer ist und erst Eigentümer wird bei Begleichung der Restschuld.

Wenn ich euch jetzt damit genervt habe, bitte nicht schimpfen, aber eine fundierte Antwort wäre sehr wichtig für mich.

Danke

Ahoi!

Black RS! 8)
Ich werde laufen und ich werde stark sein - das verspreche ich dir!
RIP Bini 18.07.71-18.07.18

Karoq 2.0 TSI (09/2022)
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paramaster
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Beitrag von paramaster »

Hehehe...
Du bist Halter mit Nutzungsrecht auf bestimmte Zeit. Eigentümer ist die Leasingfirma... :roll:
Darfst zwar Veränderungen vornehmen, aber nur wenn Sie rückrüstbar sind... :wink:
Das Problem ist halt auch das du in Ermangelung eines Fahrzeugbriefes bei diversen TÜV Eintragungen das Teil immer anfordern mußt :cry:
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insideR
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Beitrag von insideR »

So ein Fzg-Brief ist eine Besitzurkunde, ergo solltest du der Besitzer sein. Allerdings ist es ja so: Wer den Fzg-Brief in der Hand hat, hat die Macht.
Irgendwas war doch da mit Besitz und Eigentum? Wir finden es raus. Halter bist du jedenfalls, hierbei geht es vor allem um verkehrsrechtliche Aspekte. Wäre ja Quatsch, wenn sich die Behörden immer erst an die Leasing wenden müßten.
Ich glaub, ich lösche erst mal, sowas schon am frühen Morgen.
Bis später.
Ralf
Aber verrate uns: Was ist daran nun auffe Mal so wichtig? Abschreibungen auf's Auto kannst du jedenfalls nicht vornehmen, das macht die Leasing. Du machst ja die Leasingrate voll als Kosten geltend.
Ralf
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DonRon
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Beitrag von DonRon »

Moin ist eigentlich ganz klar

Eigentümer = zb ein abgezahltes Auto...du bist im Besitz(Hauptnutzer) und hasst auch den Brief (jur. Eigentum) in den Händen.

du bist Besitzer eines Autos zb. Ratenkauf, du bist zwar im Brief vermerkt hasst aber diesen nicht. hasst aber das Hauptnutzungsrecht.

ich hoffe ein paar klarheiten beseitgt zu haben 8)
Octi. Ambiente 1,9 TDI EZ 07/2002 -->09/2004 AD.
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Mayday
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Beitrag von Mayday »

Eigentum, umfassende Besitz-, Verfügungs- und Nutzungsmacht über eine Sache im Unterschied zur tatsächlichen Gewalt über sie (Besitz). In Deutschland ist das Eigentum gewährleistet mit der Begrenzung, dass »der Gebrauch des Eigentums zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll« (Art. 14 GG). In Deutschland ist Enteignung nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig. - Geistiges Eigentum Urheberrecht.

Besitz, Recht: tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache (§§ 854ff. BGB), im Unterschied zu der rechtlichen Herrschaft, dem Eigentum.

Quelle: Der Brockhaus in einem Band. 9.,

:wink:
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insideR
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Beitrag von insideR »

Naja, vielleicht denk ich zu kompliziert: Wenn Besitzer derjenige ist, der das Teil in der Hand hat und Eigentümer der, dem es wirklich gehört, ist es beim Auto immer noch eine Grauzone, da der rechtliche Besitzer ( = Eigentümer ) normalerweise der ist, der im Fzg-Brief eingetragen ist. Der tatsächliche Besitzer der Besitzurkunde ist aber der Eigentümer: Die Leasing-Gesellschaft!---> Du bist nur Halter?
In den AGB steht ausdrücklich drin, dass die Leasing Eigentümer ist und der Leasingnehmer Halter. Über den Besitz hab ich keine Passage gefunden, dafür aber den Begriff der "Gebrauchsüberlassung". Du bist bloß Mieter. Siehe dazu auch die Absätze über Um- und Anbauten. Wohnungstechnisch ist die Chose recht ähnlich gelagert ( zur Übergabe Rauhfaser weiß ).
Vielen Dank an den Mastro delle Parade, der die Sache kurz und prägnant auf den Punkt brachte.
Aber erzähl mal trotzdem, wieso. Wir sind zwar nicht neugierig, aber wissen täten wir es gern!
Ralf
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Mayday
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Beitrag von Mayday »

Also wie das mit Eintragungen ist keine Ahnung, aber Du bist auf jeden Fall Besitzer. Halter wahrscheinlich auch, Eigentümer aber auf keinen Fall.
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insideR
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Beitrag von insideR »

Mit dem "Besitzer" wäre ich vorsichtig, wenn im Vertrag eindeutig geregelt ist, dass Veränderungen nur nach Abstimmung mit dem Eigentümer möglich sind. Besitze ich eine Wohnung, in der ich zur Miete wohne? Auch in diesem Fall wird immer nur von Eigentümer und Mieter gesprochen. Der Eigentümer besitzt die Sache durchaus, dass er sie verwendet ( = vermietet, zur Nutzung überlässt ), um Geld zu verdienen, ist was anderes. Damit sollte der Eigentümer immer noch Hauptnutzer bleiben.
Ralf
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Mayday
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Beitrag von Mayday »

Mayday hat geschrieben:Besitz, Recht: tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache (§§ 854ff. BGB), im Unterschied zu der rechtlichen Herrschaft, dem Eigentum.
Du bist Besitzer, sobald Du tatsächliche Herrschaft hast. Sprich wenn Du in Deiner Karre sitzt mit dem Schlüssel im Zündschloß, dann bist Du der Besitzer. Ganz egal, ob Du den nun geklaut oder gekauft hast. :wink:
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insideR
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Beitrag von insideR »

Stimmt, Details der Nutzung sind in den Verträgen hinterlegt oder eben nicht.
Die richtigen Antworten lauten also : b
c
Die Eintragung des Besitzers im Brief dient sicher vor allem behördlichen Aspekten, ändert nichts am Eigentum, dass allein durch den Besitz der Besitzurkunde bewiesen wird, nicht durch Einträge auf derselben. Die Einträge auf der Besitzurkunde ( Fzg-Brief ) und dem Fahrzeugschein müssen identisch sein. Bei einer Umfirmierung z.B. ist die Leasing natürlich zu informieren und der Fzg-Brief anzufordern zwecks Änderung. Wenn es aber nicht was gravierendes, braucht es auch nicht zu sein. Wer interessiert sich schon für jeden Pipifax?
Ralf
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