bußgeld aus den niederlanden..
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bußgeld aus den niederlanden..
hi.
der urlaub in holland war toll. nur es kommt noch post..
weiß jemand (vielleicht aus erfahrung*g), wie teuer eine geschwindigkeitsüberschreitung von 8-15 kmh ist? ich hab beträge von 28-43 euro im netz gefunden, hab aber keine ahnung ob da noch gebühren oder sonstige sachen zukommen.
gruß und besten dank, tor
der urlaub in holland war toll. nur es kommt noch post..
weiß jemand (vielleicht aus erfahrung*g), wie teuer eine geschwindigkeitsüberschreitung von 8-15 kmh ist? ich hab beträge von 28-43 euro im netz gefunden, hab aber keine ahnung ob da noch gebühren oder sonstige sachen zukommen.
gruß und besten dank, tor
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Re: bußgeld aus den niederlanden..
Hi
Na passiert schon mal mit dem Ticket von den LLieben Nachbarn
Ich fahr Beruflich öfters mal rüber hab bis jetzt aber immer glück gehabt.
Also nen Kollege von mir hat schon öfters mal bezahlen müssen er sagt es kostet alles 45 Euro (unter vorbehalt)
er hatte glaub falsch geparkt und einmal zu schnell.
Gruß Marco
Na passiert schon mal mit dem Ticket von den LLieben Nachbarn
Ich fahr Beruflich öfters mal rüber hab bis jetzt aber immer glück gehabt.
Also nen Kollege von mir hat schon öfters mal bezahlen müssen er sagt es kostet alles 45 Euro (unter vorbehalt)
er hatte glaub falsch geparkt und einmal zu schnell.
Gruß Marco
O² RS Combi, Schwarz Magic Perl effect, Abt Ciptuning 245PS, Milotec Parts, Airride von GAS, 19" OZ Ultraleggera
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Re: bußgeld aus den niederlanden..
http://www.abendblatt.de/daten/2002/08/24/61462.html" onclick="window.open(this.href);return false;
interessanter Artikel
lg
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Re: bußgeld aus den niederlanden..
ja, den hab ich gelesen. aber der ist von 2002 und seitdem hat sich irgendwie was geändert und man muss doch zahlen.
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Re: bußgeld aus den niederlanden..
oh oh ... NL ist leider ziemlich teuer. bei 15-20 kmh solltest Du mit eine Betrag von x00,- rechnen. Leider 

Gruß uhu
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RNS-510, GSD, PDC v&h, Ladeboden, GRA, abn. AHK, Webasto TopP + T100 + T91 + TC1.1 , Haubenlifter , Climatronic umbau mit Bel.
Seit: 23.11.2006
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Re: bußgeld aus den niederlanden..
wo hast du denn das her?
laut die welt vom 16.07.07: 20kmh zu schnell ab 80 euro!
da ich etwa 10kmh zu schnell war, passt das etwa mit den 30-40 euro, die in anderen foren diskutiert werden.
ich werd euch auf dem laufenden halten*g.
so, ich hab mich mal durch den niederländischen bußgeldkatalog gekämpft..
im anhang ist nen ausschnitt - außerorts und bei nichtbeachtung eines geschwindigkeitsschildes.
außerdem werden unter 100kmh noch pauschal 3kmh als toleranz abgezogen.
also in meinem falle sind das irgendwas zwischen 25 und 54 euro plus halt evtl irgendwelche verwaltungsgebühren.
laut die welt vom 16.07.07: 20kmh zu schnell ab 80 euro!
da ich etwa 10kmh zu schnell war, passt das etwa mit den 30-40 euro, die in anderen foren diskutiert werden.
ich werd euch auf dem laufenden halten*g.
so, ich hab mich mal durch den niederländischen bußgeldkatalog gekämpft..
im anhang ist nen ausschnitt - außerorts und bei nichtbeachtung eines geschwindigkeitsschildes.
außerdem werden unter 100kmh noch pauschal 3kmh als toleranz abgezogen.
also in meinem falle sind das irgendwas zwischen 25 und 54 euro plus halt evtl irgendwelche verwaltungsgebühren.
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Re: bußgeld aus den niederlanden..
moin,
wirf den wisch einfach in den müll wenn er kommt. (vorausgesetzt du fährst die nächste zeit nicht mehr zu den käsköpp)
das gegenseitige eintreiben von bußgeldern euweit ist bis mindestens 2009 (wahrscheinlich sogar 2010) vom tisch. ich finde jetzt leider nicht mehr den artikel, auf adac.de solltest du ihn aber noch finden.
ahoj
ps: ausnahme ist österreich, die haben schon seit den 80ern ein gegenseitiges rechtsabkommen mit deutschland.
für alle anderen länder gilt wenn du erst wieder in 1-2 jahren hinfährst passiert nichts und soltest du eher hinfahren musst du halt aufpassen das du nicht angehalten wirst.
wirf den wisch einfach in den müll wenn er kommt. (vorausgesetzt du fährst die nächste zeit nicht mehr zu den käsköpp)
das gegenseitige eintreiben von bußgeldern euweit ist bis mindestens 2009 (wahrscheinlich sogar 2010) vom tisch. ich finde jetzt leider nicht mehr den artikel, auf adac.de solltest du ihn aber noch finden.
ahoj
ps: ausnahme ist österreich, die haben schon seit den 80ern ein gegenseitiges rechtsabkommen mit deutschland.
für alle anderen länder gilt wenn du erst wieder in 1-2 jahren hinfährst passiert nichts und soltest du eher hinfahren musst du halt aufpassen das du nicht angehalten wirst.
macht's gut und danke für den fisch
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Re: bußgeld aus den niederlanden..
jo, du hast recht.
hab folgendes dazu gefunden: s.u.
dort steht zwar nicht von der verjährung, diese beträgt aber 2 jahre. also nicht in holland erwischen lassen in der zeit*g.
"Willkommen daheim. Als Berthold S. nach seinem Urlaub die Post durch sah, fand er neben den Urlaubsgrüßen seiner Freunde und Verwandten ein amtliches Schreiben aus Holland: Das Zentrale Justiz-Inkassobüro des Justizministeriums verlangte 64 Euro Bußgeld. Berthold S. war mit 114 km/h gefahren, wo Tempo 100 erlaubt war. Alltag in Europa. Nach jeder Reisesaison flattern unzählige Bußgeldbescheide aus ganz Europa in deutsche Briefschlitze. Doch woher bekommen die ausländischen Behörden die Adressen der Autofahrer? Einfache Antwort: vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Bei "begründeten Anfragen" übermittelt das KBA die Daten des Halters an die ausländischen Behörden. Die verschicken Bußgeldbescheide an die Urlauber. Doch die müssen nicht zahlen.
Geblitzt wird auch bei unseren EU-Nachbarn gern.
Die EU-Staaten haben nämlich das Abkommen über gegenseitige Vollstreckung von Bußgeldbescheiden noch nicht unterzeichnet. "Und die ausländischen Behörden können die Bußgelder auch nicht über deutsche Gerichte einklagen", sagt AUTO BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke. Eine entsprechende Abfuhr kassierten die Holländer. Das Amtsgericht Münster entschied, dass deutsche Gerichte nicht für ausländische Bußgelder zuständig sind. Die seien eine Art Steuerforderung aus dem Ausland (Az. 29 C 517/94). Wer nicht zahlt, riskiert also nichts. Ausnahme ist Österreich: Wer dort zu schnell erwischt wird, muss zahlen. Es sei denn, man schickt ihm eine sogenannte Anonymverfügung für den Fahrzeughalter. Folge: Er müsste den Fahrer verraten. Weil das bei uns unzulässig ist, wird so ein Bescheid in Deutschland nicht vollstreckt.
So kassiert das Ausland
Die Bußgelder im Ausland sind meist deutlich höher als bei uns: In Norwegen mit 20 km/h zu viel unterwegs? Macht rund 400 Euro, falsch parken kostet bei den Norwegern 90 Euro. Bei Alkohol am Steuer kennen Staaten wie Spanien, Tschechien, Zypern oder Großbritannien kein Pardon, verlangen bis zu 6500 Euro. In einigen Ländern gibt es keine festen Bußgelder. Die Strafen richten sich dort nach dem Einkommen des Fahrers und werden in Tagessätzen berechnet. Folge: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr."
quelle: http://www.autobild.de/artikel/knoellch ... 75466.html" onclick="window.open(this.href);return false;
hab folgendes dazu gefunden: s.u.
dort steht zwar nicht von der verjährung, diese beträgt aber 2 jahre. also nicht in holland erwischen lassen in der zeit*g.
"Willkommen daheim. Als Berthold S. nach seinem Urlaub die Post durch sah, fand er neben den Urlaubsgrüßen seiner Freunde und Verwandten ein amtliches Schreiben aus Holland: Das Zentrale Justiz-Inkassobüro des Justizministeriums verlangte 64 Euro Bußgeld. Berthold S. war mit 114 km/h gefahren, wo Tempo 100 erlaubt war. Alltag in Europa. Nach jeder Reisesaison flattern unzählige Bußgeldbescheide aus ganz Europa in deutsche Briefschlitze. Doch woher bekommen die ausländischen Behörden die Adressen der Autofahrer? Einfache Antwort: vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Bei "begründeten Anfragen" übermittelt das KBA die Daten des Halters an die ausländischen Behörden. Die verschicken Bußgeldbescheide an die Urlauber. Doch die müssen nicht zahlen.
Geblitzt wird auch bei unseren EU-Nachbarn gern.
Die EU-Staaten haben nämlich das Abkommen über gegenseitige Vollstreckung von Bußgeldbescheiden noch nicht unterzeichnet. "Und die ausländischen Behörden können die Bußgelder auch nicht über deutsche Gerichte einklagen", sagt AUTO BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke. Eine entsprechende Abfuhr kassierten die Holländer. Das Amtsgericht Münster entschied, dass deutsche Gerichte nicht für ausländische Bußgelder zuständig sind. Die seien eine Art Steuerforderung aus dem Ausland (Az. 29 C 517/94). Wer nicht zahlt, riskiert also nichts. Ausnahme ist Österreich: Wer dort zu schnell erwischt wird, muss zahlen. Es sei denn, man schickt ihm eine sogenannte Anonymverfügung für den Fahrzeughalter. Folge: Er müsste den Fahrer verraten. Weil das bei uns unzulässig ist, wird so ein Bescheid in Deutschland nicht vollstreckt.
So kassiert das Ausland
Die Bußgelder im Ausland sind meist deutlich höher als bei uns: In Norwegen mit 20 km/h zu viel unterwegs? Macht rund 400 Euro, falsch parken kostet bei den Norwegern 90 Euro. Bei Alkohol am Steuer kennen Staaten wie Spanien, Tschechien, Zypern oder Großbritannien kein Pardon, verlangen bis zu 6500 Euro. In einigen Ländern gibt es keine festen Bußgelder. Die Strafen richten sich dort nach dem Einkommen des Fahrers und werden in Tagessätzen berechnet. Folge: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr."
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octi rs I mit emmegas-anlage
Re: bußgeld aus den niederlanden..
Das stimmt so leider nicht mehr ganz Dänemark, Finnland, Frankreich, Niederlande und Ungarn haben das Abkommen inzwischen in die nationale Gesetzgebung eingebunden, was bedeutet, das Abkommen kann dort sehrwohl vollstreckt werden.
mfg
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Re: bußgeld aus den niederlanden..
also im netz findet man nicht wirklich eine eindeutige angabe, wie es nun mit der verfolgung ist..
hab heute post aus holland bekommen*g.
also ich bin 87kmh gefahren, wo 80 erlaubt war. 84 werden mir zu lasten gelegt.
das macht 16 euro. wenn ich nicht rechtzeitig zahle, werden es 20 euro und dann bei weiterer verschleppung 31 euro.
naja..16 euro zahl ich dann mal, da ich es eh nicht vermeiden kann nicht nach holland zu fahren und sind ja eh nur peanuts..
und die fälligkeit ist sogar erst am 01.02.09. also hat man viel länger zeit zu zahlen.
hab heute post aus holland bekommen*g.
also ich bin 87kmh gefahren, wo 80 erlaubt war. 84 werden mir zu lasten gelegt.
das macht 16 euro. wenn ich nicht rechtzeitig zahle, werden es 20 euro und dann bei weiterer verschleppung 31 euro.
naja..16 euro zahl ich dann mal, da ich es eh nicht vermeiden kann nicht nach holland zu fahren und sind ja eh nur peanuts..
und die fälligkeit ist sogar erst am 01.02.09. also hat man viel länger zeit zu zahlen.
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